Prüfung von BYOD Geräten (DGUV-V3/4)

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  • Hallo zusammen,

    ich hätte da mal eine Frage bzw. ein Thema:

    Wir sind ein Bildungsträger mit Tagesschülern und auch Internatsschülern. Im Internatsbereich werden wir alle elektr. ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen lassen. Nun ist es jedoch so, dass der Digitalpakt für Schulen ausdrücklich auch das Thema "BYOD" (bring your own device) fördert. Es ist bei uns geplant, dass die Schüler entsprechned ihre Geräte auch mitbringen. Dazu kommt es, logischerweise, auch zu Situationen bei denen die mitgebrachten Geräte geladen werden müssen. Hat jemand Erfahrungen, wie es sich in diesem Fall mit den entsprechenden Prüfungen nach DGUV verhält? Wer zahlt die Kosten? Müssen die Geräte geprüft werden? Ich bin der Meinung alle Geräte die in unsere Steckdosen eingesteckt werden, müssen auch geprüft werden.

    Wie seht ihr das? Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen?

    Danke schon jetzt für die Infos.

    Gruß

    dwein112

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  • Wir prüfen alle Geräte, die ins Haus kommen, auch die privaten Geräte. Die Geschäftsleitung duldet private Geräte und folgerichtig prüfen wir auch.

    Wir sind allerdings auch Industrie, kein Bildungsträger.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,

    Ihr duldet ja das mitbringen nicht nur stillschweigend, sondern fordert die Schüler durch das "BYOD" Programm dazu auf Geräte mitzubringen.

    In diesem Fall bin ich der Meinung das Ihr die Geräte auch prüfen lassen müsst.

    Wobei es sich ja ziemlich sicher um Mobile Geräte mit Akku handeln dürfte?

    In dem Fall wäre doch die sinnvollere Option geprüfte ordentliche Ladestationen zur Verfügung stellen als das jeder Schüler sein Ladegerät mitschleppt und eine Steckdose sucht.

    Generell stehe ich dem BYOD Konzept kritisch gegenüber, Wie wird hier die Chancengleichheit gewahrt, wer ist im Falle eines Viren/Trajaner Befalls der böse, wer haftet bei Beschädigungen, ....


    Zu eigenen Erfahrungen, allerdings aus der Industrie:

    - Das Programm gab es hat sich allerdings nie durchgesetzt, da u.a. eine Bedingung war das die Firma sich vorbehalten hat im Falle eines Virus die Geräte fernzulöschen und die rechltichen Rahmenbdingungen nie so ganz geklärt werden konnten.

    Gruß,

    Carsten

  • Ja, ich sehe es auch kritisch. Schwierig ist es (aktuell noch), da Laptops verschiedene Ladeanschlüsse haben. Nicht alles läuft schon über USB-C..

    Der Digitalpakt sieht BYOD explizit vor. Da hat man wieder was ausgedacht ohne die Konsequenzen zu betrachten.

    Gruß

    Dirk

  • Die Vorschrift 3 unterscheidet nicht danach, wer der Eigentümer eines Gerätes ist. Von daher betrifft sie alle elektrischen Betriebsmittel, die im Einflußbereich des Arbeitgebers oder Betreibers eingesetzt werden. Damit sind auch alle Geräte zu prüfen.

    Bei uns im Betrieb ist es so gelöst, daß grundsätzlich keine privaten Betriebsmittel erlaubt sind, außer es gibt eine explizite Freigabe. In dem Fall sind sie der bestellten EFK (also mir) zur Prüfung vorzustellen. Ich ergänze das auch um eine Eingangsprüfung, also vor der ersten Inbetriebnahme im Büro. Dabei bekommen sie eine gerätebezogene Prüfnummer, die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Dabei erfasse ich keine personenbezogenen Daten, sondern nur die Prüfnummer und die technischen Daten des Gerätes.

    Ich denke, darauf läuft es bei Euch auch raus: Private Geräte, die in der Bildungsstätte eingesetzt werden, werden dort auch auf Kosten des Betreibers beurteilt und geprüft. Ob Ihr dann mit der zweijährlichen Prüfung hinkommt, ist dann entsprechend auch zu beurteilen.

    Bei Schülern ist möglicherweise eine jährliche Prüfung angezeigt, je nachdem, wie der Umgang mit den Geräten ist.

    Die Zuordnung zu Schülern kann bei Euch erforderlich werden. Dann gehts auch nochmal zum DSB.

    Ach ja: Das Thema IT-Sicherheit, das CarstenQ anspricht, kommt dann noch obendrauf.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • In Schulen dürfte sich das im Wesentlichen um Ladegeräte drehen (während sonst hauptsächliche Wasserkocher und Kaffeemaschinen Thema sind). Mobile devices selbst sind eh nicht prüfpflichtig.

    Aus meiner Sicht sinnvoller Ansatz:

    Schulen mit USB-Einbausteckdosen ausstatten und private Ladegeräte verbieten. USB-Ladekabel kann jeder selbst mitbringen (...oder werden auch bereitgestellt; Schwund einkalkulieren). Laden dann nur unter Aufsicht erlauben.

    Eine Datenverbindung besteht nicht, nur Spannung.

    Ladestationen wie von CarstenQ genannt gingen auch. Dann wieder auf Gesamtkapazität der Akkus achten hinsichtlich Brandschutz.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Hi,

    neben rechtlichen habe ich bei einer "Prüfpflicht" tatsächlich auch ganz praktische Bedenken...

    - Schüler bringen ihren privaten Rechner und ihr Smartphone nicht zum Arbeiten, sondern ausschließlich zu ihrer Freizeitgestaltung mit - ihr seit ja schließlich ein Internatsbetrieb, in dem die Schüler 24 Stunden am Tag verbringen. Wollt ihr diese auch prüfen?!?

    - die Schüler führen keine Tätigkeiten für euch als "Arbeitgeber" aus, sondern "arbeiten" ausschließlich eigenwirtschaftlich. Daher sehe ich keinerlei rechtliche Handhabe für eine Prüfpflicht. Hier könntet ihr m.M. nach nur auf das alte: "Die Nutzung privater Geräte ist in unserem Hause verboten!" zurückgreifen. Allerdings kommt dann mein erster Punkt wieder zum tragen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin...

    ich hatte ähnlichen Fall mal in den Seniorenheim, und auch bei einem Bildungsträger.

    Schlussendlich ist das ne Versicherungsfrage. Was sagt denn die Versicherung dazu?

    Bei dem Seniorenheim wurde der Hausmeister ausgebildet als EuP und durfte dann die Elektrogeräte "prüfen".

    Die in der Bildungseinrichtung haben das mit der Versicherung geklärt... Das war für die OK.

    Ich würde mal da anfragen. Oder vielleicht rufst du mal deine BG/Unfallkasse an, was die dazu meinen.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Ich habe eine Stellungnahmen der Versicherung aus 2017. Die "empfehlen" eine Prüfung für die Internate, damals war BYOD kein Thema. Wir haben hier 2 Gesellschaften im Campus.

    Dirk

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  • ich hatte ähnlichen Fall mal in den Seniorenheim, und auch bei einem Bildungsträger.

    ...

    Bei dem Seniorenheim wurde der Hausmeister ausgebildet als EuP und durfte dann die Elektrogeräte "prüfen".

    So kenne ich das auch aus den Anträgen, wenn man Familienangehörige da unterbringen möchte...

    Elektrische Geräte dürfen mitgebracht werden - unterliegen dann der Prüfpflicht - dann kann man sich selber darum kümmern oder den Service des Heimes in Anspruch nehmen.

    Würde ich dann auch auf das Objekt "Internat" übertragen... Bei den Tagesschülern würde ich mal hinterfragen, wozu sie das jeweilige Gerät benötigen... (Notebook zum lernen oder Spielekonsole)... Dann per Hausordnung regeln und gut ist...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hat jemand so ein Formular eines Seniorenheimes (gerne anonymisiert) für mich?

    Bei uns ist es so, dass es sich um Jugendliche handelt welche physische und psychische Einschränkungen haben. Da wollen wir nix verbieten uns aber, im Sinne der AS Organisation bzw. Brandschutzorganisation, entsprechend sicher aufstellen. Es ist klar, dass man nicht alles 100% absichern kann, aber wenn gar nichts gemacht wird steht man sehr schlecht da.

    Daher die Frage nach Umsetzungsbeispielen..

    Gruß

    Dirk

  • Ich kann nochmal nachschauen, ob ich die Passage aus den Anmelde-Unterlagen finde. Ein "Formular" gab es nicht, es wurde aber in der Hausordnung darauf hingewiesen.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Was man auch sich auch fragen sollte, ist was man den sinvollerweise messen kann.

    Unsere GVEFK hat mir mal erklärt, dass man an den Kompakt-Ladegeräten für Tablets und Smartphones die komplett in die Steckdose gesteckt werden und die i.d.R. über einen USB Ausgang verfügen, konstruktionsbedingt gar nichts relevantes messen kann und außerdem das Risiko einer Körperdurchströmungb bei Defekten nahe Null ist.

    Brandgefahren sind auch nicht sehr groß, die Geräte sind außerdem unter Aufsicht.

    Dazu kommt noch, dass es sich hier um einen Einstz handelt, der identisch mit dem "haushaltsüblichen" ist, so dass keine betriebsbeding erhöhten Gefahren da sind und man auf die Produkthaftung des Herstellers zurückgreifen kann.

    langer Rede kurzer Sinn: wir haben in unserer Gefährdungsbeurteilung festgelegt, dass eine Sichtprüfung auf mechanische Beschädigungen durch den Nutzer ausreichend ist und keine Messungen nach DIN-VDE erforderlich sind

    Für Laptop-Netzteile mit Kaltgeräte-Stecker geht das natürlich nicht so einfach.

  • Hier wird das auch noch erwähnt...

    Sichere Seiten für Pflegeeinrichtungen – Elektrische Geräte und Anlagen, Stand 01/2022 (bgw-online.de)

    • Regeln Sie im Heimvertrag oder in der Hausordnung, dass private elektrische Geräte der Bewohnerinnen und Bewohner registriert, geprüft und sicher angeschlossen werden.

    Aber:

    Das Ganze ist vielmehr ein Versicherungsthema, als dass es die Arbeitssicherheit betrifft. Es geht bei euch um ein Internat... welcher Mitarbeiter wird die persönlichen Elektrischen Geräte der Bewohner für seine Arbeit nutzen?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Also bei dieser Diskussion

    kommt mir doch in den Kopf - und hey, kein Scheiß sondern ernst gemeint - Wie wird das denn bei Gästen in einem Hotel geregelt?!?!?

    Als solcher habe ich ja grundsätzlich eine ähnliche Stellung wie Internatsbewohner - ich betreibe meine Geräte im Einfluß- umd Verantwortungsbereich eines Unternehmers... 🤔🤔🤔

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Als solcher habe ich ja grundsätzlich eine ähnliche Stellung wie Internatsbewohner - ich betreibe meine Geräte im Einfluß- umd Verantwortungsbereich eines Unternehmers...

    Nein, weil der Hotelaufenthalt privat veranlasst ist. da gelten die Regeln wie für den Einsatz zuhause - also gar keine.

    Wenn Du auf Dienstreise im Hotel bist ist dein Arbeitgeber zuständig, nicht der Hotelier.

    Internat ist (weil man der Schulpflicht unterliegt) nur bedingt privat veranlasst.

    Ich würde aber stark vermuten, dass der Gebrauch von Elektrogeräten zu nicht schulisch bedingten Zwecken auch als privat veranlasst gilt und nicht unter die Regelungen für Unternehmen fällt. Dann wären wir aber wieder bei der "haushaltsüblichen" Nutzung und damit im Bereich der Produkthaftung, nicht der Betreiberhaftung.

  • "Ich würde aber stark vermuten, dass der Gebrauch von Elektrogeräten zu nicht schulisch bedingten Zwecken auch als privat veranlasst gilt und nicht unter die Regelungen für Unternehmen fällt. Dann wären wir aber wieder bei der "haushaltsüblichen" Nutzung und damit im Bereich der Produkthaftung, nicht der Betreiberhaftung."


    Ahhh, da wären wir dann wieder bei meinem Beitrag #7, oder?!?!

    Anyway, ich glaube tatsächlich, dass hier der "Unternehmer", also die Einrichtung, aus einer generellen Prüfverpflichtung raus ist. Ich würde tatsächlich auf Anfrage eine solche verneinen.

    Am Ende gilt aber auch hier der Spruch von der hohen See und dem Gericht...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • das liest sich im Eingangspost doch etwas anders. Die Geräte werden ja im Rahmen des Bring your Own deciveces Programm zum schulischen Gebrauchs mitgebracht damit die Schule nicht für jeden Schüler ein Gerät kaufen muss. In dem Fall sehe ich die Schule durchaus in der Pflicht