Moin zusammen,
derzeit habe ich durch einen gegebenen Anlass wegen eines kleinen Disputs mit dem Betriebsrat eine Suche zu Gerichtsbeschlüssen beendet, um entsprechend festgelegte Auslegungen zu Paragrafen zu finden, die weitere Interpretationen ausschließen. Speziell geht es um eine Forderung zu einer schriftlichen Ausarbeitung gemäß der DGUV V2, den Verpflichtungen in jedem Einzelfall nachzukommen, bei der Zeitaufwand und jede Tätigkeit gelistet wird.
Durch den Jahresbericht sind die prozentualen Anteile zu den Betreuungen aufgezeigt und verteilt worden. Ebenso wie Protokolle zu Begehungen und Untersuchungen. Das nicht bei jeder kleinen Unterhaltung vor Ort ein Protokoll geführt wird, dürfte eigentlich klar sein.
Und genau dort lag der Disput, der mit der allgemeinen Überwachungstätigkeit gemäß §80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG begründet wurde. Ob diese Tätigkeit nun „allgemein“ oder „sehr speziell“ gesehen werden muss.
Auf meiner Suche bin ich auf Gerichtsurteile gestoßen und erinnerte mich an den immer wieder auftauchenden Spruch in der Shout-Box, dass es auch für andere von Interesse sein könnte.
Gefunden über dejure.org zu meinem Disput:
https://lrbw.juris.de/cgi-bin/…nt.py?Gericht=bw&nr=30570
Falls der Link nicht funktioniert, auch noch mal angehängt.LAG Baden-Württemberg mit Beschluss vom 28. Januar 2020.pdf
Da bei meiner Suche noch andere Urteile am Auge vorbei huschten, wie z.B. Initiativrecht Betriebsrat zur Entlassung SiFa, lässt sich dieses Thema ja noch ausweiten. Ich habe es erst einmal hier angesiedelt, da es derzeit passt.