Lagerung Kartonage im Tunnel/Durchfahrt - Brandschutzvorgaben?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eure Hilfe bzgl. eines aktuellen Themas in unserer Firma.

    Wir möchten unsere Verpackungsmaterialien (es geht hier vorallendingen um Kartonage aus Pappe) aufgrund von Platzmangel im Lager umstationieren. Wir haben einen "Tunnel" wo wir im Normalfall LKW Be- und Entladen. Hier ist nun angedacht, dass wir an der Wand zur Lagerhalle (also außerhalb des Lagers, aber innerhalb des Tunnels) mehrere Palettenregale aufbauen, wo wir wiederrum die Verpackungen (meist auf EUR-Paletten gestapelt) reinstellen/lagern wollen (zur besseren Darstellung ein Paintbild als Anhang).

    Der Tunnel (ca. 80m lang) ist der Übergang von Produktionshalle zu Lagerhalle. Er ist überdacht, er hat jeweils ein Tor zum Ein- und Ausfahren der LKW. Feuerlöscher an Toren sind vorhanden, Notausgangstüren neben den Toren und Brandmeldeanlage vorhanden.

    Keine Sprinkleranlage oder Rauchmelder im Tunnel vorhanden (!), aber Lucken im Dach über den gesamten Tunnel (können geöffnet werden) und Flucht- und Rettungsplan hängt überall aus.

    Die Frage ist also:

    Dürfen wir unsere Verpackungen die aus Kartonage besteht, im Tunnel lagern (Platz zum durchfahren des Tunnels wäre weiterhin gegeben) und ist hier bzgl. des Brandschutzes irgendetwas besonderes zu beachten (muss was nachgerüstet werden)?

    Gibt es hier Nachlesewerke, die sich nicht direkt bzw. nicht nur auf (Lager)hallen beziehen, sondern auf derartige "Zwischenwege"/Durchfahrten? Was könnte gegen die Lagerung im Tunnel sprechen?

  • ANZEIGE
  • Moin,

    es gibt keine einfache Antwort. Am Besten fragst du mal einen Brandschutzbeauftragten oder einen Brandschutzsachverständigen.

    Als was ist dein "Tunnel" denn genehmigt und als was wird er bisher genutzt - nur für die Lkw's? Unter Umständen kann hier sogar eine Nutzungsänderung mit einem Baugenehmigungsverfahren erforderlich werden.

    Kurzum - Sachverstand beauftragen und vor Ort ansehen.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Moin.

    Ich würde mir Expertise ins Haus holen, damit die Verhältnisse vor Ort beurteilt werden können. Für uns hier ist das sehr spekulativ.

    Grundsätzlich:

    - Pappen im Palettenregal stellt eine große Brandlast dar, aber kann sie auch entzündet werden?

    - Verlaufen elektrische Leitungen in der Nähe?

    - Könnten defekte Geräte einen Brand auslösen?

    - Welchen Einfluss hätten Brandrauche, die vom Palettenregal ausgehen? Wären die Fluchtwege abgeschnitten oder werden andere Teile des Rettungskonzeptes ausgehebelt?

    - Können die Luken zum Abzug der Rauche auch von außerhalb des Tunnels geöffnet werden?

    Spielt das mal in Gedanken durch.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Danke schonmal für eure Antworten. Einen Brandschutzbeauftragten haben wir bei unserer Betriebsgröße nicht und ich wollte mir vor erst Meinungen reinholen, bevor ich einen beauftragen würde (Kostenfrage -> wenn es von vorneherein klar ist, dass das nichts werden kann, spare ich mir diese).

    Es laufen im Tunnel keinerlei elektrischen Leitungen lang (theoretisch keine Brandgefahr, bis auf vielleicht die LED Röhren an der Decke), darüber hinaus haben wir hier einige Wagen (Kommissionierhelfer, Paketgestelle, Rollis etc. - viel Metall) an den Seiten/Wänden stehen. Wenn ein Brand losgehen würde, würde der Rauch nach oben (auch durch die Tore, wenn offen) ziehen, hier könnten entsprechend die Luken geöffnet werden (hier müsste ich erst prüfen, ob das auch von außerhalb geht). Ein (von insgesamt 2) Fluchtweg wäre abgeschnitten, sofern das Regal umkippt (aber unwahrscheinlich) oder brennende Paletten aus dem Regal fallen (wahrscheinlicher).

  • Das Regal muss schon richtig befestigt sein... insofern würde ich mir um das Umkippen erstmal keinen Kopf machen. Außerdem stellt ihr da zumindest die Paletten nicht per Hand rein.

    Betrachten würde ich den Anfahrschutz für das Regal, die Verkehrswege (LKW-Verkehr vs Ein- und Auslagern am Regal)... das blaue in der Zeichnung sollen ja die Türen für den Fußgängerverkehr sein, richtig? Da müssen schon einige Kreuzungsstellen passiert werden...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ANZEIGE
  • Hallo, die Frage ist aus der Ferne nicht leicht zu beantworten da eine Komplexität vorhanden ist die sich nicht nur auf ein Fachgebiet bezieht.

    Zum Thema Brandschutz wären hier zunächst erstmal die Genehmigungsunterlagen/Baugenehmigung zu prüfen und ob es sich ggf. um eine Nutzungsänderung handelt. Bei einer neuen Betrachtung nach Baurecht (bei einer Erweiterung/Änderung des bisherigen Gebäudes) muss dann der Brandschutz mit betrachtet werden. Hier gibt es verschiedene Punkte (baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, organisatorischer Brandschutz) die im einzelnen betrachtet werden müssen.

    Aber auch andere Punkte wie Arbeitsschutz (hier fallen z. B. die Löschmitteleinheiten und die positionierung der Feuerlöscher darunter, oder auch die Flucht- und Rettungspläne) und Vorgaben des Sachversicherers spielen mit rein.

    Vielleicht ist es auch sinnvoll zuerst eine Risikobetrachtung anzustellen ob man dem Risiko eines Brandes im Tunnel überhaupt aussetzen möchte.

    Ich kann hier gerne nochmal im Detail weiter helfen bevor jemand blind beauftragt wird so dass die Marschrichtung richtig ist...

    Gerne anschreiben und Kontakt aufnehmen! Kurze Videokonferenz oder Telefonat geht eigentlich immer ;)

    Schöne Grüße, STA

  • Aus meiner Sicht (ich habe jetzt meinen Brandschutzbeauftragten Hut auf) sollten sich da keine unüberwindbaren Hindernisse ergeben.

    Ich gehe davon aus, dass der Tunnel einen eigenen Brandabschnitt darstellt?

    Eventuell wurden sogar unbrennbare Baustoffe verwendet?

    Brandlasten und Zündquellen sind, soweit ich das von hier aus beurteilen kann weitesgehend getrennt.

    Natürlich stellen die Fahrzeuge potentielle Zündquellen dar, sowohl die Stapler als auch die LKW, das tun sie aber in Lagern immer.

    Der Rauchabzug scheint auch gewährleistet sein. Zwei Rettungswege sind vorhanden.

    Wenn man jetzt noch in die Genehmigungsunterlagen reinschaut und das mit dem Genehmigungsstand vereinbar ist, würde ich einfach eine Gefährdungsbeurteilung mit Fokus auf die Brandgefährdungen (TRGS 800) machen.

    Organisatorische Maßnahmen zur Risikominimmierung könnte z.B. sein: Halteverbot unmittelbar an den Regalen (wegen der Zündgefahren durch heiße Oberflächen (Auspuff usw.). Ladestationen müssten auch 5 m Abstand halten, Keine Lagerung von entzündlichen Gefahrstoffen, brandfördenden Stoffen etc., keine Heißarbeiten ohne Erlaubnisschein und zusätzliche Schutzmaßnahmen, vielleicht könnte man auch einen zusätzlichen Wandhydranten (falls ihr welche habt) dorthin öegen, ansonsten Handfeuerlöscher... s

    Wenn es Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Genehmigungsstand gibt, könnte man ein Brandschutzkonzept als Tektur zur Genehmigung erstellen (lassen).

    Mögliche Kompensationsmaßnahmen wären automatische Alarmierung (wenn's keine BMA mit ELA gibt, reichen auch funkvernetzte Einzelmelder) - das würde ich auf jeden Fall machen, auch wenn kein BSK erforderlich ist, damit die Leute in Produktion und Lager rechtzeitig gewrnt werden.

    Je nach zu erwartender Rauchmenge (10 kg Pappe geben 15.000 m³ Rauch), könnte man auch über eine automatische Öffnung der Dachluken im Brandfall (zum Rauchabzug) nachdenken.

  • Guten Morgen,

    ich denke ihr werdet in eurem Lager in Bezug auf Brandschutz klare Vorgaben haben, welche ihr in den "Tunneln" sicher nicht erfüllen könnt, ohne Bauliche, oder Brandschutztechnische Maßnahmen. Das muss sich jemand mit Fachkompetenz ansehen, aber einfach so würde ich das nicht machen. Wenn da was wäre stellen sich Versicherungen ganz schnell quer.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Moin, als BSB würde ich das auf jeden Fall vorher mit meiner Versicherung besprechen,

    aber ich habe noch einen Aspekt.

    Was ist mit den Ablagerungen Dieselruß auf der Kartonage?

    Wenn dort ein Lager entsteht ist erhöhtes Verkehrsaufkommen, gibt es Regelungen?

    Was ist der Schutz der MA in diesem Bereich bezüglich der Abgase von Fahrzeugen?

    Ich glaube das wird ein dickes Brett...

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    sicherlich wird man einen u.a. baurechtlich konformen

    Zustand erreichen können. Ob dieses aber wirtschaftlich

    sinnvoll ist, würde ich bezweifeln. Ich würde daher Abstand

    von einem solchen Lagerort nehmen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich danke euch erstmal vielmals für die vielen verschiedenen Aspekte und Gefahren die genannt wurden. Vieles an Informationen die ich nun prüfen muss. Nun weiß ich aber auch sicher, dass es kein zu spontanes vorhaben sein darf bzw. sich das wirklich auch zusätzlich ein Experte ansehen sollte, bevor ich hier weiter agiere (und die Kosten für einen solchen definitiv gerechtfertigt sind -> muss man der Geschäftsführung ja auch immer darstellen können).

  • Moin,

    bitte den Beitrag #9 im Auge behalten und den Betriebsarzt mit ins Boot holen. Unabhängig von den Plänen, dort etwas zu lagern wird in diesem Bereich aufgrund der Ladetätigkeiten gearbeitet, d.h. die Beschäftigten sind sowieso schon DME ausgesetzt. Falls es kein funktionierendes, geprüftes Lüftungssystem gibt, riecht das ganz stark nach einer Messung, um festzustellen, ob in diesem Bereich überhaupt die Grenzwerte eingehalten werden.

    Arbeitsmediznische Vorsorge sollte für die Beschäftigten in diesem Bereich bereits geregelt sein, wenn dort gearbeitet wird. Zu den ganzen bisherigen Belastungen kommen dann noch die von ToVo angesprochenen Ablagerungen.

    Wenn die LKWs, die den Tunnel benutzen, nicht Euer Fuhrpark ist sondern auch Externe dort fahren, dann kennt Ihr nicht mal annähernd die DMEs. Das von ToVo angesprochene Brett wird meines Erachtens immer dicker.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (18. August 2023 um 09:50)

  • Moin,

    vielleicht mal zur Verdeutlichung, wie dick das Brett werden kann :rolleyes:

    DME - Klick

    In diesem Fall gging es "nur" um Fahrzeughallen, in denen ab und zu Fahrzeuge bewegt werden und in denen sich ab und zu Personen aufhalten. Das hat einiges an Zeit und Mühe und letztendlich auch Geld gekostet, bis wir alles in trockenen Tüchern hatten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Bei einem 80 m langen Tunnel, womöglich beidseitig offen, würde ich mir das schwer überlegen eine dermaßen Brandlast da reinzustellen.

    Sollte es zu einem Brand kommen, wirkt der Tunnel als Kamin und "Brandbeschleuniger".

    Wow. dann die Brandlast auch noch an der "Gebäudewand" gelagert. Könnte durchaus sein, dass 5m Abstand gefordert werden.

    Den Schuh würde ich mir nicht anziehen wollen. (Guudsje, 2013 [s.o.])

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick