Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
Heute hoffe ich mal von eurem Wissen profitieren zu können.
Wir als Industriedienstleister sind bei mehreren Firmen, bzw. in Chemparks mit Betriebsabteilungen (Im Containerdorf) vertreten.
wir haben hier natürlich eigene Bürocontainer. Oft kommt es vor das als Werkstattcontainer eingerichtete Schiffscontainer genommen werden. Jetzt zu meiner Frage:
In wieweit unterliegen die Container einer Prüfpflicht (bezogen auf den Containerzustand (Rost, Gänigkeit der Verriegelung, etc)) ?
Welche Fristen gibt es da und wo steht das ?
Danke im Voraus und liebe Grüße