Hallo zusammen,
Wir lassen unsere Mitarbeitenden, die Hubarbeitsbühnen bedienen, inhouse durch einen externen Trainer im Umgang damit ausbilden. Nun hat er uns auf eine angeblich neue Vorschrift hingewiesen, aus der hervorgehen würde, das MA auf Hubarbeitsbühnen, die eine Sehhilfe/Schutzbrille tragen ein "Brillenband" zur Sicherung derer gegen Herunterfallen tragen müssten. Aus welcher Vorschrift das hervorgeht, konnte er nicht genau sagen, war sich aber sehr sicher, das dem so wäre.
Aktuell geht aus unserer GBU nicht hervor, das solche Bänder getragen werden müssen.
Trotzdem würde mich interessieren, wie ihr das seht. Kennt jemand eine solche Vorschrift, aus der das explizit hervorgeht?
Unser Unternehmer sieht das nach GBU bislang als nicht notwendig an.
Wie sind eure Meinungen dazu?
Viele Grüße
Jan