Beiträge von emka0815

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    Hallo,

    es ist mehr oder weniger Standard......zB aus unserem Vertrag:

    "Für die Einsatzzeit wird zugrunde gelegt, das diese bis zu 70% im Betrieb vor Ort und zumindestens 30%

    für Vorbereitungs,-Schreib,-und Dokumentationsarbeiten, Telefonate, Auswertungen von Untersuchungsbefunden, Fortbildungen uä erbracht wird. Fahrtzeiten zur An-und Abfahrt gehören nicht zur Betreuungszeit "

    So weit....

    Hallo,

    leider habe ich es schon mal erlebt, das ein echter Brand alle zwang, schnellstmöglich nach unten zu kommen. Am Ende ist keinem etwas passiert.

    Oben arbeiteten unter anderem 2 Rollstuhlfahrer. Es gab 2 Evac-Chairs. Der eine wurde mit dem Evac Chair nach unten gekarrt, der andere, Gewicht runde 60 kg, wurde von einem Kollegen über die Schulter genommen (wie einen Sack Mehl), so, das sich der Träger mit der freien Hand noch am Geländer festhalten konnte. Der Getragene, unten angekommen, war einfach nur glücklich, aus dem Haus zu sein.

    Sein Rolli war ihm egal und er war weit davon entfernt, die Trageweise als herabwürdigend zu empfinden. Fazit: Alle Mitarbeiter am Evac-Chair unterweisen und regelmäßig üben. Auf Befindlichkeiten zu achten, (herabwürdigend) ist im Notfall nicht wirklich Zeit!

    53schnelltest-anbieter <53schnelltest-anbieter@rbk-online.de>

    Diese Adresse habe ich vom hiesigen Gesundheitsamt zwecks genau dieser Problematik bekommen.

    Und das war die Antwort vor rund 2 Wochen:

    Sehr geehrter Herr..

    grundsätzlich dürfen Nachweise über einen negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest dürfen nur von ausdrücklich dafür zugelassenen Personen, Teststellen, Testzentren oder Laboren ausstellt wer


    Dazu gehören:

    • die dazu beauftragten Teststellen (Ärzte, Apotheken und Dritte)
    • sonstige Arztpraxen mit Teststellennummer
    • Registrierte Beschäftigtenteststellen von Arbeitgebern
    • Einrichtungen, die gesetzlich zur Testung verpflichtet sind (z. B. Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Krankenhäuser, Schulen…)

    Eine Testung von Besuchern, Gästen, Kunden oder sonstigen Dritten (z.B. von Kirchengemeinden, Vereinen, Museen, Herbergsbetrieben, Restaurants oder Fitnessstudios) ist im Rahmen der Beschäftigtentestungen nicht möglich.


    D.h. wenn Ihr Mitarbeiter im Rahmen der Beschäftigtentestung getestet wurde gilt dieser Nachweis im Prinzip auch im Fitnessstudio, da es ein offizieller Nachweis nach Corona-Test-Und Quarantäneverordnung ist.


    Ihr Mitarbeiter kann das Fitnessstudio darauf aufmerksam machen, letztendlich liegt das Hausrecht aber bei den Betreibern des Studios.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag

    Hallo,

    für wirklich nur orientierende Messungen habe ich seit 2 Jahren das PEAKTECH 5035,

    4 in 1 Multi Funktion. Vollkommen ausreichend.

    Messungen im Bereich Lärm, für ein Lärmkataster oder für eine mögliche Vorsorge ist sicherlich ein besseres Gerät nötig. (Dosimeter für personenbezogene Messungen ist nie verkehrt.) ZB Svantek! Teuer aber gut!

    So weit!

    Hallo,

    schließe mich dem vorher geschriebenen an. Allerdings macht es sich gut, wenn auf Grund einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung im Bereich Hygiene in der HAWI auch eine Betriebsanweisung als deutlich sichtbare Grundlage für eine Unterweisung aushängt. Entsprechende Kommentare gab es bei uns. Als zwingende Notwendigkeit wie z.B Arbeiten mit dem Konvektomaten, Umgang mit Desinfektion uä sehe ich sie auch nicht!

    Gute Zeit

    https://bdb-ev.de/175_Gesundheitssorge.php?site_suche=1

    Hallo,

    Ich schicke mal den entsprechenden Link vom Bund der Berufsbetreuer mit.

    Natürlich ist immer auch eine Einschätzung nötig, ob der oder diejenige überhaupt für die entsprechende Tätigkeit in Frage kommt. Dies ist in der Regel sicherlich schon im Vorfeld vom entsprechenden Vorgesetzten beachtet worden. Und natürlich wird ein Mensch, der Schwierigkeiten hat, bis 3 zu zählen und alle 5 Minuten einen psychotischen Schub bekommt, erst gar nicht in die Situation kommen, von der Betriebsärztin entsprechend auf Tauglichkeit zum Fahren eines Gabelstaplers untersucht zu werden.

    Doch trotzdem bleibt die für mich neu gewonnenen Erkenntnis, das ein gesetzlich bestimmter Betreuer in den meisten Alltagsfällen nicht kontaktiert werden braucht. Und bei uns, mit runden 400 Behinderten Menschen, die verschiedenste Vorsorge bekommen, ist dies ein beachtlicher, arbeits-und zeitintensiver Aufwand...…..der dann wegfällt!

    Eine gesunde Zeit!

    Hallo zusammen,

    interessant, wie sich hier schon angegiftet wird, weil unterschiedliche Einstellungen aufgezeigt werden. Wir alle, ohne jegliche Ausnahme, haben das so noch nicht erlebt. Die einen wollen auf eine Corona-Party, die anderen halten 5m Abstand. Die einen akzeptieren die Vorgaben von Merkel und Co, sehen zu, das sie genug Klopapier haben (und geben es vielleicht dem Nachbar, wenn er nichts mehr hat), andere halten das alles für völlig überzogen.

    Tolerant zu sein, heißt tatsächlich andere Meinungen einfach mal so stehen zu lassen.

    Und unsere Chefs und Verantwortlichen.....und auch wir.? Wir strampeln alle im Wasser , keiner kommt so richtig voran, alles wartet auf die nächste große Welle...

    Bleibt locker....und gesund

    Zitat

    zunächst sollte geklärt werden für welchen Bereich der Betreuer bestellt ist, wie z.B. Aufenthalt, Gesundheit, finanzielle Angelegenheiten..

    Guten Morgen,

    dies ist tatsächlich nicht entscheidend. Selbst wenn ein Betreuer für Gesundheitsfragen bestellt ist,

    darf der zu Betreuende noch selbst alles entscheiden. Erst wenn er "Einwilligungsunfähig" ist, tritt der Betreuer zwangsweise dazu. Generell ist eine "Entmündigung", wie sie bis 1992 bei Bestellung eines Betreuers der Fall war, heute nicht mehr möglich. Es sei denn, es ist in dem einen oder anderen Bereich der Fall, das abzusehen ist, das sich der zu Betreuende kurz oder lang selbst schädigt. (Lebenshilfe.de/BdB) Wie auch immer: Nach allem was ich in den letzten Tagen gelernt habe: Ein zu betreuender Mensch entscheidet selbst, was ein Arzt mit ihm macht oder nicht!

    Bleibt Coronafrei!

    Danke für Eure Antworten,

    Mittlerweile habe ich mal im BGB geblättert...…….im Ergebnis können rechtlich betreute Menschen

    selbst entscheiden, auch in medizinischen Alltagsfragen, was sie wollen und was nicht!

    Erst wenn eine Ärztin feststellt, das die Person die Tragweite einer Maßnahme nicht einschätzen kann, muss eine weitere Einwilligung geholt werden. So kurz und knapp.

    Danke erst mal!

    Guten Tag,

    heute mal an die Experten in Behinderten-Werkstätten.

    Wie macht Ihr das: Wir haben behinderte Menschen, die unter Betreuung stehen. Auch z.B in gesundheitlichen Fragen.

    Diese Mitarbeiter können z.B auch als Gabelstapler-Fahrer geschult werden und bei entsprechendem Interesse auch als vollwertige Lagerkraft eingesetzt werden. Dafür werden sie natürlich im Vorfeld auch von der BA im Rahmen einer G25 untersucht. Hier fragt sich die BA, ob dies nicht mit Einwilligung des Betreuers passieren muss...…..worauf noch keine Antwort gefunden wurde. Klar ist, sobald Blut abgenommen wird, muss der entsprechende Betreuer seine Einwilligung geben. Doch wie macht Ihr das in Fällen wie G37, G24 oder eben G25? Erlaubnis über Betreuer oder nicht. Mir geht es hier auch nicht um das Thema Eignungsuntersuchung und den Folgen.....Alles klar. Hier geht es nur um den Aufwand, für jede Vorsorge einen Betreuer um Einwilligung zu fragen. Eure Erfahrung? Danke!

    Hallo,

    ich habe erstmal die Robert-Koch Seite allen Mitarbeitern empfohlen. Die ist aktuell und gibt dem Kollegen zu mindestens die Sicherheit, gut informiert zu sein.

    Mag sein, und ich sehe es so, das die ganze Sache zur Zeit sehr heiß gekocht wird. Ob das alles übertrieben ist, und mit dem Vermerk "Jede Grippesaison erzeugt mehr Tote" abgetan wird, sei dahin gestellt! (diesen Winter hat allein die USA 29000000 Grippeerkrankte, davon haben es über 20000 nicht geschafft) Und wenn wir jeden Grippetoten morgens zum Frühstück im Radio vorgestellt bekämen, wäre das öffentliche Leben eingestellt.

    So, und jetzt setze ich mich mit unserer BA zusammen und entwerfe einen Schlachtplan!

    Bleibt gesund!

    Hallo und guten Morgen,

    ich habe auch keine Lösung, nur ein paar Einwände:

    Zettel?? Bei uns gibt es im Jahr rund 800 Eintragungen im Verbandsbuch, bzw in Exel-Tabellen.

    Alle 3 Monate schaue ich mir die Eintragungen an. Der besseren Übersicht wegen bekomme ich dies Abteilungsweise. Das macht Sinn, da ich so schneller erkennen kann, an welchem Arbeitsmittel, bzw welcher Kollege immer mal wieder sich an ein oder einer anderer Sache verletzt.

    Bei uns gibt es immer wieder die Erinnerung, auch psychische Übergriffe (sozialer Bereich) einzutragen, um auch auch hier mögliche Spätfolgen in ihrem Entstehen eventuell nachzuvollziehen, bzw der BG darzustellen. Hier sagen Kollegen natürlich zu recht, ist ein Verbandsbuch, zu dem vielleicht 3-6 Kollegen zugriff haben, eine zweifelhafte Form!

    Kollegen, die unterwegs sind, nutzen das Verbandsbuch. Andere eine Exelliste, und für die sensiblen Einträge versuchen wir die Abreißzettel. Wichtig ist, das ich die Dinger zeitnah bekomme.....und das funktioniert. Vorerst. Ob sich da noch der eine oder andere Datenschützer meldet, wird sich zeigen!

    Guten Tag zusammen,

    googelt bitte mal so Stichworte wie "Sitzen ist das neue Rauchen" oder ähnliches.

    Es geht hier schon lange nicht mehr "NUR" um Rücken, sondern um alle Organe, um Diabetes, um Krebs und so weiter.

    https://www.welt.de/gesundheit/art…Gesundheit.html

    Sicherlich fallen da auch noch private Lebensumstände mit rein, doch sprechen da ein paar Studien

    aus meiner Sicht eine ziemlich brutale Sprache.

    Und da auch wir, so nehme ich mal an, eher sitzend unser Geld verdienen: Bewegen, Bewegen, Bewegen!

    Schönes Wochenende

    Hallo,

    ich unterweise jedes Jahr einen Lagermeister, der seit 20 Jahren Gabelstapler fährt, selber ausbildet und etliche Kollegen führt. Ich selber würde einen Gabelstapler keine 20 m Unfallfrei vorwärts bewegen. Als SiFa sehe ich meine Aufgabe, ihn an die wichtigen Punkte, die ich als Sifa mir angelesen habe und die er irgendwann mal gelernt hat, zu ERINNERN. Letztlich ist eine Jahresunterweisung ja in aller Regel nicht mehr als an eine Erinnerung: So hast Du das mal gelernt...und so mußt Du das auch weiterhin machen. zB: Fahr das Teil nur, wenn es in einwandfreiem Zustand ist......lass die Zinken unter, wenn Du mit Last fährst usw

    Wir alle wissen, das mit der wachsender Routine nicht unbedingt die Sorgfalt im Umgang mit Arbeitsmitteln wächst. Das alles in den schon zitierten Gesprächen ist ein wichtiger Info-Austausch für beide Parteien und eine sinnvolle "Unterweisung"

    Hallo zusammen,

    wir müssen unterscheiden: Nicht alle Medis fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.

    Die Dosette, die am Montag gestellt vom z.B Heimbetreuer in die Werkstatt kommt, fällt nicht unbedingt darunter. Hier stellt sich die Frage, wer hat sie gestellt, ist in der Dosette tatsächlich das drin, was laut Verordnung gegeben werden soll ? Wer kontrolliert, und wer trägt die Verantwortung, falls etwas falsch gestellt wurde (Eine rote, eine weiße groß und ne halbe gelb......stimmt!) Höchst riskant.

    Medikamente nach Betäubungsmittelgesetz sind gesondert zu betrachten: Als Vertreter des Beschaffers (Elternteil, Betreuer) darf die WfBM diese in Empfang nehmen. Aber auch nur, wenn wir hier über eine Kleinmenge reden. Diese Kleinmenge (zB Wochenrationen für wenige Beschäftigte) müssen gesondert in einem verschließbarem Schrank in einer Kassette doppelt verschlossen werden, der Zugang dazu muss klar geregelt sein. Schlüsselträger sollen benannt sein. Ab einer gewissen Menge an Betäubungsmitteln muss ein fest installierter Sicherheitsschrank her. Hier sieht das der Gesetzgeber sehr streng. Ich stand da mal mit der Bundesopiumstelle in Kontakt. Bei Bedarf kann ich den Austausch mit der Leitung dieser Dienststelle über genau dieses Thema gerne schicken.

    Danke nochmal für die wissenswerte Unterstützung.
    Nach einigen Überlegungen und dem Ausblick auf mögliche Kosten wird die Maschine einschließlich Zuführung von Schüttgut in einem anderen Raum installiert, wo kein Durchbruch von Wänden nötig ist. Eine herrlich einfache Lösung...….!