Einen guten Tag zusammen,
auch wenn ich nicht so oft hier bin, gestattet eine Frage zu stellen.
In einer von mir betreuten Firma wird seit mehr als 20 Jahren ein Labor zur Verprobung der eingesetzten Arbeitsstoffe betrieben. Dort ist eine Mitarbeiterin tätig, die aus dem laufenden Prod-Prozeß Proben entnimmt und im Weiteren im Labor bestimmten Proben unterzieht.
Im September fand eine Begehung statt, bei der eine (neue) Betriebsärztin zwecks kennenlernen der Firma teilgenommen hat.
Nachdem diese nun der Firma ein Protokoll über Mängel zugeschickt hat, schlugen die Wellen hoch. Den größten Anstoß hat die Forderung der Nachrüstung der Labortüren mit einem Sichtfenster sowie die nach der Nachrüstung mit einer Notdusche ausgelöst.
Das Labor befindet sich im EG und hat mehrere große Fenster. Durch den Grundriss des Labors wäre ein Einblick in das Innere des Raumes auch mit Fenster in den Türen (2) nicht gegeben.
Die Proben sind Flüssigkeiten, gewiss ja, auch Gefahrstoffe, jedoch vom Volumen her weniger als 100 ml.
Wie kann man einen vernünftigen Kompromiss finden? Genügen meine o.g. Argumente? Gibt es Erfahrungen diesbezüglich?
Ich danke für Eure Zeit.
IB-AZ