Informationsanspruch Betriebsrat zur DGUV V2

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  • Moin zusammen,


    derzeit habe ich durch einen gegebenen Anlass wegen eines kleinen Disputs mit dem Betriebsrat eine Suche zu Gerichtsbeschlüssen beendet, um entsprechend festgelegte Auslegungen zu Paragrafen zu finden, die weitere Interpretationen ausschließen. Speziell geht es um eine Forderung zu einer schriftlichen Ausarbeitung gemäß der DGUV V2, den Verpflichtungen in jedem Einzelfall nachzukommen, bei der Zeitaufwand und jede Tätigkeit gelistet wird.


    Durch den Jahresbericht sind die prozentualen Anteile zu den Betreuungen aufgezeigt und verteilt worden. Ebenso wie Protokolle zu Begehungen und Untersuchungen. Das nicht bei jeder kleinen Unterhaltung vor Ort ein Protokoll geführt wird, dürfte eigentlich klar sein.


    Und genau dort lag der Disput, der mit der allgemeinen Überwachungstätigkeit gemäß §80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG begründet wurde. Ob diese Tätigkeit nun „allgemein“ oder „sehr speziell“ gesehen werden muss.


    Auf meiner Suche bin ich auf Gerichtsurteile gestoßen und erinnerte mich an den immer wieder auftauchenden Spruch in der Shout-Box, dass es auch für andere von Interesse sein könnte.



    Gefunden über dejure.org zu meinem Disput:


    https://lrbw.juris.de/cgi-bin/…nt.py?Gericht=bw&nr=30570

    Falls der Link nicht funktioniert, auch noch mal angehängt.LAG Baden-Württemberg mit Beschluss vom 28. Januar 2020.pdf



    Da bei meiner Suche noch andere Urteile am Auge vorbei huschten, wie z.B. Initiativrecht Betriebsrat zur Entlassung SiFa, lässt sich dieses Thema ja noch ausweiten. Ich habe es erst einmal hier angesiedelt, da es derzeit passt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Speziell geht es um eine Forderung zu einer schriftlichen Ausarbeitung gemäß der DGUV V2, den Verpflichtungen in jedem Einzelfall nachzukommen, bei der Zeitaufwand und jede Tätigkeit gelistet wird

    Traut der Betriebsrat Dir nicht, oder möchte er dich ärgern? Eigentlich soll man ja vertrauensvoll zusammenarbeiten. Bei uns ist der Personalrat bei Begehungen in der Regel dabei und erhält auch alle Protokolle. Wenn Du ihn ärgern möchtest, könntest Du eine solche Auflistung auch von ihm verlangen, denn Du musst ja seine Tätigkeit unter Arbeitsschutzaspekten bewerten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dieser spezielle BR geht da in allem eigene Wege, Axel. Geht dabei nicht mal um meine Person, ist nur als Senior-Mitglied von mir mitbearbeitet worden.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ist nicht "der Unternehmer" ausschließlicher Adressat des Jahresberichts? D.h. die Personalvertretung muss den meines Wissens gar nicht grundsätzlich zu Gesicht bekommen (auch wenn das natürlich sehr sinnvoll ist). Oder?

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Hallo Hafensifa,

    ich bin Sifa und stellv. Betriebsratsvorsitzender in einem 11er Gremium. Ich würde mit vielen Gesprächen versuchen den BR positiv zu stimmen, denn eigentlich ist der BR Dein bester Helfer bei der Durchsetzung von Arbeitssicherheitsthemen.


    Viele Grüße

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  • Ich glaube, auch du wirst Personenkreise kennengelernt haben, wo dies nicht fruchtet, besinger1. Aber es ging hier auch nicht um diesen Punkt, sondern um die Vorhaltung von entsprechenden Urteilsfindungen.


    Auf der Suche lief mir auch diese Urteilsbegründung zum Thema "Entlassung der SiFa durch den Betriebsrat" über den Weg. Hatte auch nichts mit meiner Suche zu tun, aber könnte ja andere interessieren.

    Openjur.de:

    https://openjur.de/u/2231421.html

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo,


    sicherlich ein schwieriges Thema an der Stelle, da wie bereits geschrieben, eigentlich der BR einer der besten Freunde im Arbeitsschutz sein sollte. Im übrigen regelt die Unterstüzung und Beteiligung auch BetrVG §89.

    Dort ist auch geschrieben, dass:

    (5) Der Betriebsrat erhält vom Arbeitgeber die Niederschriften über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen, zu denen er nach den Absätzen 2 und 4 hinzuzuziehen ist.

    Daher sollte er den gewünschten Anspruch an den Unternehmer richten und dich eher dabei unterstützen, als dich jetzt ins Messer laufen zu lassen Man könnte auch eine Betriebsvereinbarung/Protokollnotiz darüber machen, wie die DGUV V2 umgesetzt wird.


    Gruß


    Volker