Hallo Zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage bezüglich Lärm, im besonderen bezüglich der Bereitstellung der PSA.
Unser Fachbereich für den pädagogischen Bereich (Kita, Schulkindbetreuung, Musikschule etc.) stellt den Beschäftigten auf Wunsch Gehörschutz zur Verfügung obwohl wir noch im Bereich unter 80 dbA liegen. Soweit ja schon mal ganz gut, damit auch die negativen Auswirkungen vom extraaulanen Lärm vermindet werden.
Nun ist der Gehörschutz ein "PartyPlug", vermutlich eher für den privaten Bereich. Auf den ersten Blick sehe ich nur eine EG-Konformitätserklärung bezüglich der EG 2016/425, aber keine Konformität bezüglich der DIN 352.
Sehe ich das richtig, dass auch hier bei der Bereitstellung der Gehörschutz nach DIN 352 hergestellt werden muss?
Mal davon abgesehen, dass eigentlich anstelle der "Partyfilter" vermutlich besser welche genutzt werden sollten, der "Kindergeschrei" oder "eine durchgehende Trompete" filtern und die Sprache hervorheben sollte. Der Gehörschutz wurde wohl vom lokalen Einzelhändler empfohlen.
Welchen Gehörschutz nutzt ihr in den Situationen? Gern als PN, falls das gegen das Werbeverbot ist.
Würdet ihr auch hier grundsätzlich Otoplastiken empfehlen? Kostenunterschiede sind ja schon groß und gerade in dem Bereich der extraaulen Lärmbelastung würde mir hier nur der Vorteil des besseren Tragekonfomforts und dadurch etwas besseren Wirksamkeit einfallen. Oder habt ihr noch weitere Argumente dafür?
Achja und bitte nehmt zunächst einfach mal an, dass technische und organisatorische Maßnahmen bereits ausgeschöpft werden
Hat sonst noch jemand Erfahrungen in so einer Situation?
Danke vorab für eure Rückmeldungen und viele Grüße
Kai