Bonjour,
brauche mal wieder Euer Schwarmwissen...
Es geht um einen Gefahrstoff, ADR Klasse 5.1. Diese Klasse taucht in den diversen Handlungshilfen der BG Bau nicht auf. Hab aus dem SDB natürlich alle möglichen Angaben zu EQ, LQ und so weiter - nur hab ich keine Ahnung, was ich damit anfange
Es geht mir darum, ob, wie viel und unter welchen Voraussetzungen der Stoff (regelmässig) auf dem Pritschenwagen mitfahren darf. Vielleicht kannt mir jemand helfen, wo ich da vergleichsweise kurz und knackig die entsprechenden Infos herbekommen kann. Es ist ja wohl hoffentlich nicht so, dass LQ 1L bedeutet, es darf nur 1 L mitgeführt werden
Danke schon mal