Hallo zusammen,
folgende Fragestellung tauchte auf: bei einem Neubau kann es passieren, dass die Türen zu Toilettenvorräumen bzw. zu den Toilettenräumen (Konstellation: Flur --> Toilettenvorraum --> Toilettenraum --> Toilettenkabine) keine 80 cm lichte Breite aufweisen, sondern wenige Zentimeter geringer ausfallen könnten. Die Toiletten sind für 3 Personen ausgelegt. Sofern es nicht zulässig ist, springt man im Rohbaumaß automatisch recht weit hoch, was zu vermeiden ist. Die Türen werden damit auch entsprechend breiter.
Über die ASR A1.8 bekommt man es nicht argumentiert, warum das Mindestmaß von 80cm nicht eingehalten wird. Adäquate Maßnahmen sind für mich nicht herzuleiten. Die geringere Breite hätte lediglich als positiven Nebeneffekt, dass die Türen nicht so weit in den Raum schlagen und damit Personen, die am Waschbecken stehen, dadurch nicht beeinträchtigt werden.
In anderen Foren liest man auch andere Argumentationen für Türen von 65cm lichte Breite. Meist bezieht man auch die 60cm Breite der Türkabinen mit ein, was m.E. aber nicht sinnvoll ist, da durch diese Tür nur ein Person treten muss und die Zugangstüren von mehreren Personen genutzt wird, also faktisch ein normaler Verkehrsweg ist.
Hat jemand einen guten Ansatz bzw. Praxisbeispiele parat?
Danke!
Gruß