Hallo,
hier mal ein Vortrag aus 2017 entdeckt:
https://www.vfdb.de/media/referate…eissgemacht.pdf
Siehe Folie 12 und nachfolgend. Wirklich verständlich ist deren
Organisation nicht. Auf der einen Seite wird von keiner Eigen-
gefährdung und Löschversuche nur bei geringer Verrauchung
gesprochen. Auf der anderen Seite rennen Mitarbeiter mit Brand-
fluchthauben rum... Dieser Vortrag ist jetzt nur beispielhaft, da ich
diesen aktuell gelesen habe.
Wie im Sifa-Treffen im Dezember ich kurz ausgeführt habe, gibt
es bestimmte Bestrebungen auf normativer Ebene. So hat man eine
mögliche Ausrüstung von einem Evakuierungshelfer definiert. Neben
leichtem Atemschutz, auch Helm etc. Ich kann jetzt aus rechtlichen
Gründen nicht weiter ins Detail gehen.
Mir persönlich stellt sich zunehmend die Frage, was man unter
Eigengefährdung noch versteht? Wenn ich für eine Evakuierung eine
Brandfluchthaube beim Personal brauche, kann ich eine Eigen-
gefährdung nicht verneinen.
Wie wird das gesehen? Wo zieht Ihr die Grenze hinsichtlich
Eigengefährdung? Und gibt es für eure Brandschutzhelfer/
Evakuierungshelfer eine spezielle Ausrüstung?
Gruß
Simon Schmeisser