LMM bei arbeiten mit dem Laubbläser

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  • Herzlichen Glückwunsch zur bestandenn LEK... Yes... nur noch 5 :)

    Ich habe die Ausbildung 3.0 schon komplett durch und weiß noch, dass ich bei LEK 1 die LB mit der Leistung des Laubbläsers hart überrascht habe. Da kommt die Luft vorn mit mehreren hundert km/h raus, was einem amtlich-ausgewachsenen Hurrikan der Stufe 4 entspräche. Somit konnte sich der ungesicherte Beschäftigte sowohl vom verbotswidrig betretenen Dach, aber auch direkt aus dem Korb rauskatapultieren.

    Ist tzwar nicht zur Frage direkt passend, aber...

    Für das Betreiben und die Fahrt im Hubsteiger ist auch der Punkt "körperliche Eignung" nicht zu verachten... einer der beiden war nicht schwindelfrei, soweit ich weiß. Daher darf der gar nicht in dem Korb sein.

  • ...ggf. Taubenkot (siehe BiostoffV) enthält.

    Danke für den Input, vor allem zur GefStoffV!

    Kurze Frage zur BioStoffV: Ausgehend von der DGUV-Information 201-031 scheint ein Bakterium mit dem hübschen Namen "Chlamydophila psittaci" das Hauptproblem zu sein.

    Laut TRBA 466 ist das in der Risikogruppe 3 und als aerogen bezeichnet, die TRBA 400 bietet mir eine Bewertung mit "Infektionsgefährdung vorhanden" an. Letzteres würde ich gegenüber "besondere Infektionsgefährdung" als Gelb, also Besorgnisbereich kennzeichnen.

    Ist das so richtig? Oder fehlt mir noch ein Baustein für meine Beurteilung?

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Guudsje : in der Realität definitiv. In der Ausbildung leider keine Option, auch wenn das die falsche Message ist.

    Was ist daran falsch bei der Beurteilung in der Ausbildung klar zu definieren das eine eindeutige Einschätzung nicht möglich ist und das Fachwissen des Betriebsarztes hinzugezogen werden muss. Das zeigt den LBs das du weiter denkst...

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Danke für den Input, vor allem zur GefStoffV!

    Kurze Frage zur BioStoffV: Ausgehend von der DGUV-Information 201-031 scheint ein Bakterium mit dem hübschen Namen "Chlamydophila psittaci" das Hauptproblem zu sein.

    Laut TRBA 466 ist das in der Risikogruppe 3 und als aerogen bezeichnet, die TRBA 400 bietet mir eine Bewertung mit "Infektionsgefährdung vorhanden" an. Letzteres würde ich gegenüber "besondere Infektionsgefährdung" als Gelb, also Besorgnisbereich kennzeichnen.

    Ist das so richtig? Oder fehlt mir noch ein Baustein für meine Beurteilung?

    Hallo ThiloN, da bist Du auf dem richtigen Weg. Ich habe folgendes einbezogen:Ja und Risikogruppe 3 und gelb als Besorgnisbereich. VG Ariane

    Biostoffverordnung § 5 § 6, TRBA 400,TRBA 450 TRBA 500 DGUV Information 201-031 "Handlungsanleitung zur GBU nach BioStoffv , Gefährdung durch Taubenkot", spezifisches Verfahren
  • Herzlichen Glückwunsch! Dann ist das "schlimmste" ja überstanden.😉😊

    Hallo zurück, das Schlimmste ist, dass man mit dem Feedback keine wirklich konkreten Hinweise bekommt, was nicht so gut war. Bei mir bleiben da immer Fragen offen, wenn ich die Beurteilung gelesen habe. VG Ariane

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  • Glückwunsch, die steht bei mir bald bevor. Wie bist du mit der Zeit hingekommen?

    Hallo Alanmo, mit der Zeit bin ich gut hingekommen, aber das liegt sicher daran, dass ich selbständig bin und mir meine Arbeitszeit frei einteilen kann, so wie die Notwendigkeiten in meinem Unternehmen es zulassen. Ich habe an 6 Tagen daran gearbeitet. VG Ariane

  • Was ist daran falsch bei der Beurteilung in der Ausbildung klar zu definieren das eine eindeutige Einschätzung nicht möglich ist und das Fachwissen des Betriebsarztes hinzugezogen werden muss. Das zeigt den LBs das du weiter denkst...

    Diese Diskussion hatten wir im Rahmen der SOL4 an der Schnittstelle zu den Gefahrstoffen. Daher stammt auch meine Anmerkung dazu. Es mag aber durchaus sein, daß das jede BG und jeder LB anders handhabt und nicht immer auf die (mir nicht bekannten) Bewertungsleitfäden gezeigt wird.

    Mit der AP habe ich mich darauf verständigt, daß wir die Bereiche, die Sachkunde erfordern, in der "Ausbildung" so hinnehmen und später in der Praxis dann neu aufsetzen, inklusive Konsultation der entsprechenden Experten.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Mit der AP habe ich mich darauf verständigt, daß wir die Bereiche, die Sachkunde erfordern, in der "Ausbildung" so hinnehmen und später in der Praxis dann neu aufsetzen, inklusive Konsultation der entsprechenden Experten.

    Das ist auf jeden Fall der richtige Weg, wenn man sich mit seiner AP direkt abspricht. Hat bei mir zum PRA2 auch sehr gut funktioniert.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Hallo

    Grundsätzlich ist das richtig; fehlende Schutzmaßnahmen sind eine vorhersehbare Bedingung. Bei Absturz bitte nicht nur an PSAgA denken. Vorgeschrieben ist eine technische Schutzeinrichtung, wo diese möglich ist.

    Ich sehe die gefahrbringende (heute: vorhersehbare Bedingung) hier in der Gestaltung des Arbeitsverfahrens: das Verlassen des Korbes ist verboten, auf dem Flachdach fehlt die technische Absturzsicherung.

    Auch der Laubläser darf dort nicht zum Einsatz kommen, siehe GefStoffV Anhang 1 Nr. 2.

    Gruß vom Regelwerk und viel Erfolg bei der LEK

    Lieben Dank, das hilft mir sehr.

    Ich halte Euch auf dem Laufenden :)

    VG

    Sabine

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  • Wegen dem hier beschriebenen Taubenkot hätte ich ein Lösung zur Eliminierung.......

    Eine Lösung, die nicht mehr Gefährdungen und Belastungen aufwirft, als sie eliminiert? (Gift, unter Strom stehende Dachrinnen, Selbstschussanlage, oder ähnliches..) :Lach:

    *SarkAn* Ich meine immerhin wäre dann die Quelle beseitigt, was im Sinne der Maßnahmenhierarchie ist *SarkEnd*

    "Die Ungeduld verlangt das Unmögliche,
    nämlich die Erreichung des Ziels ohne die Mittel."

    – Georg Wilhelm Friedrich Hegel