Erfahrungen als (Minijob) SiFa

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  • Hallo zusammen,

    ich spiele mit dem Gedanken evtl. nach einem Minijob als SiFa (natürlich mit meinem AG abgestimmt) zu suchen.

    Momentan bin ich noch keine bestellte SiFa, weshalb ich mit dem Minijob zum einen mein Wissen warmhalten möchte und zum anderen evtl. einem kleinen Betrieb helfen möchte rechtlich konform zu arbeiten.

    Nun wollte ich mal fragen, wer hier schon einen solchen Minijob hat und wie die Erfahrungen dazu sind.

    Außerdem würde es mich interessieren, wie ihr an die Firmen gekommen seid.

    Vielen Dank !

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  • Da ist immer das Problem mit der rechtlichen Absicherung, wenn du extern tätig wirst. Hier gibt es bestimmt einige, die dir dazu mehr sagen können.

    Der Tenor ist dabei, dass du für eventuelle Rechtsstreitigkeiten oder gar Strafanzeigen eine entsprechende Versicherung abschließen musst. Und die Kosten sprechen dann klar gegen einen Mini-Job.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Als Mini-Jobber ist man angestellt und nicht extern!

    Ich denke, das "Minijobben" wird nicht beim eigentlichen Arbeitgeber, sondern wirklich bei externen Kunden sein... da wird sich der Arbeitgeber bedanken, wenn er auch noch ins Hickhack Externer reingezogen wird...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Ich denke, das "Minijobben" wird nicht beim eigentlichen Arbeitgeber, sondern wirklich bei externen Kunden sein... da wird sich der Arbeitgeber bedanken, wenn er auch noch ins Hickhack Externer reingezogen wird...

    Wie ich das verstanden habe, möchte er aber nicht bei externen Kunden arbeiten und bei seinem aktuellen Arbeitgeber dies als zusätzlichen Minijob machen, sondern direkt bei einer anderen Firma als Minijob angestellt werden und dabei die Tätigkeit als SiFa durchführen.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

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  • Wie ich das verstanden habe, möchte er aber nicht bei externen Kunden arbeiten und bei seinem aktuellen Arbeitgeber dies als zusätzlichen Minijob machen, sondern direkt bei einer anderen Firma als Minijob angestellt werden und dabei die Tätigkeit als SiFa durchführen.

    Wäre auch denkbar....

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Wie ich das verstanden habe, möchte er aber nicht bei externen Kunden arbeiten und bei seinem aktuellen Arbeitgeber dies als zusätzlichen Minijob machen, sondern direkt bei einer anderen Firma als Minijob angestellt werden und dabei die Tätigkeit als SiFa durchführen.

    Genau. Bei einer anderen Firma als Minijob tätig werden. Unabhängig vom jetzigen AG :).

  • Ein Minijob ist natürlich wenig Zeit um einen Kunden adäquat zu betreuen. Auch stellt sich mir die Frage, wann der eine wann der andere Job ausgeführt werden soll, also Tageszeittechnisch gesehen ... meist gibt es bei zweimal 9-17 Uhr Jobs/Kunden Probleme ...

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • freiberufliche Tätigkeit

    nein wäre es nicht. Freiberuflich = selbstständig = alles selber machen und versichern*. Minijob als Angestellter ist schon sinnig, da Einkommen auch Steuer- und Sorgenfrei ... Es stellen sich für mich nur die obigen organisatorischen Fragen

    *Es gibt keine Teilzeit Versicherungen, d.h. du wirst voll im umsatzorientierten Versicherungsumfang sein, Einstiegsstufe ist schon recht hoch ...

    Beste Grüße

    J.H.J

    Einmal editiert, zuletzt von J.H.J (13. Juni 2023 um 15:16)

  • nein wäre es nicht. Freiberuflich = selbstständig = alles selber machen und versichern*. Minijob als Angestellter ist schon sinnig, da Einkommen auch Steuer- und Sorgenfrei ... Es stellen sich für mich nur die obigen organisatorischen Fragen

    *Es gibt keine Teilzeit Versicherungen, d.h. du wirst voll im umsatzorientierten Versicherungsumfang sein, Einstiegsstufe ist schon recht hoch ...

    Ich bin da keine Experte, aber dass das Einkommen steuerfrei ist, gilt m.E. nicht, wenn man ihn als Nebenjob ausübt. Dann müsste man die Einkünfte bei der Steuerklärung angeben. Wie gesagt: mein Wissensstand.

    Falls ich recht habe, wäre die Freiberuflichkeit evtl. doch eine Option. Aber das muss der TE selber entscheiden.

    Vorteile: größere Freiheiten, als Honorar mehr Einkommen möglich.

    Nachteile: man muss eine Berufshaftpflichtversicherung selber bezahlen (wenn man denn eine hat/abschließen möchte). Der AG muss eine Anmeldung vornehmen und monatlich Pauschalen an die Sozialversicherungen abführen = Aufwand, der AG und Sifa erstmal nichts nutzt.


    Ich habe persönlich übrigens noch nie von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört, die auf Minijobbasis tätig ist.

  • ...und wieder einmal: " Es lebe der Konjunktiv, er lebe hoch, hoch, hoch!!!!!!"


    Bevor ihr euch hier mit euren Vermutungen, zielführenden Gedanken und sonstigen, geistigen Ergüssen auslasst - .lest doch einfach nochmal die Frage und antwortet entweder darauf, oder nicht... (ja, ich hab' grad wieder den Stänkermodus eingeschaltet!)

    KraichgauSiFa,

    Grundsätzlich kein schlechter Gedanke, wenn die kleine Firma z.B. einem Freund gehört. Selbstverständlich müssen rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, also z.B. passende BG Zugehörigkeit bzw. Anerkennung (Das Du den "Abschluß" hast, davon gehe ich mal aus.)

    Ob das als Minijob, losgelöst von den arbeitsvertraglichen Hürden mit deinem Haupt-AG, funktioniert... An wieviel Stunden hast Du denn gedacht?!?!?

    Ist die Firma zu klein, wirst du auch wenig davon haben, da dann die Betätigungsfelder zu gering sind...

    Ich habe auch noch immer eine kleine Firma, die ich betreue.

    Allerdings:

    - ist der Vertrag gekündigt, da ich meine Weiterbildungen nicht mehr aufrecht erhalte,

    - besteht aufgrund meiner sowieso bestehenden Selbstständigkeit eine entsprechende Versicherungslage,

    - handelt es sich bei der Firma um die meines Bruders. (Das darf jetzt Kollege Regelwerk gar nicht hören, aber da geht das ein oder andere...)

    Alles in allem halte ich eine solche Verfahrensweise nicht für sonderlich zielführend...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Moin,

    kleiner Hinweis noch. ;)

    Zitat von §2 (1) ArbZG

    Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.

    Zitat von LAG Nürnberg (19.05.2020) Aktenzeichen 7 Sa 11/19

    Ein Arbeitsvertrag, der gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, ist im Regelfall nichtig. Verstoßen mehrere Arbeitsverhältnisse nur zusammen genommen gegen das ArbZG, so sind nicht beide Arbeitsverhältnisse nichtig, sondern nur der Arbeitsvertrag, der zuletzt geschlossen wurde. Das heißt aber in der Folge, es besteht für den zweiten Arbeitsvertrag kein Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann sich von dem zweiten, nichtigen Arbeitsvertrag einfach lossagen.

    Das bedeutet dann auch, dass bei dem nichtigen Arbeitsverhältnis kein Vergütungsanspruch besteht. 8|

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Unabhängig vom jetzigen AG :).

    Ganz unabhängig geht nicht, denn die AG müssen auf die Einhaltung z.B. des ArbZG achten. => Ruhezeit von 11h, Arbeitszeit max. 10h und keine Arbeit im anderen Job, wenn man bei einem Urlaub hat. Somit bleiben nur wenige Stunden übrig, die man im Minijob tätig sein kann. Hat man im Hauptjob eine Gleitzeitregelung könnte man z.B. über Gleitzeittage entsprechende Tage für den Minijob frei erarbeiten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hat er aber "gehört". Allerdings hat er dagegen gar nichts einzuwenden.

    Eine formelle Weiterbildung ist nicht vorgeschrieben, man muss sein Wissen halt aktuell halten.

    Wenn der Bruder Angestellte hat, muss er aber eine Sifa bestellen. Wenn der Vertrag gekündigt ist, könnte das dazu führen, dass eben keine Sifa bestellt ist.

    Auch wenn ich "könnte" schrieb, bin Ich auch der Meinung, dass der Konjunktiv im Arbeitsschutz nichts verloren hat.

    Also, Kollege Michel: große Gemeinsamkeiten 8o

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