Schutzbrillen/ Sehhilfe Sicherung bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen.

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  • Hallo zusammen,

    Wir lassen unsere Mitarbeitenden, die Hubarbeitsbühnen bedienen, inhouse durch einen externen Trainer im Umgang damit ausbilden. Nun hat er uns auf eine angeblich neue Vorschrift hingewiesen, aus der hervorgehen würde, das MA auf Hubarbeitsbühnen, die eine Sehhilfe/Schutzbrille tragen ein "Brillenband" zur Sicherung derer gegen Herunterfallen tragen müssten. Aus welcher Vorschrift das hervorgeht, konnte er nicht genau sagen, war sich aber sehr sicher, das dem so wäre.

    Aktuell geht aus unserer GBU nicht hervor, das solche Bänder getragen werden müssen.

    Trotzdem würde mich interessieren, wie ihr das seht. Kennt jemand eine solche Vorschrift, aus der das explizit hervorgeht?

    Unser Unternehmer sieht das nach GBU bislang als nicht notwendig an.

    Wie sind eure Meinungen dazu?

    Viele Grüße

    Jan

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  • Moin,

    *IroAN* ich liebe Menschen, die sich ganz sicher sind, dass es eine Vorschrift gibt, aber nicht im Stande sind, diese zu benennen. *IroAus*

    Im Ernst, eine solche Regelung kenne ich nur aus der DGUv Vorschrift 23, die aber auch nur besagt:

    Versicherte, die bei Wach- und Sicherungsaufgaben zur Korrektur ihres Sehvermögens eine Brille tragen müssen, haben diese gegen Verlieren zu sichern oder eine Ersatzbrille mitzuführen.

    Abgesehen davon, kann es natürlich schon Sinn machen, dass man die Brille gegen Herabfallen sichert.

    a) damit kein Kolleg getroffen wird

    b) damit man nicht irgendwann halbblind im Korb steht

    c) damit die Brille heil bleibt

    Im Falle eines Brillenbandes sollte dieses aber eine "Sollbruchstelle" haben, falls man mit dem Band irgendwo hängen bleibt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Eine solche neue Festlegung ist mir auch nicht bekannt. Der Ironie stimme ich voll zu. Wundert einen eigentlich nur, dass er nicht gleich noch ein Angebot hinterhergeschoben hat.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • die eine Sehhilfe/Schutzbrille tragen ein "Brillenband" zur Sicherung derer gegen Herunterfallen tragen müssten.

    Die Brille wird gesichert, aber der Schraubendreher darf herunter fallen. *IroAus*

    Ich würde das Thema über die GBU abhandeln. Allerdings halte ich es für recht unwahrscheinlich, dass einem die Brille einfach so von der Nase fällt. Klar, wenn es z.B. zum Peitscheneffekt kommt kann das passieren und dann hat ein Brillenträger, der ohne Brille fast blind ist, ein weiteres Problem.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Danke euch allen für eure EInschätzung!

    Nen Angebot hat der Kollege zum Glück nicht dafür geschrieben.........

    Ich nehm das dann mal mit in die GBU auf und weise in den Wiederholungsunterweisungen mal drauf hin.


    Beste Grüße

    Jan

  • Nicht nur die Brille, auch wie schon der Kollege schrieb, auch das Werkzeug ist den Gesetzen der Physik untergeordnet.

    Sollte der Kollege so stark auf die Brille angewiesen sein, das er nahezu blind wäre ohne Brille, könnte man eine Diskussionsrunde eröffnen.

  • Nicht nur die Brille, auch wie schon der Kollege schrieb, auch das Werkzeug ist den Gesetzen der Physik untergeordnet.

    Sollte der Kollege so stark auf die Brille angewiesen sein, das er nahezu blind wäre ohne Brille, könnte man eine Diskussionsrunde eröffnen.

    Das geht möglicherweise schneller als man denkt. Als Brillenträger kann ich mir durchaus einige Situationen vorstellen, wo der Verlust meiner Brille Schwierigkeiten verursachen könnte. Insbesondere wenn noch andere begünstigende Bedingungen hinzu kommen.

  • Als Brillenträger kann ich mir durchaus einige Situationen vorstellen, wo der Verlust meiner Brille Schwierigkeiten verursachen könnte

    Ich habe vor vielen Jahren in den Semesterferien immer auf dem Bau gejobbt, wo mir eines Tages ein Brillenglas unter mechanischer Einwirkung des Schuhs des Altgesellen zerbröselte.

    Dummerweise war ich an diesem Tag der einzige (von 4 Bauschlossern und einem Schlosserhelfer (ich)) mit Führerschein (die anderen waren so oft durch die MPU gerasselt, dass sie es aufgegeben hatten).

    Damals ging es auf dem Bau noch anders zu, da war ein halber Kasten Bier pro Person pro Tag auf der Baustelle nicht ungewöhnlich.

    Auf jeden Fall musste dringend eine Ladung Balkongeländer aus der Verzinkerei geholt werden und die Alternativen waren: entweder den bestellten Autokran an einem anderen Tag nochmal kommen lassen (und doppelt bezahlen) oder einen Blinden (ohne Brille kann ich bis zu 50 Zentimeter scharf sehen) mit der Pritsche ca. 50 km fahren lassen...

    Ratet mal was passiert ist....

    Ich hatte aber den Altgesellen als Navigator auf dem Beifahrersitz, der mich durch akustische Signale ("mehr rechts"; "links auf die Abbiegespur", "BREMSEN!!!") sehr unterstützt hat.

    Ich glaube das war mit ein Grund, warum ich in den Arbeitsschutz abgerutscht bin.

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  • So dumm ist der Gedanke gar nicht. Muss ja nicht gleich ein Peitscheneffekt sein.

    Man muss unter der Decke arbeitend mit dem Brillengestell irgendwo gegenschlagen oder

    hängen bleiben. Schon liegt die Brille unten.

    Ich sehe hier allerdings auch kein Problem als Mitarbeiter mir für € 5,-- ein Bändchen zu kaufen.

    *IroAN*ja, natürlich das muss ja der Arbeitgeber bezahlen.....*IroAus*

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick