Bestellung Sicherheitsbeauftragte

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  • Hallo,

    ich bin grad dabei Sicherheitsbeauftragte "bestellen" zu lassen. Hierzu habe ich an unsere Führungskräfte einen kleinen Wunschzettel über die notwendigen Voraussetzungen zukommen lassen + eine kleine Abhandlung darüber.

    Nun heißt es ja, dass Sicherheitsbeauftragte keine Führungsverantwortung haben sollen. Meine Fragen:
    1. ist das ein kann, soll oder muß- Option?
    2. wo steht das geschrieben?

    Danke und Grüße
    Elke

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    (Kurt Tucholsky)

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Es ist nicht sinnvoll, einen Vorgesetzten zum Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, da der Sicherheitsbeauftragte ja gerade auch die Führungskräfte bei ihrem Bemühen um Arbeitssicherheit unterstützen soll. Die zusätzliche Hilfe bei der Durchführung der Unfallverhütung durch Unterstützung der Verantwortlichen bliebe aus.
    Aber das ist keine Vorschrift..nachlesen kannst du dies zum Beispielbei der BGE..M84.
    gruß, herbert

  • Hallo,

    aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es nicht gut ist.
    In meiner Anfangszeit war ich Sicherheitsbeauftragter und hatte zusätzlich MA zu leiten. Das wird dann so eine Sache von Hüten: Jetzt setze ich mir diesen Hut auf und bin Sicherheitsbeauftragter und dann wechsle ich in die Rolle der Führungskraft.
    Wenn es eine andere Möglichkeit gibt, dann lass die Finger davon.
    Aber rechtlich kann man nichts machen, so ungern die BG das auch sieht.
    Gruß Udo

  • Hallo Elke,
    wie bereits erwähnt, ist es nicht sinnvoll, die Führungskräfte als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
    Eine Forderung ist es nicht, aber schon sinnvoll.

    Sicherheitsbeauftragte
    Wirkt für die Arbeitssicherheit durch die freiwillige Übernahme von Aufgaben der Unfallverhütung.
    Sorgt uneigennützig im Interesse seiner Arbeitskollegen für deren Sicherheit. Durch die Bestellung
    zum Sicherheitsbeauftragten fallen keine Pflichten und keine Weisungsbefugnis eines
    Vorgesetzten an.

    Näheres kannst Du hier nachlesen:

    http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/show/1224683/bgi517.pdf


    Liebe Grüße
    Isabeau

  • Einen wunderschönen guten Morgen zusammen,

    die Empfehlung, dass Sicherheitsfachkräfte keine Führungsverantwortung haben sollen, kenn ich ja.
    Ich habe das meinem Unternehmer auch so mitgeteilt. Worauf natürlich die Frage kam: "Wo steht das"

    Nun gut, dann werd ich mal schauen in wie weit ich ihn argumentativ überzeugen kann.

    Danke & Grüßle
    Elke

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    (Kurt Tucholsky)

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  • es sollen besonders gewissenhafte Mitarbeiter mit Akzeptanz aus dem Kollegenkreis ausgewählt werden, die den Arbeitzsschutzgedanken einerseits vermitteln können, andererseits Mängel und Anregungen aus dem Kollegenkreis weitertragen können

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

    Einmal editiert, zuletzt von tommygm (25. Januar 2008 um 12:09)

    • Offizieller Beitrag

    hallo elke

    vielleicht hilft dir das ein wenig weiter:

    Auszug aus der BGI 587
    " ...
    1 Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

    In einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und ergänzender Regelwerke ist die Verantwortung des Unternehmers für die Einbeziehung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Gestaltung betrieblicher Einrichtungen und der Organisation eines sicheren Betriebsablaufes festgelegt.

    In Vertretung des Unternehmers tragen selbstverständlich auch Betriebsleiter, Meister und andere Personen mit Weisungsbefugnis Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Art und Umfang der Verantwortung richten sich nach der betrieblichen Stellung und dem jeweiligen Aufgabengebiet.

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit können jedoch nicht allein eine Sache des Unternehmers und der verantwortlichen Führungskräfte sein. Vielmehr muss jeder seinen Teil dazu beitragen, dass die Gesundheit aller im Betrieb Tätigen nicht geschädigt wird.

    Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) bestimmt, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Beteiligung des Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind.

    Bei der Auswahl der Sicherheitsbeauftragten sollte zweckmäßigerweise auch der Personenkreis beteiligt werden, mit dem er später zu tun hat, d.h. Betriebsleiter, Meister, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Mitarbeiter des vorgesehenen Zuständigkeitsbereiches.

    Da von Sicherheitsbeauftragten im Hinblick auf den Arbeitsschutz ein Überblick über betriebliche Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich und die in diesem Bereich Beschäftigten erwartet wird, sollten Sie Ihre Aufgabe möglichst innerhalb Ihres eigenen Arbeitsbereiches erfüllen können.

    Grundsätzlich muss die Abgrenzung Ihrer Wirkungsbereiche sinnvoll sein. Dies ist u.a. dann gegeben, wenn der Sicherheitsbeauftragte seinen Zuständigkeitsbereich im Rahmen seiner eigentlichen Tätigkeit oder ohne großen Zeitaufwand neben seiner eigentlichen Tätigkeit übersehen kann. Übergroße Arbeitsbereiche führen möglicherweise dazu, dass Gefahren nicht rechtzeitig erkannt werden und zu viel Zeit erforderlich ist, um den Aufgaben gewissenhaft nachzugehen.

    Im Allgemeinen sollte der Wirkungsbereich des Sicherheitsbeauftragten nicht größer als der seines Meisters sein.

    Natürlich muss der Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsbeauftragten von der Unternehmensleitung bekannt gemacht werden. Dies geschieht meist durch einen Anschlag am Schwarzen Brett sowie entsprechende Beschilderung des jeweiligen Bereichs. Eine Ergänzung durch ein Foto des Sicherheitsbeauftragten hat sich als positiv erwiesen. Es empfiehlt sich zusätzlich eine Einführung bei den Mitarbeitern durch den unmittelbaren Vorgesetzten.

    Häufig wird auch die Möglichkeit genutzt, in einer Betriebsversammlung die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und die Bekanntgabe ihrer Zuständigkeitsbereiche vorzunehmen.

    Die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten kann formlos erfolgen. In zahlreichen Unternehmen, insbesondere in größeren Betrieben, erfolgt die Bestellung allerdings auf einem Formblatt, in dem auch die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten kurz umrissen sind. Auch der Zuständigkeitsbereich ist in diesem Formblatt aufgeführt.

    Die Bestellung kann vom Sicherheitsbeauftragten als Auszeichnung angesehen werden. Schließlich wird man doch nur einen wirklich geeigneten Mitarbeiter mit einer solchen zusätzlichen Aufgabe betrauen.

    Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten sind in § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) beschrieben.

    "Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen."

    Der Sicherheitsbeauftragte ist also unabhängig vom Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes Helfer des Unternehmers und der verantwortlichen Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz. ..."


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Elke H,
    bei uns im Betrieb haben wir eine Bestellurkunde ausgehändigt, das finden die betreffenden zukünftigen Sicherheitsbeauftragte immer ganz toll. Motiviert die Leute noch mehr sich in die Materie einzuarbeiten und zu unterstützen. Wird auch von den meisten aufgehängt. Ist zu finden bei der VBG unter Suchbegriff "Sicherheitsbeaufragter" Dann Bestellurkunde Sicherheitsbeauftragter

    Gruß Thiry

  • Hallo zusammen,

    interessante Thematik die gerade auch mich betrifft. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle mal mit einklinken. ;)

    Geeignete Mitarbeiter für den Posten als SIB zu finden ist ja das eine...
    Aber wie sieht der Alltag eines Sicherheitsbeauftragten nach der Bestellung aus?
    Pragmatische und realistische Dinge damit er nicht lediglich auf dem Organigramm erscheint.
    Zurzeit wird bei uns diskutiert ob das Potential das hinter dieser Funktion steht wirklich genutzt wird und wie der Einsatz "sinnvoll" gestaltet werden kann.

    Fragen wie:
    Freistellung
    Schulungen
    Erfahrungsaustausch
    regelmäßige Treffen einer Fachgruppe Arbeitssicherheit
    werden bearbeitet. Ist es z.B. denkbar das Sicherheitsbeauftragte auch Befragungen durchführen und Arbeitszirkel zum Thema Arbeitssicherheit leiten??

    Wie wird bei Euch dem Sicherheitsbeauftragten Leben eingehaucht??

    Grüße von Tomster

    Ach ja, wenn das hier nicht her passt öffne ich ein neues Thema :(

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  • Hi Leute,

    ...in einem meiner alten Unternehmen hatten wir z.B. einen sog. "Arbeitskreis Sicherheit", der sich regelmässig spezieller und aus dem Kreis der SiB angeregter Problemstellungen annahm. In diesem waren neben den SiB's regelmäßig auch die SiFa und der BR. Je nach Aufgabe wurden Gäste (Meister, Abteilungs- bis hin zu Betriebsleitern eingeladen. Zusätzlich konnten Dritte hinzugezogen werden.

    Hatte eine sehr gute resonanz und einen super Erfolg. Die Ergebnisse dieses Kreises sind regelmäßig im Rahmen des betrieblichen Vorschlags- und Verbesserungswesens prämiert worden. Eine sehr viel bessere Honorierung, Anerkennung und Motivation der SiB's ist sicherlich schwierig zu erreichen.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Tomster,

    ich finds o.k., dass Du Dich da einklinkst. Ich find's super wenn Themen eine Eigendynamik bekommen.
    Ich kann da nur von proftieren und manch einem anderen Mitglied wird's sicherlich nicht anders ergehen.

    Grüße
    Elke

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    (Kurt Tucholsky)

  • "Sicherheitsbeauftragte als Vorgesetzte

    Die Aussage „Sicherheitsbeauftragte sollen nicht Vorgesetzte sein“ beschreibt den

    optimalen Zustand für einen Großteil der Sicherheitsbeauftragten in den meisten

    Betriebsstrukturen; ein generelles Festhalten an dieser Aussage für alle Branchen

    und Betriebsstrukturen ist aber nicht sinnvoll und stellt oftmals auch nicht mehr die


    betriebliche Praxis dar."

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