Beiträge von besinger1

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    Zimmereien benutzen diese Dinger als Reinigungsmethode für Dächer um die Sägespäne runter zu kriegen. Verbote sind, wenn es nach mir ginge, immer erst das aller letzte Mittel der Wahl.

    Bei uns gehen sie inzwischen immer mehr dazu über, Laubsauger einzusetzen. Die sammeln, häckseln und tüten das Laub gleich ein. Dann gehts in die Kompostierung.
    Das ergibt für mich Sinn und spart sinnloses Herumpusten, den ganzen Staub und Dreck, und vor allem muß man nur einmal durch.

    Es wird aber auch alles was kreucht und fleucht eingesaugt.

    Hallo ToVo,

    Ich hatte einen Unfall, bei dem ein Mitarbeiter zur Hälfte von seiner Straßenwalze überfahren wurde. Bei der Unfalluntersuchung stellte sich heraus, dass die Federn unter dem Sitz gebrochen waren und dadurch der Sicherungsmechanismus nicht mehr funktionierte. Ohne gültige UVV wäre auf den Vorgesetzten vermutlich einiges zugekommen. Seitdem läuft es auch in diesem Unternehmen mit der UVV, und ich argumentiere auch in anderen Unternehmen mit diesem Beispiel.

    Ich habe mir schon überlegt mal T-Shirt zu besorgen auf dem steht " Zeuge der Anklage" und damit in Besprechungen zu gehen. Ich glaub das mach mal :saint:

    Super Idee 😎

    Hallo zusammen,

    habe gerade das Thema in einer ähnlichen Situation mit der BG durch und dazu folgende Aussage bekommen:


    Nach Rücksprache mit Herrn Dr. xxxxx, ein Kollege von mir, der ja den Vortrag gehalten hat, fasse ich das Thema nochmal zusammen:

    Wir gehen von folgender Situation aus:

    • Der Arbeitgeber stellt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest, dass für einen bestimmten Mitarbeiter eine Pflichtvorsorge erforderlich ist. Daraufhin organisiert der Arbeitgeber den Vorsorgetermin und lädt den Beschäftigten dazu ein.

    Fall 1: Der Beschäftigte ignoriert die Einladung und erscheint nicht zu diesem Termin.

    Dann gilt die Vorsorge als nicht durchgeführt

    • Der Arzt stellt keine Vorsorgebescheinigung aus
    • Dann darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter an diesem Arbeitsplatz nicht (bzw. nicht weiter) beschäftigen
    • Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten im Rahmen seines Weisungsrechtes von der Arbeit an diesem Arbeitsplatz fernhalten
    • Ggf. kann das natürlich „geheilt“ werden, sobald der Arbeitnehmer den Vorsorgetermin wahrgenommen hat.

    Fall 2: Der Beschäftigte nimmt an dem Termin teil, stimmt aber einer körperlichen Untersuchung durch den Arzt oder einer Abgabe von Probenmaterial (z.B. Blut oder Urin) nicht zu.

    Dann besteht die Vorsorge darin, dass der Arzt den Arbeitnehmer berät, ihn über die gesundheitlichen Risiken des Arbeitsplatzes informiert usw.

    • Auch wenn der Arbeitnehmer der körperlichen Untersuchung nicht zustimmt, aber beraten wurde, gilt die Vorsorge als durchgeführt
    • Es wird eine Vorsorgebescheinigung ausgestellt
    • Die (Weiter-)Beschäftigung ist möglich

    Das heißt auch, es gibt keine 2 Klassen bei der Vorsorgebescheinigung (z.B. „mit Untersuchung“ / „ohne Untersuchung“).

    Dr. xxxxxx hat es in seinem Vortrag so formuliert „Beschäftigte dürfen wissentlich ihre Gesundheit gefährden.“

    Hier noch ein paar Links zum komnet.nrw, das ist so eine Frage-Antwort-Seite. Hier wird das Gesagte bestätigt bzw. etwas detailierter beleuchtet.

    https://eur05.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%…o%3D&reserved=0

    https://eur05.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%…4%3D&reserved=0

    https://eur05.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%…w%3D&reserved=0

    Aus meiner Sicht heißt das für Sie, dass Sie im Einladungsschreiben zur Vorsorge deutlich machen sollten, welche Konsequenzen eine Nichtteilnahme hat.

    Wahrscheinlich ist es ratsam, dass Sie bei der Wortwahl auf Eindeutigkeit achten, d.h. nicht schreiben „die Untersuchung ist Tätigkeitsvoraussetzung“, sondern „die Teilnahme am Vorsorgetermin ist Tätigkeitsvoraussetzung“.

    (Ich gehe davon aus, dass im allgemeinen Sprachgebrauch „Untersuchung“ doch meistens so verstanden wird, dass der Arzt tatsächlich die Person körperlich untersucht. Aber die Vorsorge gilt als durchgeführt auch wenn nicht untersucht, sondern nur gesprochen wird).

    Noch zur Ergänzung:

    Wenn „nur“ eine Angebotsvorsorge durchzuführen ist, hat eine Nichtteilnahme an dem Termin (Fall 1) keinerlei Konsequenzen in Hinsicht auf die (Weiter-)Beschäftigung am konkreten Arbeitsplatz.

    Sie müssen aber dennoch die Vorsorge weiterhin im festgelegten zeitlichen Abstand anbieten.

    Ich hoffe, ich konnte es verständlich darstellen. Die Praktiker, d.h. die Ärzteschaft, ist mit dem Ganzen nicht glücklich. Aber wir müssen jetzt damit leben.


    Der angesprochene Vortrag ist im Anhang. Vielleicht hilft Dir das weiter Janniclas.

    Hallo zusammen,

    ich schließe mich jetzt dieser Frage einfach mal an. Gibt es (oder hat jemand) eine Übersicht, in der ersichtlich ist, welche Sachkundenachweise nötig sind. Irgendwie ist diese Thema gefühlt bei jedem in der Schwebe. Ich habe in einem von mir betreutem Unternehmen ein Ing. Büro. Die Prüfen von der Ameise über die DGUV V3 bis hin zu Rolltoren alles.

    Hallo Mika,

    wechselst Du, weil Du die Schnauze voll hast oder ist der IT-Job interessanter.

    Unabhänig davon wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deiner neuen Herausforderung.

    Gruß

    Ralf

    Viel Spaß und Glück im neuen Job.

    Aber mal eine interessante Frage. Wie geht es den meisten hier als Sifa? Ich spiele auch schon hin und wieder mit dem Gedanken mein Geschäft zu verkaufen und mich zur Ruhe zu setzen. Meistens nach einem Sifa-Treffen oder BG Seminar, wenn einem der neue Regelwahnsinn vorgestellt wird, stelle ich mir regelmäßig die Frage wie lange ich mir das noch antue. Die Wut über die Machtlosigkeit der Unternehmer gegen unseren Regelwahn wird immer größer und die Sifa ist immer der Überbringer der schlechten Nachrichten.

    Einfach mal entspannt bleiben!

    Mir ist das am Anfang der Pandemie passiert:
    Telefon klingelt...

    Stimme: "Hallo Frau Heiner, sind Sie in Ihrem Unternehmen für Arbeitsschutz zuständig? Uns als Gewerbeaufsicht erreichten anonyme Beschwerden von Mitarbeitern, dass sie die Corona-Schutzbestimmungen nicht richtig umsetzen würden..."
    Daraufhin hab ich ihr die Konzepte telefonisch erklärt, das Amt zum netten Kennenlernen eingeladen (weil erzählen könne ich denen ja alles, sollen sie sich doch selber ein Bild machen), wir hatten einen netten Termin mit der Behörde und gut.

    Kommt auch auf die Größe der Firma und die dadurch entstehenden Fristen an. Arbeitsrechtlich kann das schon Folgen nach sich ziehen. Siehe: Hinweisgeberschutzgesetz vom Bundestag beschlossen | Personal | Haufe

    Da heißt es:

    Ist die Identität des Whistleblowers bekannt, könnte womöglich bereits seine Nichtberücksichtigung bei einer anstehenden Beförderung, bei einer Versetzung oder auch die bloße Nicht-Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags als "Repressalie" gewertet werden, mit der Folge, dass der Arbeitgeber aufgrund der Beweislastumkehr beweisen muss, dass dies gerade keine Benachteiligung des Whistleblowers wegen der von ihm abgegebenen Meldung war. Gelingt dieser Entlastungsbeweis nicht, drohen Schadensersatzansprüche des Whistleblowers und BußgelderIst die Identität des Whistleblowers bekannt, könnte womöglich bereits seine Nichtberücksichtigung bei einer anstehenden Beförderung, bei einer Versetzung oder auch die bloße Nicht-Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags als "Repressalie" gewertet werden, mit der Folge, dass der Arbeitgeber aufgrund der Beweislastumkehr beweisen muss, dass dies gerade keine Benachteiligung des Whistleblowers wegen der von ihm abgegebenen Meldung war. Gelingt dieser Entlastungsbeweis nicht, drohen Schadensersatzansprüche des Whistleblowers und Bußgelder.

    Das kommt auf den Aufwand an den die Kanzlei zu bedienen hat. Wenn jeden zweiten Tag jemand anruft werden die Kosten steigen. Die exakten Kosten kenne ich nicht, habe aber bei den Verhandlungen einen Grundbetrag von monatlich 150,- Euro mitbekommen zuzüglich den anfallenden Fallpauschalen.

    Hallo Halil,

    ich kenne das in einem Unternehmen so, dass eine Anwaltskanzlei die Aufgabe Whistleblowing-Schutz übernommen hat. Diese Kanzlei ist als Hotline auf der Homepage und im Unternehmen bekanntgegeben worden. Jeder kann da anrufen und ist durch die Anwaltliche Schweigepflicht in der Anonymität geschützt.

    Viele Grüße

    Hallo,
    so schlecht finde ich diese Liste jetzt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass es solche Beauftragten gibt und als Übersicht ist sie nicht schlecht.
    Das manche Beauftragungen freiwillig sind steht dann unter Einsatzbedarf.


    Einsatzbedarf:
    Die neue Gefahrstoffverordnung sieht weiterhin keine gesetzliche Regelung zum Gefahrstoffbeauftragten
    vor. Allerdings ist der Firmeninhaber verpflichtet, in seinem Betrieb auftretende
    Gefährdungen zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer
    fachkundigen und zuverlässigen Person vorgenommen werden.

    Viele Grüße