Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing)

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  • Guten Tag,

    da muss ich nun mir die Frage stellen, was dass mit Arbeitsschutz im engeren Sinne zu tun hat?

    Da bin ich der Meinung können sich andere Abteilungen mit auseinandersetzen.

    Gruß
    Mattes

  • Hallo Mattes,

    *IroAN*bist du im Betrieb als Sifa nicht für alles zuständig?*IroAus*

    Das Thema wird mich spätestens bei Einreichung einer Beschwerde bezüglich des Arbeitsschutzes irgendwie beschäftigen. Mich würde natürlich ach als Information interessieren wie andere Betriebe sich mit dem Thema ausseinandersetzen.

    Sonst bin ich natürlich ganz bei Dir!

    Es gibt natürlich auch andere Abteilungen die sich damit beschäftigen sollten.

  • Hallo Halil,

    ich kenne das in einem Unternehmen so, dass eine Anwaltskanzlei die Aufgabe Whistleblowing-Schutz übernommen hat. Diese Kanzlei ist als Hotline auf der Homepage und im Unternehmen bekanntgegeben worden. Jeder kann da anrufen und ist durch die Anwaltliche Schweigepflicht in der Anonymität geschützt.

    Viele Grüße

  • Einfach mal entspannt bleiben!

    Mir ist das am Anfang der Pandemie passiert:
    Telefon klingelt...

    Stimme: "Hallo Frau Heiner, sind Sie in Ihrem Unternehmen für Arbeitsschutz zuständig? Uns als Gewerbeaufsicht erreichten anonyme Beschwerden von Mitarbeitern, dass sie die Corona-Schutzbestimmungen nicht richtig umsetzen würden..."
    Daraufhin hab ich ihr die Konzepte telefonisch erklärt, das Amt zum netten Kennenlernen eingeladen (weil erzählen könne ich denen ja alles, sollen sie sich doch selber ein Bild machen), wir hatten einen netten Termin mit der Behörde und gut.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

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  • Das kommt auf den Aufwand an den die Kanzlei zu bedienen hat. Wenn jeden zweiten Tag jemand anruft werden die Kosten steigen. Die exakten Kosten kenne ich nicht, habe aber bei den Verhandlungen einen Grundbetrag von monatlich 150,- Euro mitbekommen zuzüglich den anfallenden Fallpauschalen.

  • Einfach mal entspannt bleiben!

    Mir ist das am Anfang der Pandemie passiert:
    Telefon klingelt...

    Stimme: "Hallo Frau Heiner, sind Sie in Ihrem Unternehmen für Arbeitsschutz zuständig? Uns als Gewerbeaufsicht erreichten anonyme Beschwerden von Mitarbeitern, dass sie die Corona-Schutzbestimmungen nicht richtig umsetzen würden..."
    Daraufhin hab ich ihr die Konzepte telefonisch erklärt, das Amt zum netten Kennenlernen eingeladen (weil erzählen könne ich denen ja alles, sollen sie sich doch selber ein Bild machen), wir hatten einen netten Termin mit der Behörde und gut.

    Kommt auch auf die Größe der Firma und die dadurch entstehenden Fristen an. Arbeitsrechtlich kann das schon Folgen nach sich ziehen. Siehe: Hinweisgeberschutzgesetz vom Bundestag beschlossen | Personal | Haufe

    Da heißt es:

    Ist die Identität des Whistleblowers bekannt, könnte womöglich bereits seine Nichtberücksichtigung bei einer anstehenden Beförderung, bei einer Versetzung oder auch die bloße Nicht-Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags als "Repressalie" gewertet werden, mit der Folge, dass der Arbeitgeber aufgrund der Beweislastumkehr beweisen muss, dass dies gerade keine Benachteiligung des Whistleblowers wegen der von ihm abgegebenen Meldung war. Gelingt dieser Entlastungsbeweis nicht, drohen Schadensersatzansprüche des Whistleblowers und BußgelderIst die Identität des Whistleblowers bekannt, könnte womöglich bereits seine Nichtberücksichtigung bei einer anstehenden Beförderung, bei einer Versetzung oder auch die bloße Nicht-Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags als "Repressalie" gewertet werden, mit der Folge, dass der Arbeitgeber aufgrund der Beweislastumkehr beweisen muss, dass dies gerade keine Benachteiligung des Whistleblowers wegen der von ihm abgegebenen Meldung war. Gelingt dieser Entlastungsbeweis nicht, drohen Schadensersatzansprüche des Whistleblowers und Bußgelder.

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  • Dazu musst doch erstmal wissen, wer da was gesagt hat.

    Mir sind bis heute keine Namen bekannt, die zu dem Anruf des Amtes geführt haben und ehrlich gesagt interessieren die mich auch nicht.

    Als ich neulich selber was bei uns gemeldet habe, hat man mich darauf hingewiesen, dass es in dem Fall nicht anonym ginge (weil Datenschutzverstoß) und ob ich trotzdem den Verstoß melden möchte. Das konnte ich somit ja selber entscheiden.
    Und es wurde (von dem externen) Anrufannehmer ausdrücklich betont, dass es ja auch keine Konsequenzen für mich haben wird/darf. Unser GF war hinterher auch total tiefenentspannt und meinte nur. "Wir melden eh zu wenig..."

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Moin.

    Manchmal gehen die Dinge an mir einfach vorbei. Ich sehe erst heute, dass das Gesetz seit 02.07. in Kraft ist und dass wir zu den Unternehmen gehören, die bis 17.12. Zeit haben, eine interne Stelle einzurichten oder eine externe Stelle zu beauftragen.

    Irgendwie ist das alles noch nicht konkret, oder täusche ich mich da? Das Gesetz fordert auf dem Posten eine fachkundige, neutrale und unabhängige Person, die die Tätigkeit aber auch neben ihrer normalen Arbeit ausführen darf. Aber wer im Unternehmen ist neutral und was beinhaltet die Fachkunde? Ich sehe schon kommen, dass der Posten gerne der SiFa auf's Auge gedrückt wird.

    Aber wer auch immer das machen muss, habt ihr schon mal konkretisierende Kommentare gelesen, was die Fachkunde sein soll? Die Kontrolle der Einsetzung einer Meldestelle liegt vermutlich bei den Landesbehörden (in NRW die Bezirksregierungen) ?

    Wir haben ja sonst nix zu tun...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich sehe schon kommen, dass der Posten gerne der SiFa auf's Auge gedrückt wird.

    Das ist eher die Aufgabe der Rechtsabteilung, sofern es so etwas im Betrieb gibt. Bei uns gibt es sowohl die interne Meldemöglichkeit, als auch die Möglichkeit extern zu melden, da geht es dann über eine entsprechend beauftragte Anwaltskanzlei.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das ist eher die Aufgabe der Rechtsabteilung, sofern es so etwas im Betrieb gibt. Bei uns gibt es sowohl die interne Meldemöglichkeit, als auch die Möglichkeit extern zu melden, da geht es dann über eine entsprechend beauftragte Anwaltskanzlei.

    Würde ich auch so machen. Bei uns greift die Personalabteilung bei Bedarf auf externe Rechtsberatung zu. Eine eigene Rechtsabteilung haben wir nicht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wieder ein Gesetz, das den Mittelstand weiter in Bedrängnis bringt, um eine politische Anmerkung zu machen. Die großen Konzerne erledigen das im Vorbeigehen, die Mittelständler werden dem Gesetz wohl gegen Einwurf von Münzen nachkommen.

    Dazu noch doppelte und dreifache Meldepflichten aus dem Umweltrecht, Anforderungen an Lieferketten undsoweiterundsofort. Dann haben wir noch nicht über Steuerrecht, Qualitäts- und sonstige Managementsysteme gesprochen.

    Ich hab mal die ganzen Meldungen und Verpflichtungen für unser Unternehmen zusammengestellt (ca. 800 Mitarbeiter), wahrscheinlich nicht mal vollständig.

    Von Bürokratieabbau ist weit und breit nichts zu sehen.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Ich sehe schon kommen, dass der Posten gerne der SiFa auf's Auge gedrückt wird.

    Viel schlimmer. Ich habe letztens einen Hinweis auf eine Stellenausschreibung bekommen.

    Und das in Entgeltgruppe 10 nach TVöD...

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Viel schlimmer. Ich habe letztens einen Hinweis auf eine Stellenausschreibung bekommen.

    Und das in Entgeltgruppe 10 nach TVöD...

    Da versucht jemand, die gesamte Compliance-Abteilung auf eine Person zu bündeln. Und politische Gremien? Na viel Spaß.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Moin.

    Manchmal gehen die Dinge an mir einfach vorbei. Ich sehe erst heute, dass das Gesetz seit 02.07. in Kraft ist und dass wir zu den Unternehmen gehören, die bis 17.12. Zeit haben, eine interne Stelle einzurichten oder eine externe Stelle zu beauftragen.

    Irgendwie ist das alles noch nicht konkret, oder täusche ich mich da? Das Gesetz fordert auf dem Posten eine fachkundige, neutrale und unabhängige Person, die die Tätigkeit aber auch neben ihrer normalen Arbeit ausführen darf. Aber wer im Unternehmen ist neutral und was beinhaltet die Fachkunde? Ich sehe schon kommen, dass der Posten gerne der SiFa auf's Auge gedrückt wird.

    Aber wer auch immer das machen muss, habt ihr schon mal konkretisierende Kommentare gelesen, was die Fachkunde sein soll? Die Kontrolle der Einsetzung einer Meldestelle liegt vermutlich bei den Landesbehörden (in NRW die Bezirksregierungen) ?

    Wir haben ja sonst nix zu tun...

    intern - Compliance Abteilung

    bei übergeordneter Mutter - deren Compliance Abteilung

    ansonsten intern HR

    Das Ding steht, ist safe und gemäß meines gestrigen BG Termins auch im Fragenkatalog der TABs gelandet

  • Wieder ein Gesetz, das den Mittelstand weiter in Bedrängnis bringt, um eine politische Anmerkung zu machen. Die großen Konzerne erledigen das im Vorbeigehen, die Mittelständler werden dem Gesetz wohl gegen Einwurf von Münzen nachkommen.

    Dazu noch doppelte und dreifache Meldepflichten aus dem Umweltrecht, Anforderungen an Lieferketten undsoweiterundsofort. Dann haben wir noch nicht über Steuerrecht, Qualitäts- und sonstige Managementsysteme gesprochen.

    Ich hab mal die ganzen Meldungen und Verpflichtungen für unser Unternehmen zusammengestellt (ca. 800 Mitarbeiter), wahrscheinlich nicht mal vollständig.

    Von Bürokratieabbau ist weit und breit nichts zu sehen.

    JS

    Nein, weil Mittelstand ist für mich kein 250+ MA Unternehmen, sorry. Bei 800 MA bist Du natürlich dabei.

  • Viel schlimmer. Ich habe letztens einen Hinweis auf eine Stellenausschreibung bekommen.

    Und das in Entgeltgruppe 10 nach TVöD...

    E10 = 3.5k bis 5k Monatsgehalt... von meiner Seite her nein. Ab 6 und aufwärts darf eine Anfrage gestellt werden. Denn Schuh sollte sich kein AN anziehen.

    Auch das Zusammenwerfen von Sifa und DSB und Compliance Verantwortlichen in einer Personalie ist glaube nicht zulässig. Muss da mal unseren DSB nochmal zu anhauen