Ich versuch mal das Thema hier zu eröffnen
der ÖD und die Schwierigkeiten sich da als SiFa zu behaupten
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Mick1204 -
9. August 2022 um 14:55 -
Erledigt
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Danke dafür.
Ich denke mit das größte Problem ist das sich die Verantwortlichen ihrer Verantwortung nicht bewusst sind bzw. diese Erfolgreich verdrängen.
Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht das es extrem schwer ist das verkrustete Denken aufzuweichen. Da will man fortschrittlich sein und gibt sich Jung, Hipp und offen ist es aber im Grunde nicht.
Klar das es Verhaltensregeln gibt die einzuhalten sind aber nur um den Schein zu wahren den Dreck unter den Teppich zu kehren ist halt auch nicht das gelbe von Ei. Und es kostet eben etwas zu verändern.
Auch das vieles von extern gesteuert wird "Bedarfsgutachten-Personalgutachten" ist sehr schwierig.
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Ich denke mit das größte Problem ist das sich die Verantwortlichen ihrer Verantwortung nicht bewusst sind bzw. diese Erfolgreich verdrängen.
Sehe ich ganz genauso.
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Hallo MaOri,
halte die Idee, die Aufsichtsperson einzuladen, für gar nicht so schlecht. Teile doch der AP mit,
dass Du jetzt zuständig bist und dich gerne vorstellen möchtest. bei der Gelegenheit könnte man
doch zusammen eine Begehung machen um sich einen Eindruck zu verschaffen. Und schon läuft
es von ganz allein .
Gruß ASM10
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Hatte den Gedanken schon letztes Jahr bin mir aber echt nicht sicher ob ich das tatsächlich machen soll.
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Sind die TAPs im ÖD so mächtig, dass die Verantwortlichen die Anforderungen aus einem Begehungsprotokoll fristgerecht umsetzen?
Oder kommt es auch im ÖD vor, dass die Verantwortlichen erstmal alles aussitzen und dass Androhung von Zwangsgeldern etc. nötig ist?
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Hallo,
ich persönlich habe immer proaktiv den Kontakt zu den AP gesucht, ist immer besser, als sich erst bei einem "Ereignis" kennen zu lernen. Du wirst beim kennenlernen merken, ob Synergien entstehen könnten, die dich weiter bringen oder ob da jemand zuständig ist, mit dem man nicht weiter kommt .
Gruß ASM 10
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Hallo,
den Ansatz von Catapillar meine ich, es wird voraussichtlich einen Bericht geben und den hast nicht Du geschrieben .
Gruß ASM10
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Ich habe leider schon Begehungsprotokolle/ Berichte von der UK aus 2017 gesehen für eine unserer Kita da war so gut wie nichts umgesetzt/abgestellt das hat mich echt etwas geschockt.
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Bei uns wird zum Glück auf die Protokolle der UK geachtet. Besinders gern haben wir die auch wenn wir mit der Baubehörde streiten müssen. Wenns dann um Ordnungsgeld geht bewegt man sich sogar ganz schön schnell.
Wir haben zum Glück auch ne relative neue TAP, die alle Betriebsstätten mal ansehen will.
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Hallo,
meine Erfahrung mit AP sieht aktuell so aus, dass auf Berichte der AP eine Rückmeldung erwartet wird.
Es sind 5 Jahre vergangen und in Vorbereitung auf seinen Besuch wird die AP voraussichtlich in sein System schauen und einen Bericht aus 2017 entdecken. Dann kommt die Ernüchterung beim Termin und eure Verantwortlichen werden Post von der AP erhalten , im besten Fall mit fristen für die zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen.
Gruß ASM10
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In manchen Bereichen des ÖD sind die Verbindungen der Vorgesetzten zu den Aufsichtsbehörden recht kurz. Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.
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Das ist leider auch meine Erfahrung bisher.
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Moin,
bei unserer Unfallkasse gibt es spezielle Ansprechpartner und Berater für die Chefebene. Ich musste die Dame nicht mal einladen. Die hat sich selbst eingeladen, als unsere oberste Heeresleitung wechselte.
Generell habe ich immer gute Erfahrungen damit gemacht, einen offenen Umgang mit der UK zu pflegen. Das sind eigentlich gern gesehene Gäste bei uns. Wenn man den Kontakt pflegt, gerät man auch nicht in den Verdacht zu "petzen", wenn sich mal die UK ankündigt.
Natürlich stoßen wir auch ab und zu auf Widerstände bei der Chefin, aber wir hören nicht auf zu betonen, dass wir gerne und kompetent beraten, die Verantwortung aber letztendlich bei Ihr liegt und die grundlegenden Entscheidungen von Ihr getroffen werden müssen. Das klappt in der Regel ganz gut, da sie sich auf uns verlässt.
Gruß Frank
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Oder kommt es auch im ÖD vor, dass die Verantwortlichen erstmal alles aussitzen und dass Androhung von Zwangsgeldern etc. nötig ist?
Ja, regelmäßig. Die demographische Entwicklung inkl. zu dünner Personaldecke bei Unfallversicherer und auch Aufsichtsbehörde tun ihr übriges.
Dann hilft nur der von vielen erwähnte gute persönliche Kontakt, so dass man im Gespräch auch sagen kann "kontrolliert doch bei Gelegenheit mal Eure Forderungen vom xx.xx.xxxx".
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Ein Bürgermeister sagte mir mal: "Sehen Sie im Budget irgendwo den Posten Arbeitsschutz?" Thema erledigt, weitermachen.
JS
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Sehen Sie im Budget irgendwo den Posten "Arbeitsschutz"?
Moin,
dann liegt da schon ein Grundfehler vor. Wir haben in unserem Budget ein eigenes Produkt "Gesundheits- und Arbeitsschutz", um auch die Bedeutung herauszustellen.
Gruß Frank
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Die Idee sich bei der BG als die neue SiFa vorzustellen unterstütze ich vollends. Beim Rundgang werden ein paar Themen erörtert.
So mach ich das auch. Bei uns haben sich mal zwei neue TAP (m/w/d) telefonisch vorgestellt. Die hatte ich aber auch gleich zu uns eingeladen. Das haben die dann genutzt um sich auf ihre Abschlussprüfung vorzubereiten. Das hat dann auch geklappt.
Aber dort anrufen und dann sagen komm mal vorbei und sieh dir das Drama an, finde ich nicht gut.
Aber immer vorher alles mit der FK absprechen.
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Ein Bürgermeister sagte mir mal: "Sehen Sie im Budget irgendwo den Posten Arbeitsschutz?" Thema erledigt, weitermachen.
JS
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehen sie in den diversen Arbeitsschutzgesetzen und -verordnungen einen Paragraphen - oder auch nur ansatzweise einen Hinweis - darauf, das Sie, als "Arbeitgeber" aus der Haftung entlassen sind, weil es im Budget keinen Posten Arbeitsschutz gibt?
NEIN, den gibt es nicht.
Es ist ihre Aufgabe entsprechende Mitel bereitszustellen und wenn dieses nicht passiert, kann (und wird) der Richter bei der Ermittlung des Strafmaßes "Vorsatz" berücksichtigen.
Argumentationshilfe Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG):
§ 30 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
(1) Hat jemand
1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs,
<... gekürzt ...>
eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenvereinigung treffen, verletzt worden sind oder die juristische Person oder die Personenvereinigung bereichert worden ist oder werden sollte, so kann gegen diese eine Geldbuße festgesetzt werden.
(2) Die Geldbuße beträgt
1. im Falle einer vorsätzlichen Straftat bis zu zehn Millionen Euro,
2. im Falle einer fahrlässigen Straftat bis zu fünf Millionen Euro.
<...>Letztendlich streiten sich Anwälte und ein Richter spricht.
Der Hinweis auf das Strafmaß in Verbindung mit dem Satz: "Im Falle eines Falles stehen SIE als Angeklagter vor Gericht, ich nur als Zeuge.", sollte den Zugänglichkeitsfaktor deutlich erhöhen. -
Das würde ich, egal wie arg es auch ist nicht machen, so wie Mick beschrieben würde ich das machen.
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