Moin,
passt doch. Keine Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 308-008 notwendig bedeutet ja nicht, dass keine Ausbildung notwendig ist. Was soll sich der Bediener über Risiken bei aufgeweichten Böden im Freien Gedanken machen, wenn das Ding nur in Lagerhallen verwendet wird oder warum soll über Gefährdungen beim seitlichen Ausschwenken des Korbes belehrt werden, wenn das Ding nur hoch und runter kann?
Gruß Frank