Telearbeitsplatz, Home-Office und Mobiles Arbeiten

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  • Moin zusammen,

    bei vielen Firmen werden aktuell neue Wege eingeschlagen. Somit werden die Bürokomplexe umgebaut und das Home-Office ist seit Corona den meisten (bei den es möglich ist) zugänglich gemacht worden. Nun ist die ASR A6 länger bereits im Aufbau, diese könnte ggf. eine wirkliche Abgrenzung von den unterschiedlichen Arbeitsplatzmodellen schaffen und den Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitsplätze von zu Hause in die Pflicht nehmen. Da diese voraussichtlich länger noch auf sich warten lassen wird, sind wir diejenigen die als SiFa unseren Arbeitsgeber beraten müssen. Denke bei den größeren Firmen gibt es bereits entsprechende Vereinbarungen, wie sieht es aber bei den kleinen Unternehmen aus? Habt ihr best practice Beispiele auch in Hinblick auf die Kostenverteilung bei möglichen Anschaffungen?

    Bei uns in der Firma sind von ca. 200 Mitarbeitern; 30% im Home-Office (100% Arbeitszeit von zu Hause). Die restlichen Mitarbeiter haben die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Bei ihnen sind die Tage sind nicht vordefiniert und sind nicht an den Platz zu Hause gebunden. Meiner Auffassung nach sind die Arbeitsplätze somit klassisches mobiles Arbeiten unter der Berücksichtigung einer GBU. Da die Arbeitsplätze nicht an den Arbeitsplatz zu Hause gebunden sind, ist hier keine individuelle GBU nötig. Eine entsprechende Information/Unterweisung an die Mitarbeiter ist ausreichend. Bei den Mitarbeitern die zu 100% von zu Hause arbeiten, muss der Arbeitsplatz nach ArbStättV eingerichtet sein. Weswegen der AG auch das Mobiliar zu stellen hat. Hier steht die Frage im Raum, ob er vertraglich festlegen kann, dass er für kein Mobiliar bei den Mitarbeitern aufkommt. Aus meiner Sicht ist dies nicht möglich, da der Stuhl, Bildschirm, Tisch etc. als Arbeitsmittel gilt und vom Arbeitgeber gestellt und geprüft werden muss.

    Wie seid ihr das Thema bei euch angegangen, welche Vereinbarungen wurden getroffen?

    VG

    Jo

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  • Jau, da hassu Recht!

    Homeoffice nach ArbSt ist eine dümmlich getroffene, nicht durchsetzbare Entscheidung. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut und dernAG hat keine Möglichkeit (und häufig zu recht auch keine Ambition), dort einzdringen um Prüfungen durchzuführen.

    Wir haben schon vor Jahren den entsprechenden MA Informationen und Unterstützung angeboten. Ich bin auf Wunsch auch gerne bei den MA zu Besuch gewesen - aber letztendlich sind die MA gut zurecht gekommen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich meine, da wird das Problem an der falschen Stelle gesucht. Der "Bildschirmarbeitsplatz" ist doch kein hyperkomplexes Thema voller Gefahren. Bildschirm, Tastatur und Maus kosten nicht mehr die Welt. Und wer zuhause beengte Verhältnisse usw. hat, dem hilft auch beste Ausrüstung nicht.

    Meines Erachtens sind die Hauptthemen beim Home Office mittlerweile die psychische Belastung (Kontakt mit Kollegen, Vereinsamung, Identifikation mit dem Arbeitgeber) und die Arbeitszeiten (Kontrolle, Erreichbarkeit).

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

    Einmal editiert, zuletzt von J S (24. August 2023 um 09:45)

  • Hallo zusammen,

    Meine Erfahrung hierzu sind die folgenden:

    Mitarbeiter können 1-5 Tage pro Woche zu Hause arbeiten. Es wurde allen ein Tisch, Stuhl, Monitore usw. zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird eine monatliche Pauschale für Energiekosten bezahlt.

    Zusätzlich haben alle eine Homeoffice Checkliste erhalten, die sie selbst ausfüllen und bei Punkten, die mit Nein markiert wurden, wurde seitens des AG optimiert. Die Abgrenzung des Arbeitsplatzes vom Rest der Wohnung nicht immer möglich.

    Es wurden zusätzlich und sehr erfolgreich Ergonomieberatungen online durchgeführt.

    In Unterweisungen wurde auf die Einhaltung der Arbeitszeit und Erreichbarkeit hingewiesen. Es wird nicht erwartet, nach dem Ende der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Das sollte selbstverständlich sein, war es jedoch nicht.

    Wer tatsächlich Probleme bei der mobilen Arbeit hat, kann jederzeit im Büro arbeiten. Auch das wird sehr gut angenommen.

    Die psychischen Belastungen waren vor vielen Monaten ein Thema, als die Büros noch geschlossen waren. Das hat sich mittlerweile wieder stark zum positiven verändert, was die vor kurzem durchgeführte GBU Psyche zeigte. Die Leute arbeiten zwei bis drei Tage zu Hause, den anderen Teil in den Büros.

    Grüße


    René

  • @J S

    Psychische Belastungen sind natürlich zu berücksichtigen und werden entsprechend in der GBU behandelt. Arbeitsmittel ist aber davon unabhängig.

    rklobi welche Betriebsgröße seid ihr?

    Ihr pauschalisiert also gar nicht bzw. macht einen Unterschied zw Telearbeitsplatz und mobiles Arbeiten/Home-Office. Die Arbeitsstättenverordnung sieht ja geeignete Arbeitsmittel erst bei Telearbeitsplatz vor.

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  • jcsn

    Betriebsgröße beträgt ca. 250 Personen in Deutschland an verschiedenen Standorten. Aber egal, ob Deutschland oder Europa (2.500+ Personen), die Ausstattung ist überall gleich. Unterschiede werden da nicht zwischen mobiler Arbeit und Telearbeit gemacht. Einzig, wenn ausländische Mitarbeiter ein paar Wochen in ihrer Heimat arbeiten möchten, müssen sie selbst dafür sorgen, dass es so gut wie möglich passt.

    Hoffe, das hilft weiter. :)

    René

  • Hallo Zusammen,

    bei uns wird zwischen einem Arbeitsplatz im Home Office und mobilem Arbeiten unterschieden.

    Home Office: komplette Ausstattung und wird jährlich überprüft. Kein Anspruch auf einen Büroarbeitsplatz am Standort. Nur "Hotelarbeitsplatz" möglich.

    Mobiles Arbeiten: hat nur seinen Lab Top - keine Überprüfung. Fest zugeteilter Arbeitsplatz am Standort.

    Die Arbeitszeit bleibt bei beiden Varianten 8 Std. pro Tag

  • Bei uns gibt es selbst bei Telearbeit eine Dienstvereinbarung, in der die Bereitstellung von Ausstattung verneint wird. Es darf also von zu Hause aus gearbeitet werden, aber Ausstattung mit extra Bildschirm, Tisch und Stuhl für zu Hause gibt es nicht. Wobei der Bildschirm auch vom Büro nach Hause transportiert werden darf (aber wer macht das für 1-2 Tage die Woche).

    Maus und Tastatur für zu Hause bekommt man.

  • jcsn

    Betriebsgröße beträgt ca. 250 Personen in Deutschland an verschiedenen Standorten. Aber egal, ob Deutschland oder Europa (2.500+ Personen), die Ausstattung ist überall gleich. Unterschiede werden da nicht zwischen mobiler Arbeit und Telearbeit gemacht. Einzig, wenn ausländische Mitarbeiter ein paar Wochen in ihrer Heimat arbeiten möchten, müssen sie selbst dafür sorgen, dass es so gut wie möglich passt.

    Hoffe, das hilft weiter. :)

    René

    Genau so würde ich es mir auch wünschen, zumindest sehe ich da die Zukunft. Dieser Teil soll aber nicht mehr mein Problem sein. Bei den Kosten wird wieder genau geschaut, wobei es uns gut genug geht und solch eine Umsetzung mehr Mitarbeiter bindet und sich zumindest jetzt noch von anderen Firmen absetzt.

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  • Hallo Zusammen,

    bei uns wird zwischen einem Arbeitsplatz im Home Office und mobilem Arbeiten unterschieden.

    Home Office: komplette Ausstattung und wird jährlich überprüft. Kein Anspruch auf einen Büroarbeitsplatz am Standort. Nur "Hotelarbeitsplatz" möglich.

    Mobiles Arbeiten: hat nur seinen Lab Top - keine Überprüfung. Fest zugeteilter Arbeitsplatz am Standort.

    Die Arbeitszeit bleibt bei beiden Varianten 8 Std. pro Tag

    Wir haben leider keine fest zugeteilten AP mehr. Alles modern, alles open space. Die sonstigen Strukturen und Denke bei den MA sind aber noch altmodisch. Zumindest beim Telearbeitsplatz sollte wie bei euch gehandelt werden.

  • Bei uns gibt es selbst bei Telearbeit eine Dienstvereinbarung, in der die Bereitstellung von Ausstattung verneint wird. Es darf also von zu Hause aus gearbeitet werden, aber Ausstattung mit extra Bildschirm, Tisch und Stuhl für zu Hause gibt es nicht. Wobei der Bildschirm auch vom Büro nach Hause transportiert werden darf (aber wer macht das für 1-2 Tage die Woche).

    Maus und Tastatur für zu Hause bekommt man.

    Wie kontrolliert ihr aber den AP der Mitarbeiter zu Hause, was macht ihr wenn auffällt der der AP der Telemitarbeiter sich nicht mit den Empfehlungen der ArbeitsstättenVO decken?

    1-2 Tage zu Hause ist nicht gleich Telearbeit, da ist es natürlich möglich den AP der Mitarbeiter nicht ausstatten zu müssen.

  • Die Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten müssen bei beantragter Telearbeit (wenn sie mehr als 50% der Arbeitszeit von zu hause aus arbeiten wollen) eine Checkliste ausfüllen, eine Skizze vom Arbeitsplatz anfertigen (Foto hat der Personalrat verboten) und eine Unterweisung unterschreiben.

    Hausbesuche sind nicht vorgesehen. Könnten aber prinzipiell vereinbart werden, wenn der Beschäftigte das will. Bei Zweifeln kann die Führungskraft nur die Telearbeit ablehnen.

  • Hallo Zusammen,

    vielleicht kann die DGUV Publikation sowie die Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages Licht ins Dunkel bringen:

    FBVW-402: Arbeiten im Homeoffice - nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie | DGUV Publikationen

    wd-6-149-16-pdf-data.pdf (bundestag.de)

    Und hier noch ein Beitrag bezüglich des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung:

    KomNet - Inwieweit ist ein Arbeitgeber für Arbeitsunfälle haftbar, wenn ein Teleheimarbeiter ihm keinen Zutritt zum Teleheimarbeitsplatz gewährt? (nrw.de)

    Bei uns gibt es zu den Formen der Telearbeit eine Dienstanweisung und es wird bei der Genehmigung eines Telearbeitsplatzes eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen.

    Zur Genehmigung ist eine Gefährdungsbeurteilung durch die Führungskraft durchzuführen und vorzulegen. Nach

    Bei der Genehmigung zum mobilen Arbeiten erfolgt eine Unterweisung durch die Führungskraft.

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  • 30% im Home-Office (100% Arbeitszeit von zu Hause).

    Somit eindeutig Telearbeit und die dafür geltenden Regelungen sind einzuhalten.

    Hier steht die Frage im Raum, ob er vertraglich festlegen kann, dass er für kein Mobiliar bei den Mitarbeitern aufkommt.

    Nein, das ist nicht zulässig, siehe §3 Abs. 3 ArbSchG.

    Meiner Auffassung nach sind die Arbeitsplätze somit klassisches mobiles Arbeiten unter der Berücksichtigung einer GBU. Da die Arbeitsplätze nicht an den Arbeitsplatz zu Hause gebunden sind, ist hier keine individuelle GBU nötig.

    Natürlich ist auch da eine GBU erforderlich, wobei da viele Punkte nur ungenau abgehandelt werden können. Wenn man es genau betrachtet, müsste jeder mögliche Arbeitsort entsprechend beurteilt werden und sich daraus dann entsprechende Handlungsanleitungen ableiten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Möchte das Thema Mobiles Arbeiten/Telearbeit/HomeOffice noch mal aufgreifen.

    Meine Frage: könnte ein Mitarbeiter, der die ganze Zeit im "mobilen Arbeiten" ist, darauf pochen, daß es eigentlich "Telearbeit" i.S. der ASVO? Wenn er eh nur zuhause sitzt, praktisch keine Dienstreisen hat usw. Dann hätte er ein Anrecht auf Einrichtung usw.

    Wäre eine spannende Klage.

    Dazu noch gefunden: KomNet - Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"? (nrw.de)

    "Begrenzt sich die „mobile Arbeit“ allein auf die Ausübung von Tätigkeiten im privaten häuslichen Bereich, sollte geprüft werden, ob es sich nicht um Telearbeitsplätze gemäß ArbStättV handelt mit den Anforderungen an Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. In diesem Fall erfolgt keine weitere mobile Arbeit wie z.B. Arbeiten mit dem Laptop im Zug."

    Das würde wohl schon zu einer Klage reichen ::/

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

    Einmal editiert, zuletzt von J S (3. April 2024 um 09:14)

  • Hi, so wie du es schilderst vermutlich schon.

    Wenn das mobile Arbeiten ausschließlich an einem Ort stattfindet, ist´s ja nicht mobil. Ist halt die Frage, inwiefern dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen bzw Arbeitsvertraglich geregelt ist.

    Wenn z.B. der Arbeitgeber mobiles Arbeiten zulässt, der Arbeitnehmer aber nur zu Hause arbeitet, ist es ja dessen Entscheidung und nicht die des Arbeitgebers.

    Wenn es aber keine nachvollziehbare Regelung im Sinne eines Arbeitsvertrages, Betriebsvereinbarung etc. gibt, vermute ich, würde er mit der Klage durchkommen.

    Im Gegenzug könnte der Arbeitgeber natürlich auf Anwesenheit (ggf. auf wenige Tage) pochen, mobiles Arbeiten wäre dann weg.

    Allerdings wäre es ja auch im eigenen Interesse des Arbeitgebers, seinem Mitarbeiter funktionierende Werkzeuge an die Hand zu geben. Also ich habe auch Kollegen, die ausschließlich mittels Handy mobil arbeiten. Das wäre eher Kontraproduktiv, wenn es sich nicht nur um CallCenter Tätigkeiten handelt.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint: