Guten Morgen,
wir haben einen MA im Rollstuhl mit einem Arbeitsplatz im 1.OG. Der Mann kommt eines Tages morgens zur Arbeit, während des Tages fällt der einzige Aufzug aus und der Mitarbeiter kann das Gebäude nicht verlassen.
Besondere Situation dabei: der Mann ist jederzeit auf seinen schweren Elektrorollstuhl angewiesen. Die würdelose Alternative, ihn im EVAC Chair nach unten zu tragen und den Rollstuhl am Arbeitsplatz zu lassen, hätte ihm nicht viel geholfen.
Der Mann soll und möchte weiter dort im 1.OG arbeiten, weil er woanders einen Teil seiner Aufgaben nicht mehr wahrnehmen könnte.
Ist die Situation mit dem einen Aufzug tatsächlich barrierefrei im Sinne der ArbStättV und ASR-V3a? Muß er mit dem Ausfall des Aufzugs rechnen oder muß der AG Alternativen anbieten? Wir Fußgänger haben ja noch die Treppe, braucht er einen Plattformlift? Hat er ein Recht darauf? Welche Ideen habt ihr, um diese unangenehme Situation zukünftig zu vermeiden?
Viele Grüße, Carsten