Labor nachrüsten??

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  • Einen guten Tag zusammen,

    auch wenn ich nicht so oft hier bin, gestattet eine Frage zu stellen.

    In einer von mir betreuten Firma wird seit mehr als 20 Jahren ein Labor zur Verprobung der eingesetzten Arbeitsstoffe betrieben. Dort ist eine Mitarbeiterin tätig, die aus dem laufenden Prod-Prozeß Proben entnimmt und im Weiteren im Labor bestimmten Proben unterzieht.

    Im September fand eine Begehung statt, bei der eine (neue) Betriebsärztin zwecks kennenlernen der Firma teilgenommen hat.

    Nachdem diese nun der Firma ein Protokoll über Mängel zugeschickt hat, schlugen die Wellen hoch. Den größten Anstoß hat die Forderung der Nachrüstung der Labortüren mit einem Sichtfenster sowie die nach der Nachrüstung mit einer Notdusche ausgelöst.

    Das Labor befindet sich im EG und hat mehrere große Fenster. Durch den Grundriss des Labors wäre ein Einblick in das Innere des Raumes auch mit Fenster in den Türen (2) nicht gegeben.

    Die Proben sind Flüssigkeiten, gewiss ja, auch Gefahrstoffe, jedoch vom Volumen her weniger als 100 ml.

    Wie kann man einen vernünftigen Kompromiss finden? Genügen meine o.g. Argumente? Gibt es Erfahrungen diesbezüglich?

    Ich danke für Eure Zeit.

    IB-AZ

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  • Guten Tag,

    nun wenn die Betriebsärztin dies bemängelt hat, dann kann Sie denke ich auch die Mängel fachlich begründen. Ob eine Tür ohne eine Sichtscheibe eine Gefährdungserhöhung ist oder nicht kann man eventuell in einer Gefährdungsbeurteilung begründen.

    Zu der Thematik Körpernotdusche steht in der TRGS 525 "Laboratorien" ganz klar drin, dass Labore mit einer Körpernotdusche ausgestattet sein müssen. Dies bildet den Stand der Technik seit 2008 ab.

    Natürlich kann ich davon abweichen, hier muss ich dann aber das Schutzziel in gleicherweise erfüllen und dies auch begründen, warum ich dann auf eine Köpernotdusche verzichten kann.

    Gruß

    Mattes

  • Hallo,

    die Sichtscheibe in der Tür hat den Grund, dass man von innen sehen kann, dass es draußen brennt, geflüchtet wird, was auch immer. So würde man sich nicht in den Gefahrenbereich begeben und könnten den zweiten Rettungsweg nutzen. Es ist ein Laborbereich mit - durchaus - anderen Gefährdungen als ein reiner Bürotrakt...

    Labortüren haben die Eigenschaft dauerhaft geschlossen zu sein (meisten aus Brandschutzgründen) - hinzu kommt noch, das diese in den Flurbereich aufgehen - eine Scheibe hätte auch den Vorteil, dass man sieht, dass einer vor der Tür steht.

    Mit einer Scheibe in der Tür könnte man auch aus dem Flur heraus sehen, wenn einer im Labor Hilfe benötigt (hat was Ungesundes eingeatmet, verschluckt, etc...). Ist aufgrund der Geometrie eures Labors womöglich jetzt nicht optimal umgesetzt...

    Was sagt denn der Brandschutzexperte zum Thema Sichtscheibe?

    Was die (Körper-) Notduschen angeht, kann man durchaus aufgrund der verwendeten Gefahrstoffe argumentieren. Bitte aber nicht nur die verwendeten Proben betrachten, sondern auch das, was in Schränken steht und verwendet wird (Vorratsgefäße). Ich vermute aber, dass ihr um eine Augenspülmöglichkeit nicht herumkommen werdet...

    Viele Grüße

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Die TRGS 526 sagt in Punkt 6.2.3 zu Türen:

    "Türen von Laboratorien müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein."

    Wenn man ein Labor nach TRGS 526 errichtet und betreibt (z.B. auch die o.g. "laborüblichen Bedingungen" einhält nach Punkt 3.3.3) erleichtert das den Aufwand zur Beurteilung der verwendeten Gefahrstoffe gem. TRGS 400 ff. ganz erheblich.

    Zentrale Punkte sind vor allem auch ausreichende Raumlufttechnik und Abzugseinrichtungen.

    Die "Laborrichtlinie" DGUV Information 213-850 enthält bei identischer Inhaltstruktur übrigens die Inhalte der TRGS 526 als Absätze in Fettdruck:

    https://downloadcenter.bgrci.de/shop/index.jsp….xml&field=path

    Einmal editiert, zuletzt von Mankei (15. November 2022 um 13:28)

  • Guten Tag,

    nun wenn die Betriebsärztin dies bemängelt hat, dann kann Sie denke ich auch die Mängel fachlich begründen.

    Ja, das sind alles Vorgaben der Laborrichtlinie. Somit war das eine fachlich korrekte Beratung.

    Ich hatte neulich in unserem Labor auch eine unzugängliche Augendusche bemängelt, da diese durch Laborgeräte zugestellt war und dann eine Versetzung an das Waschbecken neben dem Eingang zum Labor empfohlen. Als Rückmeldung habe ich erhalten: "Es ist eine Einmal-Augendusche eingerichtet, damit entfallen die Installationsarbeiten". Man kann sich denken, was da jetzt vorhanden ist und wie die bisherige Augendusche nun vor sich hin gammeln kann. :cursing:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin 38sifa,

    das hängt davon ab, mit welchem Stoffen Du hantierst, welche Wege Du zurückzulegen hast, um zur Augenspülung zu kommen etc. In den SDB stehen die Spülzeiten drin. Die wirst Du aber in den meisten Fällen mit Flaschen nicht erreichen. Es ist einfach ein Unterschied, ab Du mit Zitronensäure hantierst oder mit einer weitaus aggressiveren Chemikalie.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • In den SDB stehen die Spülzeiten drin.

    Die man in der Praxis kaum einhalten wird, auch nicht mit Augenduschen. 5 Minuten kaltes Wasser im Gesicht hält kaum jemand aus.

    Ich werde dem Laborleiter schon klar machen, dass dort eine Augenspülflasche nicht zulässig ist, sondern eine funktionsfähige Augendusche, zumal wir über die GBU auf eine Körperdusche verzichten möchten und dazu ist die Augendusche dann als Teil der Kompensation notwendig. Es handelt sich dabei um ein weitgehend automatisiertes medizinisches Labor, von daher sehen wir gute Chancen die Körperdusche weg zu bekommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wie kann man einen vernünftigen Kompromiss finden? Genügen meine o.g. Argumente? Gibt es Erfahrungen diesbezüglich?

    Rein Formal könnte man das Labor zu einem gewöhnlichen Arbeitsraum umdeklarieren.

    Damit verliert man aber die Privilegien, die man in einem Labor im Sinne der TRGS 526 hat. Sprich: Man muss den Umgang mit den Gefahrstoffen im Einzelnen beurteilen und quasi "individuelle" Schutzmaßnahmen für den Umgang mit den diversen Stoffen festlegen.

    Ob sich der Aufwand lohnt, hängt davon ab mit wievielen Stoffen ihr Umgeht und wie groß das Gefährdungspotential ist.