Bürokauffrau goes Fasi....

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  • ganz kurz halb-Off Topic:

    einfach aus Interesse mal das Modulhandbuch des TAS Studiengangs Sicherheitstechnik überflogen bzw. nach Schlagworten gesucht;

    "psych" --> 3 Treffer

    "manage" --> 38 Treffer

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

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  • finde ich das Angebot der TAS Kaiserslautern "Master Sicherheitstechnik" sehr interessant.

    Interessant ist es schon, aber eigentlich darf man sich dann nicht Sicherheitsingenieur nennen, denn das ist an ein mindestens 6 semestriges Studium gekoppelt und das hat man ja da dann nicht.

    wir haben auch gerade den zweiten Versuch laufen, einen Fachkrankenpfleger und SiBe in die Zulassung zur SiFa Ausbildung zu bekommen.

    Stört sich daran die Gewerbeaufsicht? Gerade im klinischen Bereich dürfte doch ein Fachkrankenpfleger oftmals einer technisch orientierten SiFa in einigen Bereichen voraus sein, wenn es um den Arbeitsschutz des Pflegepersonals geht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Interessant ist es schon, aber eigentlich darf man sich dann nicht Sicherheitsingenieur nennen, denn das ist an ein mindestens 6 semestriges Studium gekoppelt und das hat man ja da dann nicht.

    Den Sicherheitsingenieur Titel darf man nur mit bestimmten Voraussetzungen tragen, dass ist schon richtig. Man sollte schauen, dass man noch ein 6.Semester dran hängt, um zumindest diese Bedingung zu erfüllen.

    Interessant dabei ist aber auch der Zertifikatslehrgang "Fachkraft für Arbeitssicherheit" den man erhält und zeitgleich die Herangehensweise aus Ingenieurssicht mitnimmt.

    Es ist in jedem Fall für Interessierte ein möglicher Weg.

  • Man sollte schauen, dass man noch ein 6.Semester dran hängt

    Wie soll das gehen? Die 6 Semester Vorgabe beschreibt die Regelstudienzeit.

    Interessant dabei ist aber auch der Zertifikatslehrgang

    Das war ja meine Ausgangsfrage, wie die Aufsichtsbehörde dazu stehen würde, denn auch damit erfüllt man die formalen Voraussetzungen nicht, auch wenn die TAS einem das so verkaufen möchte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • 1 Wie soll das gehen? Die 6 Semester Vorgabe beschreibt die Regelstudienzeit.

    2 Das war ja meine Ausgangsfrage, wie die Aufsichtsbehörde dazu stehen würde, denn auch damit erfüllt man die formalen Voraussetzungen nicht, auch wenn die TAS einem das so verkaufen möchte.

    1 Hier ist eine Variante (NRW) die Funktioniert hat. Die 6.Semester sind dabei entscheident und man kann ja auch ein weiteres Semster anhängen, um die drei Jahre voll zu bekommen.

    Zitat "Ein Ingenieur muss in Nordrhein-Westfalen nicht zwingend ein Bachelor-Studium absolviert haben. Um die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen zu dürfen, reicht es aus, dass er ein zweijähriges weiterbildendes technisches oder naturwissenschaftliches Masterstudium an einer Hochschule bestanden und insgesamt mindestens drei Studienjahre studiert hat, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in zwei am Dienstag, 6. März 2018, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag (Az.: 4 A 480/14 und 4 A 542/15). Ob zuvor ein Bachelorstudium abgeschlossen wurde, sei unerheblich, so die Münsteraner Richter."


    2 Mit diesem Studiengang würde der Meister/Techniker Lehrgang entfallen (was einem Zeit ersparrt). Die SiFa Ausbildung macht man über die BG Bau und wird von ihnen bescheinigt. Damit kann man dann die Ausbildungsstufe III bei jeder anderen BG machen.

    Wichtig für Monique wäre in diesem Fall, ob Sie die Vorraussetzung für ein Studium erfüllt ?

  • 2 Mit diesem Studiengang würde der Meister/Techniker Lehrgang entfallen (was einem Zeit ersparrt). Die SiFa Ausbildung macht man über die BG Bau und wird von ihnen bescheinigt.

    Für die Tätigkeit als SiFa fehlt aber auch da die zwingende Voraussetzung Meister, Techniker oder Ingenieur.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vielen Dank lieber Heinz, das ist genau das, was ich nicht verstanden habe.

    Lt. DQR ist es gleichgestellt. In welcher Definition steht dort nicht. Gleichgestellt ist gleichgestellt.

    Ich werde mich mal mit unserer IHK in Verbindung setzen und erfragen, was sie mir raten, welchen Weg ich gehen kann/darf/sollte.

    Vielen Dank für all eure Informationen.

  • UNTERSCHIEDE DES FACHWIRTS ZUM STAATLICH GEPRÜFTEN BETRIEBSWIRT UND TECHNIKER

    Während der Meister eine Perspektive zum Aufstieg in Handwerk und Industrie darstellt, steht der Fachwirt allen Beschäftigten im kaufmännischen Bereich zur Aufstiegsfortbildung offen. Gemeinsam ist beiden Abschlüssen die Einstufung auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Die Abschlüsse als Fachwirt und Meister gelten damit als gleichwertig, jedoch hinsichtlich weiterer Zugangsberechtigungen nicht als gleichartig mit dem akademischen Bachelorabschluss.

    Im Gegensatz zum Fachwirt ist die Weiterbildung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“ durch die Schulgesetze und Verordnungen auf Länderebene geregelt. Schwerpunktfächer in der Weiterbildung zum Betriebswirt sind beispielsweise

    • Marketing,
    • Absatzwirtschaft,
    • Personalwirtschaft,
    • Finanzwirtschaft oder
    • Logistik.

    Auch der Abschluss zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveaustufe 6 eingeordnet.

    Ich empfehle dir den "staatlich geprüften Betriebswirt" in Teilzeit zu machen. Ist gleich zu setzen mit dem "Staatlich geprüften Techniker" in Fachrichtung XXX.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von ReiseSiFa (24. Februar 2023 um 10:02)

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  • Seit 2019 ausgebildete Trainerin für Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, Krane etc.

    DGUV Vorschrift 2

    Sicherheitsmeister, Letzter Absatz

    Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

    Da gemäß DGUV Grundsatz 308-001 der Qualifizierende für Flurförderfahrzeuge :

    • Meisterin oder Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion, dies entspricht einer Tätigkeit nach Niveau 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
      Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass die Qualifizierenden über die Fähigkeiten und Erfahrung verfügen, eine Qualifizierung erfolgreich durchführen zu können. Hierzu gehören z.B.:
      – Qualifizierungskonzepte zu erstellen,
      – Fachkenntnisse zu vermitteln,
      – eine Gruppe durch einen Lehrgang zu führen.

    Würde ich es über diesen Weg versuchen.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Würde ich es über diesen Weg versuchen.

    Das kann aber auch nach hinten los gehen und dann wird die Qualifikation als Trainerin Flurförderzeuge aberkannt und möglicherweise alle die über die Person geschult wurden, dürfen zur Nachschulung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das kann aber auch nach hinten los gehen und dann wird die Qualifikation als Trainerin Flurförderzeuge aberkannt und möglicherweise alle die über die Person geschult wurden, dürfen zur Nachschulung.

    Wieso soll aufgrund einer Weiterqualifizierung, eine andere Qualifizierung entfallen ? ? ?

    Man lernt ja nie aus aber das wäre mir neu !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Wieso soll aufgrund einer Weiterqualifizierung, eine andere Qualifizierung entfallen ?

    Es geht hier um den DGUV Grundsatz der die Qualifikation des Ausbilders festlegt. Wenn jetzt ein Ausbilder diese Mindestqualifikation nicht besitzt, aber ausbildet, kann man schon die Frage stellen, ob diese Ausbildung dann vollumfänglich und korrekt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ob diese Ausbildung dann vollumfänglich und korrekt ist

    Obacht' nicht ganz ernst:

    ..dann kann/muss ich auch die Trainer in Frage stellen, die das Flurförderzeug Trainer Training durchgeführt haben - die hätten ja die Eingangsqualifikation prüfen müssen...

    Axel: Wir wissen beide, dass wir keine dicken Kumpels werden, aber...

    Vielleicht solltest Du Deine Liebe zum Konjunktiv tatsächlich einmal etwas im Zaum halten und nicht immer tausend unwahrscheinliche, uninteressante und ja, auch durchaus überflüssige Ableitungen konstruieren.

    Ich denke, und das meine ich diesmal wirklich ernst, dass Du damit gerade neuen und unsicheren Fragestellern keinen Gefallen tust.

    Nutze Deine Expertise doch stattdessen zur hilfreichen und qualifizierten Beantwortung von Fragen. Das Du dazu in der Lage bist, steht ausser Zweifel.

    Also, nix für ungut.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • AxelS

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

    oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion, di

    oder in gleichwertiger Funktion tätig war

    Ich muss keinen Meisterbrief haben, ich muss nur nachweisen , dass in gleichwertiger Funktion oder eine gleichwertige Funktion mindestens 4 Jahre ausgeübt habe.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Es geht hier um den DGUV Grundsatz der die Qualifikation des Ausbilders festlegt. Wenn jetzt ein Ausbilder diese Mindestqualifikation nicht besitzt, aber ausbildet, kann man schon die Frage stellen, ob diese Ausbildung dann vollumfänglich und korrekt ist.

    Ah, o.K. !

    Aber selbst dann bin ich mir nicht Sicher !

    Es kommt heilt auch auf den Bildungsträger an und um Welche Qualifikation mit welchem Rahmenstoffplan ausgebildet wurde.

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Ich muss keinen Meisterbrief haben, ich muss nur nachweisen , dass in gleichwertiger Funktion oder eine gleichwertige Funktion mindestens 4 Jahre ausgeübt habe.

    Und genau das scheint ja das GAA anzuzweifeln.

    Primär wird für die SiFa ja ein Ingenieurstudium vorausgesetzt, Meister/Techniker ist schon die abgeschwächte Zugangsvoraussetzung und die 4 Jahre beziehen sich in der Regel auf einen technisch orientierten Bereich.

    Wenn man sich dann noch ansieht, was als Voraussetzung Ausbilder Flurförderzeuge vorgegeben ist, stellt sich schon die Frage, ob eine Bürokauffrau diese erfüllt, denn da lese ich: "Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen. Dies soll sicherstellen, dass Qualifizierende Erfahrungen im täglichen Einsatz mit Flurförderzeugen gesammelt haben. Idealerweise sollten sie über längere Zeit Flurförderzeuge gefahren haben. Für die Durchführung von Zusatzqualifizierungen (Stufe 2) sind entsprechende Erfahrungen mit dem betreffenden Flurförderzeugtyp nachzuweisen."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Da gebe ich dir Recht AxelS !

    Es ist heilt nur wie überall z.Zt., es gibt nicht genug qualifiziertes Personal und da wird schon das ein od. andere Auge zugedrückt/zugedrückt werden auch von Seiten der BG'n...

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Da gebe ich dir Recht AxelS !

    Es ist heilt nur wie überall z.Zt., es gibt nicht genug qualifiziertes Personal und da wird schon das ein od. andere Auge zugedrückt/zugedrückt werden auch von Seiten der BG'n...

    Ist das wirklich so? Ich weiß nicht, wie es mit den Wartezeiten bei anderen BG´s ist, aber ich wurde Oktober 2022 angemeldet und habe die Nachricht bekommen, dass ich irgendwann 2024 mit der Ausbildung bei der BG anfangen darf. Also scheint unsere BG genug Leute für die Sifa Ausbildung zu haben, wenn man 1,5 Jahre Wartezeit hat :)