Beiträge von IBAZ

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    Mittlerweile ist das Thema erledigt, da eine geeignete Verfahrensweise beschlossen wurde.

    Die BMA wird für den Zeitraum einer konzentrierten Reinigungsaktion abgemeldet.

    Ich danke für Eure Beiträge.

    Guten Tag in die Runde.

    in einer Beratung ging es um die Reinigung von Rauchmeldern, die wie wir alle wissen als natürlichen Feind den Hausstaub haben. In einem Internat...

    Also konkret, darf das dort tätige Reinigungspersonal mit dem Staubsauger die an der Decke der Zimmer installierten Rauchmelder "absaugen" oder aussaugen? Oder nicht?

    Ausgangspunkt war meine Empfehlung die RM in bestimmten Abständen zu reinigen, worauf ich die Information bekam, daß die RM "berührungsempfindlich" seien. Jede Berührung kann einen Alarm auslösen.

    (?) ist das jetzt Stand der Technik?

    Ich bitte um Informationen dazu.

    Und Vielen Dank im Voraus.

    Einen guten Morgen,

    aus gegebenem Anlass möchte ich eine Frage in den Raum stellen.

    Es betrifft das Thema Evakuierungsübungen /Räumungsübungen in Werkstätten, in denen Menschen mit geistigen Behinderungen tätig sind. Es betrifft auch Kindergärten mit geistig behinderten Kindern.

    Ich habe mich so positioniert, daß ich gesagt habe, es muss eine tragbare Konzeption vorliegen, nach der eine Evakuierung durchgeführt werden kann. Soweit so gut. Dann kommt das Thema jedoch an eine unsichtbare praktische psychologische Grenze oder auch Hemmschwelle....

    Gibt es Erfahrungen, wie werden derartige Übungen durchgeführt?

    Ich wäre sehr dankbar für Anregungen bzw. Hilfestellung.


    A. Ziemann

    Guten Morgen,

    erst einmal Danke für die Antworten.

    # J.: Du sprichts mir aus der Seele, denn auch ich hatte "rein gefühlsmäßig" eine instinktive Ablehnung dieser Konstruktion...

    Nun, ein weiterer, anderer Rettungsweg kann nicht - geht nicht usw...

    Ein Ende ist allerdings in Sicht. Es soll ein neues Verwaltungshaus gebaut werden. Erste Architekten- gespräche sind anberaumt.

    Ein wie auch immer gearteter Kompromiss ist bis zum Einzug in das neue Haus gefragt. Ich plädiere für eine frühzeitige Branderkennung und Alarmauslösung.

    Mal schauen, wieweit ich komme.

    IB-AZ

    Guten Morgen Kollegen,

    mit folgender Problematik bin ich im Moment konfrontiert.

    In einer Verwaltungseinheit, welche sich in der Altstadt befindet, ist als 2. Rettungsweg in einer Höhe von bis zu ca. 15 m ab Dachgeschoss abwärts führend eine Aluminium Klappleiter montiert. Vom Dachgeschoss beginnend befindet sich in jeder Etage ein Fenster zum aussteigen.

    Zur Verdeutlichung. Die Klappleiter ist fest an der Fassade montiert, hat einen festen Holm und einen beweglichen verriegelten Holm. Der bewegliche Holm muss von Hand vom jeweiligen Fenster bzw. Ausstieg entriegelt und ausgeklappt werden. Dann ist die Leiter einsatzbereit.

    Im Zuge meiner ersten Begehung dort, konnte ich anhand von Schmutz und Laubablagerungen, feststellen, daß die Leiter seit "Jahren" nicht bewegt wurde. Ich hatte in diesem Zusammenhang empfohlen, die Leiter von einer Fachfirma überprüfen und reinigen zu lassen.

    Nun tauchte die Frage auf, ... Na, ist denn die Leiter überhaupt prüfpflichtig? Zu dieser Frage hatte ich nur die Antwort, daß das Rettungsgerät einsatzbereit zu halten ist, womit ich diese Frage hier im Forum zur Diskussion stellen möchte.

    Oder anders, wie würdet Ihr an die Lösung herangehen?

    Auch hier mein Dank für Eure Beteiligung.

    # ToVo

    auch wenn Dein Beitrag schon eine kleine Weile zurückliegt, noch eine Erwiderung...

    "Als Auftraggeber und Bauherr bist Du auch für die MA der externen Fachfirma verantwortlich..."

    Ist das wirklich so?

    Meiner Erfahrung nach Nein,

    denn als Auftraggeber und Bauherr habe ich keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern einer externen Fremdfirma. Mit anderen Worten ich kann diesen Mitarbeitern nicht die Weisung geben, irgendeine Arbeit auszuführen. Das ist allein dem jeweiligen Bauleiter vorbehalten.

    Die Verantwortlichkeit liegt insofern darin, als daß der Bauherr dafür zu sorgen hat, daß alle Beschäftigten sicher zu ihren jeweiligen Arbeitsplätzen kommen. Die Betonung liegt hier auf sicher.

    Im Übrigen habe ich bisher äußerst selten einen Bauherrn auf der Baustelle gesehen. Immer nur den jeweiligen Oberbauleiter/ Bauleiter oder den ausführenden Architekten.

    Guten Tag, ergänzend zu den bisherigen Wortmeldungen.

    Richtig ist, jeder Arbeitgeber ist für SEINE Mitarbeiter verantwortlich. Fürsorgeprinzip nicht wahr?

    Und. Jeder Mitarbeiter hat sich nur dort aufzuhalten, wo er eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen hat.

    Wenn somit klar ist, dass nur beauftragte Mitarbeiter fremder Firmen, welche die Wartung der RWA durchführen das Dach betreten dürfen, verbietet sich für alle anderen das Betreten des Daches.

    Ich hatte mal einen tödlichen Unfall. Bei der Unfalluntersuchung wurde festgestellt, dass der Verunfallte selbst schuldhaft gehandelt hat indem er sich in einem Raum aufgehalten hat, der nicht sein eigentlicher Arbeitsplatz wahr.

    Was nun?

    Grüße an alle.

    So, liebe Kollegin und liebe Kollegen,

    hiermit bedanke ich mich ganz herzlich für Eure Beiträge und Anregungen. Ganz besonders werde ich die Verfahrensweise mit dem E-Lernen weiterverfolgen. Nun bin ich kein Spezialist im Umgang mit dem Computer, aber es finden sich sicher Wege zum Ziel.

    Richtig ist, dass die Arbeitssicherheitsunterweisung (ASU) ureigenste Sache bzw. Aufgabe der Führungskräfte ist.

    Da ich nunmehr 65 Jahre alt geworden bin, und meine Aktivitäten sanft "herunterfahre", werde ich meine Erfahrungen weitergeben. Dazu gehören auch die Zeilen dieses Threads.

    Was meiner Ansicht niemals zu ersetzen bzw. zu vermitteln sein wird, sind Erfahrungen im Umgang mit den Menschen. Wie man hineinruft - so schallt es heraus.

    Also vielen Dank.

    PS.:

    Bitte achtet auf unsere deutsche "Muttersprache", die ich im allgemeinen (d) englisch unterzugehen befürchte.

    Guten Tag an alle hier im Forum,

    obgleich ich nicht so häufig hier unterwegs bin, möchte ich gern um Unterstützung bitten.

    Mal sehen.

    Mein Problem ist folgendes. Im vergangenem Jahr habe ich eine Firma übernommen, die ich hinsichtlich Arbeitssicherheit und Brandschutz berate. Natürlich erwartet man von mir, daß ich die anstehenden Unterweisungen durchführe.

    Völlig neu war für mich der Küchenbereich. Es handelt sich um eine Großküche für ein Internat.

    Auf die Frage, wie die Unterweisung bisher behandelt wurde, bekam ich zur Antwort, daß die ALLE Bereiche der Organisation (Firma) zusammen unterwiesen wurden. Das bedeutet in der praktischen Durchführung. Alle Beschäftigten versammeln sich und werden mit ALLEN Themen unterwiesen. Was mich stört ist schlicht der Umstand, daß die Hausmeister ebenso wie das Küchenpersonal und auch die Reinigungskräfte und die Verwaltung gleichzeitig unterwiesen werden und dabei von einem Thema zum anderen gesprungen wird. So habe ich es auch im vergangenem Jahr gemacht. Allerdings war man nicht so "richtig" zufrieden.

    Nun. Ich will es in diesem Jahr anders machen und vorgeschlagen, die Bereiche einzeln zu behandel und deren Gefährdungen zu berücksichtigen.

    Wie geschrieben, eine Großküche und die Zimmerreinigung (Objektreinigung) hatte ich bisher noch nicht.

    Die anderen Bereiche gehen in Ordnung.

    Hat jemand eine ähnliche Konstellation? Kann mir jemand und wenn es "nur" mit einigen Hinweisen oder Quellen behilflich sein?

    Herzliche Grüße

    und Danke.

    Einen guten Tag zusammen,

    auch wenn ich nicht so oft hier bin, gestattet eine Frage zu stellen.

    In einer von mir betreuten Firma wird seit mehr als 20 Jahren ein Labor zur Verprobung der eingesetzten Arbeitsstoffe betrieben. Dort ist eine Mitarbeiterin tätig, die aus dem laufenden Prod-Prozeß Proben entnimmt und im Weiteren im Labor bestimmten Proben unterzieht.

    Im September fand eine Begehung statt, bei der eine (neue) Betriebsärztin zwecks kennenlernen der Firma teilgenommen hat.

    Nachdem diese nun der Firma ein Protokoll über Mängel zugeschickt hat, schlugen die Wellen hoch. Den größten Anstoß hat die Forderung der Nachrüstung der Labortüren mit einem Sichtfenster sowie die nach der Nachrüstung mit einer Notdusche ausgelöst.

    Das Labor befindet sich im EG und hat mehrere große Fenster. Durch den Grundriss des Labors wäre ein Einblick in das Innere des Raumes auch mit Fenster in den Türen (2) nicht gegeben.

    Die Proben sind Flüssigkeiten, gewiss ja, auch Gefahrstoffe, jedoch vom Volumen her weniger als 100 ml.

    Wie kann man einen vernünftigen Kompromiss finden? Genügen meine o.g. Argumente? Gibt es Erfahrungen diesbezüglich?

    Ich danke für Eure Zeit.

    IB-AZ

    Vielen Dank für die Beiträge,
    zusammengefasst werden folgende Maßnahmen veranlasst um den Auflagen des Landesamtes gerecht zu werden.
    es werden Lärmmessungen an den Baustellen durchgeführt und dokumentiert.
    und die Geschäftsführung wird den Einsatz individuell angepassten Gehörschutz prüfen und mit aller Wahrscheinlichkeit auch solchen zur Verfügung stellen.

    So weit.

    Freundliche Grüße
    Axel

    Hallo Michael,
    zu den Lärmschutzmaßnahmen.
    Die waren schon immer vorhanden, was sicher auch richtig ist.
    Es sind Gehörschutzkappen bei den Arbeiten direkt an der Autobahn zu tragen.
    Lärmmessungen, haben nur Näherungscharakter und wenn ich sehe, welche Fachleute sich mit dem Problem Verkehrslärm beschäftigen...kannst mal googeln. Sehr interessant fand ich, was der ADAC dazu auf seiner Seite schreibt.
    Nun gut. Um der Auflage gerecht zu werden, werden wir messen müssen.

    Gruß A.

    Hallo Gemeinde,
    eine von mir betreute Firma arbeitet direkt an Autobahnen im ganzen Bundesgebiet. Nun ist in der Gefährdungsbeurteilung selbstverständlich auch die Lämbelastung festgehalten. Ich bin davon ausgegangen, dass eine Lärmmessung nicht erforderlich ist, da die Lärmbelastung permanent gegeben ist. Im Zuge einer Revision des Landesamtes ... wurde dies bemängelt.
    .. "Bezüglich der auftretenden Lärmexposition müssen Art und Dauer des Lärms betrachtet werden und Schutzmaßnahmen festgelegt werden"..
    Die Schutzmaßnahmen haben wir bereits.
    Gibt es ähnlich gelagerte Fälle und wie könnte man das händeln?

    Vielen Dank
    IBAZ

    Hallo Simon,
    die Frage der Abschaltung kam vor der Aufschaltung nicht mit einer derartigen "Dringlichkeit". (Bin in dieser Firma seit ca. 1 Jahr) Man hat sich eben nicht sooo viele Gedanken darum gemacht, weil es ja auch ohne Alarmabschaltung lief. Nun ja, jetzt habe ich die Vorlage zum Handeln zugespielt bekommen und ich werde die Sache ordnen.

    Danke.

    Hallo, Guten Morgen,
    zunächst danke für die Beiträge. Ich will der Reihe nach ein paar Worte dazu schreiben.
    1. @SimonSchmeisser,
    im Zusammenhang mit einer Zurücknahme eines eventuellen Fehlalarmes schrieb ich in der Vergangenheit. ... es gab halt die Möglichkeit.... während die Aufschaltung eben diese Möglichkeit ausschließt.
    Der Hinweis auf die Brandfallsteuerung ist hilfreich, zumal ich im Thema etwas ähnliches erwähnt hatte. Im Weiteren werde ich dem Nachgehen. Danke dafür.
    2. @MichaelD
    ...ich sag jetzt mal wieder ketzerisch: Wenn der Landkreis die Verpflichtung bestellt, muss er auch mit dem Ausrücken der Einsatzkräfte leben!!!!
    Das war am Thema vorbei und auch nicht so gefragt.
    Eine gemeinsame Beratung mit dem Leiter der örtliche Feuerwehr, dem Landkreis und dem BSB ist geplant.
    3. @AxelS
    Ja, das eigentliche Problem liegt in den Kosten. Richtig, richtig. Die Firma trägt die Kosten. Mengenrabatt ist auch nicht schlecht. :thumbup: Andere Melder einsetzen muss geprüft werden.
    Und es werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubbelastung eingeleitet.

    Also nochmals vielen Dank.
    und
    Frohes Schaffen.
    IBAZ

    Hallo an ALLE,
    aus gegebenem Anlass möchte ich folgende Situation darstellen. Eine Firma wurde von ihrem Landkreis zur Aufschaltung ihrer BMA zur Leitstelle verpflichtet. Technisch ist das jetzt geschehen.
    Die damit verbundenen Problemstellungen sind jedoch nicht so einfach zu bewältigen und wurden in der letzten ASA diskutiert.
    1. Wäre die mit der Auslösung verbundene "unmittelbar anrückende Feuerwehr". Bisher gab es immer mal wieder Fehlalarme durch die im Betrieb allgegenwärtige Staubbelastung. (Dagegen werden jetzt Maßnahmen eingeleitet) Es gab halt die Möglichkeit das nachgeschaut werden konnte und wenn Fehlalarm - dann Alarm an der BMZ zurücknehmen. Fertig. Wie sicher wo anders auch.
    2. Die in der Halle laufenden Maschinen können nicht mal so nebenher abgeschaltet werden wie ein Mixer. Da sind Zuschlagstoffe ab zu schiebern, ganz zu schweigen von der Energiezufuhr, die im Bereich von einigen hundert Kilowatt liegt. Wenn die Maschinen im Alarmfall oder auch bei einer Fehlauslösung unbeaufsichtigt weiterlaufen, könnte der Schaden ungeahnte Ausmaße annehmen.
    Als mögliche Maßnahme hatte ich vorgeschlagen, einen Plan des Abschaltens im Alarmfall aus zu arbeiten. Hat jemand vergleichbare Bedingungen und wie wird das gelöst. Der beste Weg ist ja sicher eine technische Lösung. Was meint Ihr?

    Gruß IBAZ