Hubarbeitsbühne fehlende Unterweisung

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  • Hallo zusammen,

    stehe wieder vor einem unlösbaren Thema... oder zumindest finde ich nichts...

    Es geht um den Führerschein für die Hubarbeitsbühne. Er hat ja eine Gültigkeit von 5 Jahren, Voraussetzung einer jährlichen Unterweisung.

    Jetzt habe ich einen Fall das bei einem MA seid Erstellung des Führerscheines und der schriftlichen Unterweisung liegen 2 Jahre. Das heißt ein Jahr wurde keine Unterweisung bei dem MA durchgeführt. Muss der Führerschein jetzt neu gemacht werden...? Wobei man ja gar keinen Führerschein braucht ist ja nicht Pflicht für die Hubarbeitsbühne ist.

    Oder wie kann ich mir das jetzt alles vorstellen.

    Gibt es ein Gesetz wo dies steht... oder eine DGUV V oder was auch immer.....

    Danke euch :saint:

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  • Hi zusammen


    5 jahre gilt für arbeiten im Ausland (IPAF-Ausbildung). National gilt immer.

    (Gelddruckmaschine)

    Grüße

    Jörg

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  • Gültigkeit

    Der personenbezogene Fahrausweis gilt in Deutschland unbefristet. Auch eine abgelaufene PAL-Card gilt als aktuell gültiger Befähigungsnachweis innerhalb Deutschlands.

    Für internationale Einsätze ist jedoch eine gültige PAL-Card nötig. Diese muss alle 5 Jahre durch eine Schulung (Theorie & Praxis) erneuert bzw. verlängert werden.

    Nach §12 ArbSchG müssen alle vom Unternehmer beauftragten Bediener einmal jährlich Unterwiesen werden. Hier finden Sie weitere Informationen.


    https://avvgmbh.de/Schulung-IPAF/

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  • Bitte nicht nur "nein" schreiben, sondern wie oben mit Quelleangabe.

    Deine Quelle ist ein Anbieter von Schulungen, man kann sich denken, was dessen Intention ist.

    Die IPAF ist ein Verein. Welche rechtliche Stellung hat ein Verein? Bestimmt nicht die, zwingende Vorschriften zu veröffentlichen, solange nicht eine staatliche Stelle oder entsprechend ermächtigte Stelle auf die Vorgaben des Vereins verweist.

    => die PAL Card mag ja nett sein und oft auch anerkannt, aber es ist immer auf die nationale Regelung im Einsatzland zu achten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Du solltest dein "Nein" begründen. Fakt ist das im Ausland nur IPAF gewollt ist.


    Sorry ich bin HAB-Ausbilder.

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  • Leider für Unsinnges keine Lebenzeit zu vergeuden. Es gibt große Unternehmen die Fordern es eben. Will ein GF den Auftrag ja oder nein. Dann liefere ab........

  • Leider für Unsinnges keine Lebenzeit zu vergeuden.

    Weil Du offensichtlich keine Rechtsgrundlage dazu findest.

    Es gibt große Unternehmen die Fordern es eben.

    Das kann durchaus sein, aber eine Rechtsgrundlage dazu gibt es nicht. Daher ist Deine Aussage "Für internationale Einsätze ist jedoch eine gültige PAL-Card nötig.", falsch.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auch in UK wird NICHT die PAL-Card gefordert, sondern "MEWP operators should have attended a recognised operator training course and received a certificate, card or 'licence', listing the categories of MEWP the bearer is trained to operate." sagt die staatliche Arbeitsschutzbehörde, die HSE. Dieses Training ist in der ISO 18878 definiert. Oder bei den Amis nach ANSI A92.24 & CSA B354.8.

  • Moin

    da mein Thema zur Überschrift passt hänge ich mich mal ran.

    Wie schon Berichte, wird in einem meiner Bereiche eine sehr kleine FHAB benutzt.

    Nutzer ist wohl Haustechnik und ...andere...die mutmasslich nicht im Bereich Technik zuhause sind.

    Wer wie geschult ist, weiss ich noch nicht..kann es mir aber denken.

    GB etc. existiert noch nicht.

    Klar gibt der Grundsatz 308-008 die Schulungsinhalte vor, ohne die die FHAB nicht benutz werden darf.

    Nun vermutet ich, dass wenn überhaupt nur 1-2 Personen eine Schulung gezahlt bekommen(ÖD)...und sobald die Fasi den Bereich verlässt wer weiss, wer doch mit dem Inhalt des Überraschungseis spielt....

    Was ist die beste Weise (günstig :D) mehere MA zu schulen ....direkt Lehrgang vom Hersteller (sind da Kosten überschaubar?) oder eine befähigte Person auf diese FHAB schulen lassen und dann die "Ausbildung zum Ausbilder für die Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008"durchlaufen lassen?

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Moin,

    wir haben bei unserem Lieferanten, der auch die Wartung macht, angefragt, ob die das im Rahmen der Wartung mit "abfackeln" können. Der Zeitaufwand ist überschaubar, so dass wir nur den Stundensatz des Technikers zahlen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich hatte das Problem, dass im Unternehmen die Leute plötzlich vom Himmel fallen oder die Bereiche wechseln, so dass man monatlich mit Schulungen um die Ecke kommen müsste...

    Daher finde ich die Lösung mit eigenem Ausbilder für solche hoch variablen Bereiche besser. Kann man so auch dem Unternehmer gegenüber kommunizieren. ("Kosten ja, aber dafür hohe Flexibilität was die Produktionsabläufe angeht...").

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hm...:/habe mit Hersteller telefoniert, laut seiner Aussage sei für ihre FHAB keine Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 308-008 notwendig...stehe in der Betriebsanleitung, dass es nicht notwenig sei...

    Handhabung

    Den ALP - Personenlift nur auf ebenen Flächen mit festem Untergrund benutzen und nie überladen. Das Gerät nie im ausgefahren Zustand verschieben. Das Heben der Person und Zuladung geschieht per elektrohydraulischem Antrieb. Wichtig! Bevor die Arbeit mit dem ALP - Personenlift beginnt, muss die Bedienungsperson mit dem Gerät vertraut gemacht und genau eingewiesen werden.

    Die ALP-Personenlifte PH/PHI/PHC/PHCI/PHCHI ….EU sind ab Bj.2014 mit einem Anschlagpunkt (Click Clack) für die persönliche Schutzausrüstung des Bedieners ausgestattet! Für den Betrieb der Lifte ist diese Ausrüstung grundsätzlich nicht erforderlich, jedoch empfehlenswert!

    ACHTUNG!

    Sind jedoch Sicherheitsbestimmungen, oder Vorschriften des Arbeitgebers für die Benutzung einer persönlichen Schutzausrüstung während des Betriebes der ALPPersonenlifte erlassen, gilt folgendes:
    Die Benutzung der Personenlifte ist nur zulässig, wenn der Bediener im Fahrkorb mittels Auffanggurt (Ganzkörper) mit einem verstellbaren Halteseil an dem dafür vorgesehenen Befestigungspunkt gesichert ist. Der Anschlagpunkt befindet sich an dem Schienenpaket zur Korbseite (siehe Bild).

    Finde nur obiges : "Bevor die Arbeit mit dem ALP - Personenlift beginnt, muss die Bedienungsperson mit dem Gerät vertraut gemacht und genau eingewiesen werden."

    Auch ein Vorgehensweise, wenn etwas nicht dasteht, braucht man es nicht.

    Interesant finde ich, dass die Ausbildung nach DGUV 308-008 zwar nicht notwendig ist aber PSA emphohlen wird...für mich passt das nicht richtig zusammen, aber da kann ja jeder seien eigne Meinung haben.

    Aber klar, wenn der Hersteller kein Schulung beim Vertrieb empfiehlt :cursing:, kommt natürlich nicht jeder Schützling auf die Idee bei der Beschaffung die Fasi einzubinden. Das Gerät hat immerhin eine Arbeithöhe von 6 m...

    Nun denn... bin auf den Ortstermin gespannt.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)