Verschärfung des Strafrechts: Heil will Gründung von Betriebsräten erleichtern
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Finde ich gut.
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Kann ich auch nur befürworten!
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Hallo,
weil?
Sieht man jetzt mal von bekannten Beispielen wie Amazon
und Co ab, ist es wirklich ein Problem in der Fläche?
Gruß
Simon Schmeisser
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Gibt es da momentan nicht wichtigere und dringendere Themen für den Arbeitsminister?
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AxelS Es gibt auch noch andere Themen ausser Corona.
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Guten Morgen.
Ich warte mal ab ob es auch in Gesetztesform gegossen wird oder wieder nur ein Lippenbekenntnis ist.
Grüße
Claus
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Es gibt auch noch andere Themen ausser Corona.
Natürlich, aber durch Corona bzw. die Maßnahmen dagegen, werden gerade ganze Branchen an die Wand gefahren.
Corona hat auch einen Wandel in der Arbeitswelt beschleunigt, Stichwort Homeoffice und da wird momentan einiges toleriert, was die Gesetze so nicht her geben.
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Hallo,
Natürlich, aber durch Corona bzw. die Maßnahmen dagegen, werden gerade ganze Branchen an die Wand gefahren.
Ja, im wesentlichen sind das aber keine Fragen für den
Arbeitsminister.
Corona hat auch einen Wandel in der Arbeitswelt beschleunigt, Stichwort Homeoffice und da wird momentan einiges toleriert, was die Gesetze so nicht her geben.
Nicht nur da, man denke generell an Digitalisierung. Da
ist in den letzten zwei Jahren mehr passiert, als in den
letzten zehn Jahren.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo zusammen!
Nein, ein Problem in der Fläche ist es nicht, aber wie Axel schon schreibt, es wird viel toleriert und nicht mehr kontrolliert. In der Autoindustrie (Zulieferfirmen) wird die Gründung von Betriebsräten gerne behindert. Und das mit fast allen Mitteln. Ich kann die Unternehmer sogar ein bisschen verstehen, wer lässt sich schon gerne kontrollieren.
Aber der Schritt ist absolut richtig und notwendig. Und natürlich ist das nicht oberste Priorität. Sollte aber auch nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Michael
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Ja, im wesentlichen sind das aber keine Fragen für den
Arbeitsminister.
Wenn ganze Branchen zu Grunde gehen dürften die Folgen für die dort Beschäftigten Fragen für den Arbeitsminister aufwerfen.
Nicht nur da, man denke generell an Digitalisierung.
Ja, da gab es einiges an Fortschritt, aber auch ein gewaltiger "Wildwuchs". Aus Arbeitsschutz Sicht ist da vieles auch nicht so, wie es sein sollte.
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Hallo,
Wenn ganze Branchen zu Grunde gehen dürften die Folgen für die dort Beschäftigten Fragen für den Arbeitsminister aufwerfen.
Aber erst dann, wenn man nichts macht. Im wesentlichen und
maßgeblich sind hier nicht die Beschäftigten, sondern die
Selbstständigen und Unternehmer. Diese sorgen nämlich am
Ende des Tages für die Arbeitsplätze und damit für Beschäftigung.
Und gerade deshalb ist hier der Arbeitsminister bei dieser
Fragestellung auch nicht wesentlich. Hier sind vor allem der
Wirtschaftsminister, aber auch der Finanzminister gefragt. Das
System der Wirtschaftshilfen funktioniert nach wie vor eher
schleppend, wie man so hört. Ein nicht unwesentlicher Teil
der Selbständigen/Unternehmer verzichtet vollständig auf
die Hilfen, weil Aufwand zu groß/Finanzmittel zu gering oder
die Auszahlung zu lange dauert. Und gerade das gefährdet
am Ende des Tages dann auch Arbeitsplätze.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo Simon!
Was hat jetzt die Gründung von Betriebsräten und Mitbestimmung der Mitarbeiter mit Wirtschaftshilfen zu tun?
Das Unternehmer Arbeitsplätze schaffen ist schon klar, aber wenn die auch gleichzeitig damit einen Freibrief erhalten sich nicht an Regeln (Arbeitsschutz, Arbeitszeitengesetz, Umwelt, etc.) zu halten, frage ich mich was diese Arbeitsplätze Wert sind
Michael
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Hallo,
Was hat jetzt die Gründung von Betriebsräten und Mitbestimmung der Mitarbeiter mit Wirtschaftshilfen zu tun?
Nix, es ging um die Rolle vom Arbeitsminister und dem Hinweis
von Axel, damit viele Branchen an die Wand gefahren werden.
Das Unternehmer Arbeitsplätze schaffen ist schon klar, aber wenn die auch gleichzeitig damit einen Freibrief erhalten sich nicht an Regeln (Arbeitsschutz, Arbeitszeitengesetz, Umwelt, etc.) zu halten, frage ich mich was diese Arbeitsplätze Wert sind
Da gibt es keinen Widerspruch von meiner Seite.
Gruß
Simon Schmeisser
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Das Unternehmer Arbeitsplätze schaffen ist schon klar, aber wenn die auch gleichzeitig damit einen Freibrief erhalten sich nicht an Regeln (Arbeitsschutz, Arbeitszeitengesetz, Umwelt, etc.) zu halten, frage ich mich was diese Arbeitsplätze Wert sind
Und wer ist für die Überwachung der Einhaltung von staatlichen Regeln zuständig? Ja, eine Hinwirkungspflicht hat auch der Betriebsrat, aber primär sind die staatlichen Stellen hier in der Verantwortung. Eine Verschärfung der Gesetzeslage bringt nichts, solange der Kontrolldruck nicht entsprechend hoch ist. Kann man ja im Straßenverkehr schön sehen. Da wurden die Bußgelder ja vor nicht so langer Zeit deutlich angehoben, aber man kann keinerlei Veränderung im Verhalten der Verkehrsteilnehmer feststellen.
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Beispiel:
Unangemeldete Kontrolle vom Amt für Arbeitsschutz in Dortmund, bei einer Fa. im Ruhrgebiet.
Guten Morgen! Amt für Arbeitsschutz. Sie wurden als eine von 10 Firmen in dieser Woche ausgewählt um die Coronamaßnahmen zu prüfen. Im Gespräch mit der Personalabteilung wurde nach dem Hygienekonzept, der GBU etc. gefragt. Alles wurde mit ja beantwortet. Kontrolliert wurde da nix. Konzept und GBU liegen in dem Unternehmen seit beginn der Pandemie nicht vor!
FINDE DEN FEHLER!
Michael
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Beispiel:
Unangemeldete Kontrolle vom Amt für Arbeitsschutz in Dortmund, bei einer Fa. im Ruhrgebiet.
Guten Morgen! Amt für Arbeitsschutz. Sie wurden als eine von 10 Firmen in dieser Woche ausgewählt um die Coronamaßnahmen zu prüfen. Im Gespräch mit der Personalabteilung wurde nach dem Hygienekonzept, der GBU etc. gefragt. Alles wurde mit ja beantwortet. Kontrolliert wurde da nix. Konzept und GBU liegen in dem Unternehmen seit beginn der Pandemie nicht vor!
FINDE DEN FEHLER!
Michael
Das liegt doch am "Prüfer" selber ob dieser will oder nicht. Wir hatten im letzten Frühjahr selbst das Vergnügen, dass das Gewerbeaufsichtsamt (so heißt es hier in Bayern) unangekündigt in der Tür bzw. im Foyer stand. Der Prüfer stellte die gleichen Fragen, hatte aber den Ehrgeiz und ließ sich alles genau zeigen und erklären und hat sich das ganze dann auch in der Umsetzung innerhalb des Betriebes angesehen.
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Guten Morgen! Amt für Arbeitsschutz.
Ach, die sind vorbei gekommen.
In Stuttgart versenden die nur Fragebogen, da ja niemand vor Ort kommen soll. Ergebnis ist aber ähnlich. Die Firmen kreuzen erwartungsgemäß an, Überprüfung gibt es dann keine.
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Beispiel:
Unangemeldete Kontrolle vom Amt für Arbeitsschutz in Dortmund, bei einer Fa. im Ruhrgebiet.
Guten Morgen! Amt für Arbeitsschutz. Sie wurden als eine von 10 Firmen in dieser Woche ausgewählt um die Coronamaßnahmen zu prüfen. Im Gespräch mit der Personalabteilung wurde nach dem Hygienekonzept, der GBU etc. gefragt. Alles wurde mit ja beantwortet. Kontrolliert wurde da nix. Konzept und GBU liegen in dem Unternehmen seit beginn der Pandemie nicht vor!
Die würd ich nicht reinlassen. Corporate sagt ganz klar: nur produktionskritisch und nur mit Genehmigung des Vice president...
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Die würd ich nicht reinlassen. Corporate sagt ganz klar
Corporate interessiert die Aufsichtsbehörden nicht.
§22 ArbSchG sagt: "(2) Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, zu den Betriebs- und Arbeitszeiten Betriebsstätten, Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen sowie in die geschäftlichen Unterlagen der auskunftspflichtigen Person Einsicht zu nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Außerdem sind sie befugt, Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen zu prüfen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe zu untersuchen, Messungen vorzunehmen und insbesondere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren festzustellen und zu untersuchen, auf welche Ursachen ein Arbeitsunfall, eine arbeitsbedingte Erkrankung oder ein Schadensfall zurückzuführen ist."
Für die Aufsichtspersonen der BGen findet man das dann in SGB7 unter §19.
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