Moin,
im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es einmal die Vorsorgebescheinigungen für die Beschäftigten und das Exemplar für den Arbeitgeber. Meine Frage bezieht sich auf die datenschutzrechtliche Beurteilung hinsichtlich des Zugriffs auf diese Bescheinigungen. Konkret geht es darum, ob die Führungskräfte Zugriff auf die Vorsorgebescheinigungen (diejenigen, die für den Arbeitgeber bestimmt sind) der Beschäftigten, für die sie verantwortlich sind, erhalten können. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen - ja.
Wenn ich Beschäftigte habe, die einer Pflichtvorsorge unterliegen, sollte ich schon wissen, ob sie an der Vorsorge teilgenommen haben, bevor ich sie mit Tätigkeiten beschäftigte, die einen Vorsorgeanlass begründen. Leider habe ich dazu nichts belastbares gefunden, was meine Meinung stützt oder widerlegt. Wäre schön, wenn jemand eine fundierte Quelle hätte, die diese Frage beantwortet.
Gruß Frank