Verwendungsbeschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter?

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  • Hi zusammen,

    mich treibt gerade das Thema reproduktionstoxische Stoffe um. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es zu meinen früheren Zeiten als Sifa Verwendungsbeschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter gab. Ich hab das Netz und alle möglichen Vorschriften durchsucht, finde aber nun nichts mehr dazu. Weiß von euch jemand was zu dem Thema?

    Liebe Grüße

    Bianca

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  • Guten Morgen Bianca,

    dass es eine Beschränkung für Frauen im gebärfähigen Alter im Umgang mit reproduktionstoxische Stoffe gibt wäre mir neu.

    Gerne lese ich bei dem Thema aber mal mit, evtl. hat ja jemand aus dem Forum etwas anderes dazu gefunden :)

    Mit freundlichen Grüßen,

    Eric


    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

  • Siehe CLP-Verordnung, Anhang 1, Teil 3, 3.7.1.1:

    "Reproduktionstoxizität: Beeinträchtigungen von Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei Mann und Frau sowie Entwicklungstoxizität bei den Nachkommen."

    https://reachonline.eu/clp/de/anhang-i-3-3.7-3.7.1.html

    Es geht also nicht explizit nur um Frauen. Evtl. beschreibt der Hersteller noch bestimmte Verwendungsbeschränkungen im Sicherheitsdatenblatt. Das trifft zumeist andere Quellen, bspw. JuSchG.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • HI,

    es gibt keine allgemeine Verwendungsbeschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter. Du musst regelmäßig Unterweisen und im Falle des bekanntwerden einer Schwangerschaft Maßnahmen ableiten.

    Dann wird es interessant, da ggf. verschiedene Tätigkeiten nicht mehr gemacht werden können.

    Die Schwangerschaft wäre unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.

    Siehe §§ 10, 11 Mutterschutzgesetz

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Danke für diesen link, Caterpilar!

    Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den AG, für jeden Arbeitsplatz präventiv eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu ermitteln, ob potentielle Gefährdungen für Schwangere/Stillende bestehen.

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  • Eine solche Regelung gab es einmal und galt für Bleiverbindungen, Quecksilberalkyle, Kohlenmonoxid und noch ein paar Stoffe mehr. Ist meines Wissens nach inzwischen nicht mehr gültig. Das war über die MuSchArbV geregelt, die inzwischen durch das MuSchG abgelöst ist, das diese Regelung nicht mehr enthält.

    Theoretisch müsste man bei der GBU zum Mutterschutz im Vorfeld klären, ob dort ein Stoff mit AGW und der Kennung Z nach TRGS 900 vorhanden ist, denn für diese Stoffe gilt, dass auch bei Einhaltung des AGW und BGW eine fruchtschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (27. April 2023 um 09:03)

  • Es wäre mir neu, das eine Schwangere Frau Ihre Schwangerschaft mitteilen "muß" !

    Sorry aber das kann ich den genannten Paragraphen nicht entnehmen !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Mutterschutz – Rechte und Pflichten - IHK Region Stuttgart

    "Eine Mitteilungspflicht der betroffenen Frauen gibt es jedoch nicht. Eine Mitteilungspflicht kann sich nur ausnahmsweise aus der Treuepflicht ergeben, wenn Beschäftigungsverbote zur Anwendung kommen können."

    Bedeutet aber auch:

    "Er - der Arbeitgeber - kann die Mutterschutznormen aber nur befolgen, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Anderenfalls kann er grundsätzlich auch nicht nach den Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften der §§ 32, 33 MuSchG belangt werden."

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Aufgrund der neuen Informationsplattform Chat CPT, habe ich auch dort einmal die Frage gestellt und schaue da, was die KI da so ausspuckt:

    ...."Ja, in Deutschland müssen schwangere Frauen ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen. Gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) muss eine schwangere Arbeitnehmerin den Arbeitgeber spätestens am Beginn des vierten Monats der Schwangerschaft informieren. Dies dient dazu, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes ergreifen kann.

    Zusätzlich hat die schwangere Arbeitnehmerin das Recht, während der Schwangerschaft und in bestimmten Zeiträumen nach der Geburt des Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden. Der Arbeitgeber muss zudem in einigen Fällen auch den Arbeitsplatz anpassen oder ggf. ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die schwangere Arbeitnehmerin das Recht hat, ihre Schwangerschaft geheim zu halten, wenn sie dies wünscht. In diesem Fall muss sie jedoch selbst dafür sorgen, dass sie keiner Gefahr ausgesetzt wird und dass sie alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Kindes ergreift."

    Quelle Chat GPT

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    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Das muss sie tatsächlich nicht. Aber wenn sie es tut, muss der AG sofort reagieren.

    Stimmt, steht so auch im MuSchG unter §10 Absatz 2

    (2) Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten.

    Dafür steht im Sozialgesetzbuch VII unter §21 Absatz 3:

    (3) Die Versicherten haben nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen.

    Die Leibesfrucht ist dem Arbeitnehmer gleichzustellen (§12 MuSchG) und daher gleichermaßen geschützt, ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens.

    Da es eine Mitwirkungspflicht gibt, "könnte" dies als Verpflichtung zur Meldung abgeleitet werden.

    Wäre ja auch Fragwürdig wenn ich als Frau so ein Risiko eingehen würde.

    Wir Unterweisen alle unsere Frauen, dass sie den zuständigen Vorgesetzte möglichst früh über ihre Schwangerschaft informieren, da nur so frühzeitig entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

    Schließlich müssen wir ja auch unserer Verantwortung abdecken. Bis optisch erkannt wird das eine Frau schwangere ist, kann es schon zu spät sein.

    Gruß

    Peter

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  • Wir Unterweisen alle unsere Frauen, dass sie den zuständigen Vorgesetzte möglichst früh über ihre Schwangerschaft informieren, da nur so frühzeitig entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

    Genau so. Machen wir auch.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ja, in Deutschland müssen schwangere Frauen ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen.

    dass die schwangere Arbeitnehmerin das Recht hat, ihre Schwangerschaft geheim zu halten

    Also ich bin dafür dass Chat GPT in Deutschland als Partei anerkannt wird. Noch deutlicher kann man sich doch nicht selbst widersprechen. Besser können das Politiker auch nicht.

    Wäre ja auch Fragwürdig wenn ich als Frau so ein Risiko eingehen würde.

    Frag mal eine schwangere Ärztin, die in der Facharztausbildung ist danach. :( Da gehört die Ausbildungsordnung schon längst angepasst.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Oder eine Wissenschaftlerin in ihrer Doktorarbeit... Da gibt es echt seltsame Gestalten... Fast schon ein Verhandeln wie auf dem Flohmarkt...X/

    Manchmal sag ich da nur..."Nicht jedes Kind muss aufs Gymnasium..."

    O-Ton eines Arztes, der von einer werdenden Mutter nach der Möglichkeit weiterhin Alkohol trinken zu können gefragt wurde... (hat mir eine Ärztin so erzählt...)

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

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    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Mutterschutzgesetz: Werdende Mütter dürfen mit krebserzeugenden Stoffen grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen beschreibt das Mutterschutzgesetz auch, aber dann ist zwingend der Nachweis zu führen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

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  • Also ich möchte jetzt nicht unken, aber die Fragestellung als solche ist doch ziemlicher Blödsinn!!!

    Nur zur Anmerkung: Das Klimakterium ist bei Frauen sehr variabel. Mit anderen Worten, wer will denn über Beginn und Ende des gebährfähigen Alters entscheiden???

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)