Hallo zusammen,
stehe wieder vor einem unlösbaren Thema... oder zumindest finde ich nichts...
Es geht um den Führerschein für die Hubarbeitsbühne. Er hat ja eine Gültigkeit von 5 Jahren, Voraussetzung einer jährlichen Unterweisung.
Jetzt habe ich einen Fall das bei einem MA seid Erstellung des Führerscheines und der schriftlichen Unterweisung liegen 2 Jahre. Das heißt ein Jahr wurde keine Unterweisung bei dem MA durchgeführt. Muss der Führerschein jetzt neu gemacht werden...? Wobei man ja gar keinen Führerschein braucht ist ja nicht Pflicht für die Hubarbeitsbühne ist.
Oder wie kann ich mir das jetzt alles vorstellen.
Gibt es ein Gesetz wo dies steht... oder eine DGUV V oder was auch immer.....
Danke euch