Rechtliche Absicherung Sifa als Angestellter

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  • Hallo alle zusammen,

    ich bin angestellter Maschinenbau- und Sicherheitsingenieur bei einem Maschinenbauhersteller (GmbH). Wir möchten in Zukunft gerne auch den Bereich Arbeitsschutz und insbesondere den Bereich Maschinensicherheit, da wir durch den eigenen Maschinenbau mittlerweile viel Erfahrung in diesem Bereich haben, als zusätzliche ingenieurtechnische Dienstleistung anbieten. Somit werde ich hier als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig. Bin ich grundlegend als Angestellter über meinen Arbeitgeber rechtlich abgesichert? Natürlich grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen. Oder empfiehlt es sich sogar eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen? Ich bin mir unsicher ob es für die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitsschutz nochmal Sonderregelungen gibt, insbesondere da immer von der selbstständigen externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die Rede ist, ich bin aber nicht in der Selbstständigkeit. Wie handhaben es andere große Ingenieurbüros, wo Sifa's als Angestellte externe Dienstleistungen nachkommen?

    Ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen.

    Viele Grüße

    Fabian

    Einmal editiert, zuletzt von fabsen (12. Februar 2023 um 10:53)

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  • Moin,

    du selber benötigst als Arbeitnehmer keine eigene Berufshaftpflicht. Die von eurem Unternehmen angebotene Leistung muss aber natürlich in der Haftpflicht des Unternehmens enthalten sein.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Somit werde ich hier als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig.

    als externe wirst du eine eigene Betriebshaftpflicht benötigen. Das ist nicht ganz günstig. Sofern du das so machen willst, sieh zu, dass du dich mit deinem Gewerbe nicht als Berater anmeldest. Das macht die Haftpflicht teurer.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • als externe wirst du eine eigene Betriebshaftpflicht benötigen. Das ist nicht ganz günstig. Sofern du das so machen willst, sieh zu, dass du dich mit deinem Gewerbe nicht als Berater anmeldest. Das macht die Haftpflicht teurer.

    Moin,

    er ist aber ja nicht "selbsständig", sondern als angestellter in seinem Unternehmen als externe SiFa für andere Unternehmen da. Von daher sehe ich keine Notwendigkeit für eine private Berufshaftpflicht. :/

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Du musst da genau schauen, ob du im Auftrag der Firma deine Dienste an Extern zur Verfügung stelltst, oder diese selbst anbietest. Im Rahmen von Kundenverträgen dann wie J.H.J darauf hinarbeiten, dass die Tätigkeit schriftlich fixiert wird.

    Bietest du selbstständig dem Kunden Tätigkeiten an, dann hängen die vertraglichen Erfordernisse bei dir.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Moin,

    er ist aber ja nicht "selbsständig", sondern als angestellter in seinem Unternehmen als externe SiFa für andere Unternehmen da. Von daher sehe ich keine Notwendigkeit für eine private Berufshaftpflicht. :/

    :thumbup::thumbup::thumbup::thumbup: Klar! Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

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    Gruß Mick

  • als externe wirst du eine eigene Betriebshaftpflicht benötigen.

    Man sollte schon den ganzen Ausgangspost lesen, bevor man antwortet. ;)

    Als angestellte SiFa eines externen Dienstleisters ist die Versicherungsfrage Sache des Dienstleisters, nicht des Angestellten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Man sollte schon den ganzen Ausgangspost lesen, bevor man antwortet. ;)

    Als angestellte SiFa eines externen Dienstleisters ist die Versicherungsfrage Sache des Dienstleisters, nicht des Angestellten.

    war schon geklärt Axel. Danke, das du trotzdem nochmal nachgetreten hast. X/

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  • Hi,

    ich würde J.H.J. zustimmen. Es ist zu überprüfen ob Du im Unternehmen unter die Haftpflichtversicherung fällst, also Tätigkeit oder Personen Bezogen. So wie (fast) jeder leitenden MA oder dein Geschäftsführer.

    Die Personalabteilung müsste eine Vereinbarung formulieren und als zusatz-vertrag vorlegen.

  • Man sollte schon den ganzen Ausgangspost lesen, bevor man antwortet. ;)

    Als angestellte SiFa eines externen Dienstleisters ist die Versicherungsfrage Sache des Dienstleisters, nicht des Angestellten.

    Kommt das nicht auf den Arbeitsvertrag an?

    Ist die Sifa bei einem Dienstleister angestellt, der Sifa-Dienstleistungen anbietet, greift die Versicherung des Dienstleisters.

    Aber erhalten alle Sifas eine eigene Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft, ist die Versicherung nicht übergreifend

    :?:

    Einmal editiert, zuletzt von mika2013 (15. Februar 2023 um 09:50) aus folgendem Grund: Falschaussage

  • Aber erhalten alle Sifas eine eigene Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft, ist die Versicherung nicht übergreifend

    :?:

    Warum sollte eine angestellte SiFa eine eigene Mitgliedsnummer bekommen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Und was soll die Kundennummer der VBG mit der Absicherung der einzelnen Sifa zu tun haben?

    Nix

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