GBU Arbeiten im Homeoffice / Mobiles arbeiten bei Lehrern

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  • Hallo zusammen,

    wie seht Ihr das? Bei Lehrern besteht ja ein Teil der Arbeit aus Vorberereitung, die Zuhause durchgeführt wird.

    Wie würdet ihr die Arbeit bezeichnen?

    Mobiles arbeiten - findet laut Definition eigendlich nur sporadisch/gelegentlich auch im Privatbereich statt.

    oder

    Telearbeit - Arbeitgeber trägt die Volle Verantwortung im Arbeitsschutz

    oder

    Arbeiten im Homeoffice

    Meine Hauptfrage ist muss man Zuhause vorbereitende Lehrer in Sachen Arbeits und Gesundheitsschutz beraten? Haben Sie ein Recht auf Unterstützung bei der Einrichtung des Büroarbeitsplatzes? Wird eine GEGU erstellt?*DueEi*

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  • Hallo!

    Ich würde mal davon ausgehen, dass die meisten Lehrer ein komplett eingerichtetes Arbeitszimmer haben, da sie es ja von den Steuern absetzen werden.

    Hier stellt sich die Frage nach dem was schon vorhanden ist und dazu eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung. Ob es Vereinbarungen in entsprechenden Tarif- oder Arbeitsverträgen gibt ist ebenfalls zu prüfen.

    Michael

  • Meiner Meinung nach ist das eindeutig ein Telearbeitsplatz mit allen daran hängenden Regelungen.

    Die Regelungen zum Homeoffice sind ja alle ausgelaufen, auch wenn man in vielen Bereichen noch weiterhin so agiert wie zu Corona Zeiten ist man da doch deutlich im Graubereich der gesetzlichen Regelungen. Es soll ja irgendwann einmal, vielleicht etwas kommen, das man dann als Nachfolgeregelung betrachten kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Leider, oder besser zu Glück, ist die Definition der Telearbeit nicht von Meinungen (sorry Axel!) sondern mindestens von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen abhängig.

    Solche sind i.d.R. bei Lehrern nicht getroffen. Dementsprechend handelt es sich i.d.R. um mobiles Arbeiten (ja, ich kann auch "Homeoffice" sagen, ist aber in der Sache völlig egal).

    Da ich ein einfach gestrickter Mensch bin, versuche ich Dinge auch einfach verständlich zu machen. Wenn diese Frage also auftaucht oder zur Diskussion steht stelle dir vor wie der Herr Oberstudienrat reagiert wenn du ihm sagst: "So, und am Donnerstag komm' ich dann zu ihnen nach Hause um eine Arbeitsplatzbegehung zu machen, die GB abzugleichen und ihre Elektroprüfung durchzuführen!"

    Viel Spass damit!!!!!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • die Definition der Telearbeit nicht von Meinungen (sorry Axel!) sondern mindestens von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen abhängig.

    Solche sind i.d.R. bei Lehrern nicht getroffen.

    Ich gehe davon aus, dass bei einem Lehrer die Anzahl seiner Unterrichtsstunden durchaus definiert ist. Ebenso die Zeit für Vor- und Nacharbeiten. Siehe da, viele Dinge, die für die Telearbeit sprechen sind vorhanden. Nur weil hier die Schulträger Geld sparen möchten, kann man es noch lange nicht als mobile Arbeit definieren. Das Mobile Arbeit Gesetz ist ja bis heute nicht verabschiedet. Ich halte auch viele Regelungen zu Homeoffice und mobiler Arbeit unter Arbeitsschutz Sicht für äußerst fragwürdig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sorry Axel, aber Du weist, hier bin ich penetrant...

    Deine Annahmen - alles in Ehren - spielen hier allerdings keine Rolle. Auch wenn es hier nie eine "Rechtsberatung" sein kann und soll, sind solche, offensichtlich auf persönlichen Meinungen beruhenden und sehr fragwürdigen "Empfehlungen" in meinen Augen nicht angebracht. Der Fragesteller manövriert sich hiermit u.U. in eine sehr unangenehme Position...

    Nix für ungut!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hi zusammen,

    war gestern in Stuttgart, dort war es auch ein Thema. Es gibt mittlerweile einen Fachbereich dazu. Ich habe es zwar noch nicht durchgelesen, aber vielleicht hilft der Anhang ja.

    Gruß

    PeterFBVW-402 Arbeiten im Home Office.pdf

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Für welche Tätigkeiten waren denn die Definitionen der mobilen Arbeit vor Corona gedacht?

    Das waren Tätigkeiten von Außendienstlern; Bauarbeitern, die irgendwo ihren Rapportzettel ausgefüllt haben usw. aber niemals war daran gedacht regelmäßig über mehrere Stunden Bildschirmarbeit an möglicherweise unergonomischen Arbeitsplätzen zu verrichten. Durch Corona wurde da einiges an Schutzmaßnahmen abgeschwächt und dieses Verhalten toleriert, da die Gefährdung durch Corona als wesentlich höher gesehen wurde. So langsam sollten wir aber wieder zu dem Schutzziel von vor Corona zurück kommen und da halte ich eine regelmäßige Tätigkeit zuhause sehr schnell für eine Telearbeit. Ob das nun vertraglich so festgehalten wurde oder nicht ist da zweitrangig, das Schutzziel ist hier relevant.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • war gestern in Stuttgart, dort war es auch ein Thema.

    Da wurde auch erklärt, dass man sich da momentan in einem weitgehend ungeregelten Bereich bewegt (ArbSchG und ArbZG gelten auch hier). Es wurde auch erwähnt, dass wohl im Koalitionsvertrag etwas zu einer geplanten Regelung zu Homeoffice steht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mit dem Begriff "Telearbeit" einher geht dann die Einrichtung eines Arbeitsplatzes beim Mitarbeiter, der einen entsprechenden Raum in seinem Privatreich zur Verfügung stellt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Meine Hauptfrage ist muss man Zuhause vorbereitende Lehrer in Sachen Arbeits und Gesundheitsschutz beraten? Haben Sie ein Recht auf Unterstützung bei der Einrichtung des Büroarbeitsplatzes?

    Moin,

    unabhängig von der ganzen Diskussion über Home-Office, mobiles Arbeiten, Telearbeit oder was auch immer hier im Thread vertreten wird.

    Wenn jemand, der in unserem Laden beschäftigt ist, an mich herantritt und um Unterstützung und/oder Beratung bittet, dann ist es für mich gar keine Frage, dass ich das mache. Ob ich jetzt bei dem Kollegen zu Hause bin oder ihm nu ein paar Tipps gebe oder eine Publikation eines Fachbereichs der DGUV in die Hand drücke oder oder oder.....

    Das ist für mich abseits dieser teils wirren Diskussion vollkommen normal, dass ich da tätig werde.

    Gruß Frank

    P.S. Mathe fällt morgen übrigens aus, Frau Nöllenbecker-Holtkamp, hat Rücken und fällt die ganze Woche aus.

    P.P.S.

    Info: des Sekreatariats: "Was ist jetzt eigentlich mit dem Bürostuhl fürs Home-Office für Frau Nöllenbecker-Holtkamp? Da wollte doch letztes Jahr schon die Schulleitung mit dem Personalrat und der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Entscheidung herbeiführen?"

    Antwort der Schulleitung: "Frau Nöllenbecker-Holtkamp macht kein Home-Office, das ist mobiles Arbeiten."

    Antwort des Personalrates: "Frau Nöllenbecker-Holtkamp macht doch Home-Office."

    Antwort der SiFa: "Alles falsch, Frau Nöllenbecker-Holtkamp macht Telearbeit und das auch noch im gebärfähigen Alter."

    Antwort des Sekretariats: :100:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wenn jemand, der in unserem Laden beschäftigt ist, an mich herantritt und um Unterstützung und/oder Beratung bittet, dann ist es für mich gar keine Frage, dass ich das mache.

    Finde ich gut und sollte auch so sein und gelebt werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

    In diesem Rahmen kann man auch Forderungen stellen.

    Alles was nicht gesetzlich geregelt ist, kann höchstens präventive Sicherheitsarbeit als Beratung sein. Dies kann schnell Bedarfe wecken, deren Umsetzung (meist durch die Geldgeber) nicht stattfinden und somit zu Frust führen.

    Leider habe ich überwiegend die Erfahrung gemacht, dass selbst gute Ideen, solange kein Rechtsverbindlichkeit dahintersteht, aus Kosten- oder anderen Fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden.

    Das ist für mich abseits dieser teils wirren Diskussion vollkommen normal, dass ich da tätig werde.

    Ich fand die Diskussion bis jetzt sehr Zielführend.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Das ArbSchG fordert eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen, das geht über die reine Gefährdungsbeurteilung hinaus.

    Wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit einräumt, ganz oder teilweise von zuhause aus zu arbeiten, erstreckt sich diese Verpflichtung auch auf das häusliche Arbeitszimmer. Ob das nun ein eigentliches Arbeitszimmer, oder ein Eckchen in der Küche ist, ist egal.

    Wie bei jeder Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist die "Expositionsdauer" ein Kriterium. Wenn der AG gelegentliches Arbeiten zuhause duldet, ist das etwas anderes, als wenn die Arbeit zuhause fester Bestandteil der Arbeit ist. In jedem Fall ist ein BdA vorzunehmen, aber bei regelmäßiger geplanter Arbeit zuhause muss man z.B. die ergonomischen Aspekte genauer betrachten.

    Eine Unterweisung nach erfolgter BdA ist in jedem Fall erforderlich. Ob ein Anspruch auf Einrichtung des Arbeitsplatzes (Möbel) besteht, weiß ich nicht. Aber der AG muss die verwendeten Arbeitsmittel kennen und deren Nutzung zulassen. Ggf. sind diese zu prüfen.

  • Schulen sind nicht meine Branche:

    Was steht in den Dienst- bzw. Arbeitsverträgen, wo und in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind? Ist die alternierende Telearbeit dort schon faktisch vereinbart? Oder eine andere Form der mobilen Arbeit? Was gilt für Angestellte und was gilt für Beamte?

    Unabhängig davon ist die Sifa verpflichtet, die FK und die Mitarbeitenden zur Verhältnisprävention zu beraten. Dazu gehört die Ausstattung der Arbeitsplätze, egal wo sie sich befinden. Dazu gehört auch die Arbeitsorganisation. Es ist egal, welche Arbeitsmodell (Präsenz, alternierende Telearbeit, Mobiles Arbeiten) gewählt wurde.

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