Hängende Überkopflagerung von Verpackungsmaterial

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  • Hallihallo,

    mein erster Beitrag und er wird gleich recht exotisch - zumindest bin ich bisher bei keinem Unternehmen auf so etwas gestoßen - bis gestern.

    Ich betreue einen Kunden, welcher Verpackungsmaterial (große, ungefaltete Pappkisten, ca. 20 Stück, ca. mind. 1.50mx1.50mx0,5m) [gelb], an einem Arbeitsplatz hängend überkopf lagert.

    Hierzu hat er die Pappen mit einem Ende auf einem recht massiven Wandboard (welches in der Breite nur die Hälfte der Pappfläche trägt, in der Länge sogar nur 1/3) [braun] und mit dem überstehenden Ende der Pappen auf einem an Stahlketten [blau] hängenden Metallträger [grau] abgelegt. Die Ketten tragen angeblich über 1t, wie viel die Haken an der Decke, in der die Ketten hängen, tragen war nicht bekannt. "mind. 80kg, da hatte sich mal ein Mitarbeiter fetsgehalten zum Test" -puh. Der Arbeitsplatz befindet sich leicht seitlich unter dem vorderen Ende der Pappen. Ich habe eine Zeichnung zum besseren Verständnis angehangen - ein Hoch auf Paint. Die Lösung hat der Kunde so irgendwo anders schon mal gesehen (was es natürlich nicht rechtlich legitimiert) und aufgrund von Platzmangel so auch für sich ausgeführt.

    Nun bekomme ich allein beim Anblick schon Bauchschmerzen, erst recht wenn ich weiß, dass so halb jemand darunter arbeiten und zusätzlich jemand das Regal ent- und beladen muss. Meine Frage: Gibt es eine klare Verordnung, der die Lagerung von Verpackungsmaterial regelt bzw. solch eine Lagerung klar verbietet? Oder wäre hier wieder mal das Allerheilmittel die Gefährdungsbeurteilung?

    Vielen Dank! :)

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  • Hallo Barborossa,

    soweit ich mich entsinne, ist die Tätigkeit unter schwebenden Lasten besonderen Regeln unterlegen. Das was du da beschreibst, scheint mir aber schon aber fast verboten, schon alleine weil Eigenbau und somit keine Traglastkennzeichnung vorhanden.

    Ich würde vom Fachverantwortlichen mal eine GefBeu fordern, oder gerne in Zusammenarbeit mit ihm diese erstellen, sowie eine Risikomatrix. Spätestens dann wird sicher schnell klar, dass Handlungsbedarf besteht.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • dass so halb jemand darunter arbeiten und zusätzlich jemand das Regal ent- und beladen muss.

    Hallo Baborossa,

    mir fällt da so spontan das Verbot ein übereinander zu arbeiten....kenn ich eher von Baustellen und verschiedenen Gewerken; könnte aber hier auch zutreffen.

    Gruss

    EHS Mann

  • Hi,

    die Hilfestellung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften für die Verwendung von Lagereinrichtungen und -geräten (wie z.B. Regalen) findest du in der DGUV Regel 108-007.

    Dort steht z.B. in Kapitel5.1.3 Schutz gegen herabfallende Gegenstände: Lagereinrichtungen und -geräte sind so zu beladen, dass das Lagergut nicht heraus- oder herabfallen kann.

    Meine Empfehlung: Überprüfe mit Hilfe der Anforderungen aus der DGUV Regel 108-007 die Gefährdungsbeurteilung zu dieser Lagereinrichtung.

    schöne Grüße

  • Wenn man besonders böse sein möchte, ist das Konstrukt eine Maschine nach der 9. ProdSV, denn ich kann da ein Lastaufnahmemittel und Ketten erkennen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    hier kam gerade eine ähnliche Frage auf.

    Darf man generell unter einem Regal arbeiten? Wo würde man etwas dazu finden?

    Es geht hier um ein Regal, in dem Holzplatten für Muster (ca. 1x 1 Meter) flach gelagert werden, um teilweise auch Kartons mit 500 ml - 1 L Plastikflaschen.

    Die eingelagerten Produkte würden mit Gabelstaplern ein- und ausgelagert (dann würde dort natürlich niemand anderes arbeiten).

    Die Gefahr, dass im normalen Arbeitsablauf etwas aus dem Regal fällt ist äußerst gering.

    GBU ist natürlich Grundvoraussetzung.

    Ich habe da aber immer noch ein ungutes Gefühl.

    Daher die Frage, ob es da konkret eine Regelung gibt, die Arbeiten unter einem Regal verbieten.

    Es handelt sich auch nicht um Dauerarbeitsplätze, sondern da wird nur manchmal etwas bearbeitet.

    Gruß

    Ralf .

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Hallo, ich habe bei Komnet etwas dazu gefunden, das betrifft Schwerlastregale.

    Aber bei uns es handelt sich nicht um ein Schwerlastregal.

    Danach sin regelmäßig wiederkehrende und auch länger andauernde Tätigkeiten unter Schwerlastregalen erlaubt.

    Das Einrichten eines ständigen Arbeitsplatzes ist aber nicht erlaubt.

    Das würde ja bedeuten, ein mobiler Arbeitsplatz wäre erlaubt?

    Also jetzt mal ganz haarspalterisch; Ich lagere eine Werkbank auf Rollen unter dem einen Regalfach = Lagerung. Wenn ich die, so lange ich die benutzen will unter ein anderes Regalfach schiebe ist das ein "nicht ständiger Arbeitsplatz" und das wäre dann erlaubt?

    Ich halte das immer noch für kritisch.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Hier einmal ein paar Vorschriften zum Umgang mit Regalen.

    Vorschriften zur Lagereinrichtung | Intralogistik Fachwissen

    Ich würde immer Empfehlen, Tätigkeiten niemals dauerhaft unter Regalen durchzuführen, da u.U. eine Beschädigung vorliegen kann und die Standfestigkeit beeinträchtigt sein kann.

    Des weiteren Thema Beleuchtung, lichte Höhe, Fluchtwege etc.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Ich denke mit einer GBU abgehandelt könnten kurzfristige Arbeiten statthaft sein...

    - Kann was zufällig herausrutschen und fallen

    - Kann der abgelenkte Mitarbeiter vom Stapler erfasst werden

    - Kann was (z.B. Gefahrstoffe) aus dem darüberliegenden Gebinde auslaufen und es wird nicht aufgefangen

    - Kann der Mitarbeiter an Stelle x zu Schaden kommen, wenn an Stelle y ein- oder ausgelagert wird

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker