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  • Hallo zusammen

    Mit der anstehenden Legalisierung von Cannabis kommen neue Probleme auf die Betriebe zu.

    Bei Verdacht auf Alkohol hatte ich für mich und die Betreibe in denen ich gearbeitet habe, eine funktionierende Lösung gefunden:

    Haben Sie Alkohol getrunken?

    Nein

    Sind Sie bereit einen freiwilligen Alkotest zu machen?

    Wenn ja und neg.: Sorry, habe mich geirrt, nehmen Sie es mir nicht übel ....

    Wenn ja und positiv: Nur theoretisch, in der Praxis noch nicht erlebt - beim ersten Mal nach Hause schicken, im Wiederholungsfall Betriebsrat einschalten, Abmahnung etc.

    Wenn nein: Im Interesse der Sicherheit aller in die Instandsetzungswerkstatt geschickt, Schrauben sortieren

    Was mache ich bei Verdacht auf THC?

    Verdacht begründet sich auf Pupillenerweiterung, langsamere Sprechweise, evtl verzögerte Reaktionszeiten beobachtet.

    Gibt es einen, nicht invasiven, Schnelltest?

    Hat schon jemand Erfahrung mit dem Thema?

    (Ich hatte die Situation vor 2 Jahren, ein MA wurde von einem andern öffentlich beschuldigt, während der Arbeitszeit zu kiffen. Der beschuldigte MA hat von sich aus angeboten einen Drogentest zu machen, Ergebnis: negativ, private Anzeige wegen Verleumdung, Abmahnung des anderen MA, der daraufhin gekündigt hat.)

    Frank

    Was ohne Beleg behauptet werden kann, kann auch ohne Beleg verworfen werden.

    Christopher Hitchens

    Murphy war Optimist

    unbekannter SiFa

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  • Erfahrungen habe ich keine aber "nichtinvasive Tests" gibt es einige

    Einfach mal "thc Test Apotheke" in die Suchmaschine Deines Vertrauens eingeben oder hier klicken.

    Preise die ich auf Anhieb gefunden habe liegen bei 3 - 6 €/Stück sind aber Packungsgrößenabhängig.

    Mit dem "schraubensortieren lassen" wäre ich vorsichtig! - Was wenn er aufs Klo geht und stolpert? Oder ihm fällt eine Schraube runter auf der er ausrutscht? Oder ...

    Zitat

    Nach der DGUV Vorschrift 1 besteht ein Beschäftigungsverbot für Personen, die nicht in der Lage sind, sicher zu arbeiten. Das gilt genauso bei einer akuten Minderung der Befähigung zum sicheren Arbeiten durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

    Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, müssen Führungskräfte ein Beschäftigungsverbot für den Tag aussprechen und für den sicheren Heimweg des Beschäftigten sorgen.

    DGUV-Information 206-009 "Suchtprävention in der Arbeitswelt", Seite 8

    Und wenn Du jemanden zum Test "einlädst", wirst Du konkrete Anhaltspunkte haben...

    Mir reicht da schon eine "Fahne" bzw. die von Dir genannten Symptome.
    Vor der unbezahlten Freistellung kann er sich ja durch den negativ-Test schützen.

    Was wenn er danach eine AU einreicht? - Aufgabenbereich der Personabteilung!

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    5 Mal editiert, zuletzt von Micha_K (19. Dezember 2021 um 12:07)

  • Hallo zusammen,


    ich denke mal wir TESTEN nicht, das ist einzig und alleine eine Aufgabe der Polizei. Es wird eine unsichere Arbeitsweise festgestellt, dann muss der Vorgesetzte handeln. Das ist seine Aufgabe. Mit Sicherheit ist dies nicht einfach und wird zu Problemen führen. Es KIFFT jetzt keiner mehr nur weil es Legal ist, die Kiffsituation bzw. Geruchsbelästigung wird ja dann schon länger im Betrieb sein.

    Viele Grüße

    Erwin

  • Bei uns sind Alkohol und Drogen grundsätzlich verboten.

    Fehlverhalten soll von den Vorgesetzten angezeigt werden und durch HR geahndet.

    Testverweigerung (durch den Werkarzt) wird als positiv gewertet (Warum sollte man sonst einen Test ablehnen)

    Wir haben mehrere Werkärzte am Standort, das macht´s uns auch leichter...

    IDEE: THC kann man länger nachweisen als Alkohol, somit kann durch HR die Auflage gemacht werden, einen negativ - Test vorzulegen, den der "Verdächtige" dann in Eigenregie machen lassen muss und dann vorzulegen hat.

    Krieg ist Verbrechen!

  • Hallo,

    Hallo zusammen

    Mit der anstehenden Legalisierung von Cannabis kommen neue Probleme auf die Betriebe zu.

    Ja? Kann ich bis jetzt nicht sehen. Nur weil eine Legalisierung kommt,

    werden jetzt nicht 82 Mio. Bürgerinnen und Bürger mit dem kiffen

    anfangen. Man wird vielmehr die Menschen aus der strafrechtlichen

    Zone holen, die es ohnehin machen.

    Und ob es zu einem Problem wird, wird man sehen. Dazu müsste man

    ja mal den Gesetzentwurf kennen. Doch einen Gesetzentwurf gibt es

    aktuell noch nicht, daher würde ich abwarten. Gerade in diesem

    Zusammenhang gibt es ja viele Aussagen. Diese reichen von der

    vollständigen Freigabe, bis hin zum begrenzten Testen usw.

    Es macht in meinen Augen keinen Sinn, sich mit solchen Fragestellungen

    jetzt zu beschäftigen.

    Und bezüglich Probleme, wie läuft es da in den Niederlanden zum

    Beispiel?

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Es war bisher recht einfach Shit oder Dope zu beschaffen. Das konnte man an jedem Bahnhof neben dem Fahrkartenautomaten kaufen. Oder, oder, oder.........

    Ich bin da bei Herrn SChmeisser. Nur weil es jetzt legal ist, werden die Massen nicht in die Apotheken rennen.

    Schade für die Dealer, die werden jetzt beschäftigungslos. Da sollte man seitens der Regierung drauf reagieren. Umschulung, Überbrückungsgelder etc. So wie bei den Schaustellern..........:Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Testverweigerung (durch den Werkarzt) wird als positiv gewertet (Warum sollte man sonst einen Test ablehnen)

    Das dürfte *DueEi*sein. Siehe BAG, Urteil vom 12. 8. 1999 – 2 AZR 55/99.

    IDEE: THC kann man länger nachweisen als Alkohol, somit kann durch HR die Auflage gemacht werden, einen negativ - Test vorzulegen, den der "Verdächtige" dann in Eigenregie machen lassen muss und dann vorzulegen hat.

    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte sich ein AN darauf einlassen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das wird bei uns über eine BV geregelt. MA werden ja nicht regelmäßig getestet, sondern nur im "Verdachtsfall" und natürlich bei der Einstellungsuntersuchung.

    In der Chemischen Industrie ist es schon wichtig dass die MA "clean" zur Arbeit erscheinen, da die Gefährdung der Kollegen, der Umgebung oder der Umwelt doch umfassender sein könnten als dies z. B. in einer Verwaltung wäre...

    Krieg ist Verbrechen!

  • Hallo,

    In der Chemischen Industrie ist es schon wichtig dass die MA "clean" zur Arbeit erscheinen, da die Gefährdung der Kollegen, der Umgebung oder der Umwelt doch umfassender sein könnten als dies z. B. in einer Verwaltung wäre...

    Ja, wobei sich ja die Gefährdung in vielfacher Hinsicht ergeben kann.

    Drogenkonsum, Alkohol, aber auch die Einnahme von Medikamenten

    oder bestimmte Erkrankungen/ psychische Erkrankungen, können

    ebenfalls zu einer Gefährdung führen.

    Ich glaube daher man sollte die Kirche im Dorf lassen und ein solches

    Thema nicht überhöhen. Auch weil ich nicht an Tests etc. glaube, sondern

    hier eher andere Wege sehe.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Micha_K

    Erst mal Danke für die Info, ich hatte Probleme was zu finden.

    Zum Schraubensortieren: Ich befinde mich mit den Tests schon im legalen Graubereich, nur weil einer den Test ablehnt, kann ich ihn nicht unbezahlt heimschicken. Wenn er schon bezahlt wird, soll er auch was dafür tun, er bekommt StoV von mir (Sitzende Tätigkeit ohne Verantwortung) und gut.

    Was die konkreten Anhaltspunkte angeht, nur weil er etwas langsamer oder unkoordinierter drauf ist als sonst, ist das noch kein konkreter Anhaltspunkt auf Drogen oder Alkohol. Es kann auch etwas mit Medikamenten zu tun haben, zB Schnupfen oder Grippemittel, die eine ähnliche Auswirkung haben. Um auf Nummer sicher zu gehen, lasse ich ihn für diesen Tag keine Tätigkeiten ausüben, bei denen er zur Gefahr für andere werden kann (Der Klassiker: Staplerfahren). Wenn sich am nächsten Tag nichts geändert hat, gehe ich von einer nicht erkannten Erkrankung aus und schicke ihn zum BA.

    Was ohne Beleg behauptet werden kann, kann auch ohne Beleg verworfen werden.

    Christopher Hitchens

    Murphy war Optimist

    unbekannter SiFa

  • @ Simon:

    Ich denke doch, daß mit der Legalisierung die Hemmschwelle für einen gewissen Personenkreis sinkt. Ich alter Sack wüsste zB gar nicht, wo ich mir hier in der Provinz Cannabis beschaffen sollte. (Vielleicht sollte ich mal meinen Sohn fragen, ob er mir was aus der Schule mitbringen kann?). Jetzt wird es auch für Leute wie mich, die vor 30 Jahren mal gelegentlich gekifft haben, leichter dieser Versuchung nachzugeben. Ob ich es tun werde, weiss ich noch nicht, meine Erinnerungen daran sind gemischt, aber ich habe ein paar Kandidaten im Bekanntenkreis, die genau aus dieser Motivation heraus, es mal probieren wollen.

    Ich sehe da auch keine Kifferwelle auf uns zu rollen, aber die Hemmschwelle wird bald ähnlich niedrig wie bei Alkohol liegen.

    Just my 5 Cents

    Frank

    Was ohne Beleg behauptet werden kann, kann auch ohne Beleg verworfen werden.

    Christopher Hitchens

    Murphy war Optimist

    unbekannter SiFa

  • Hallo,

    ja, da haben Sie durchaus Recht. Doch aktuell kann man dieses

    Thema gar nicht greifen. Da es noch nicht absehbar ist, wie

    diese Regelung aussehen soll, geschweige ob sie überhaupt

    durch den Bundesrat kommt, da hat die Bundesregierung nämlich

    keine Mehrheit.

    Zudem würde ich bei diesem Thema einfach in Länder schauen,

    wo es schon Erfahrungswerte gibt. Beispiel Niederlande, gibt es

    dazu entsprechende Veröffentlichungen? Deren Erkenntnisse

    und Konzepte kann man unter Umständen dann auch auf

    Deutschland übertragen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wenn sich am nächsten Tag nichts geändert hat, gehe ich von einer nicht erkannten Erkrankung aus und schicke ihn zum BA.

    Der BA macht dann was? Ohne Zustimmung des Beschäftigten wird es wohl nur ein Beratungsgespräch, denn für eine Untersuchung fehlt oft die Rechtsgrundlage.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Zitat
    Der BA macht dann was? Ohne Zustimmung des Beschäftigten wird es wohl nur ein Beratungsgespräch, denn für eine Untersuchung fehlt oft die Rechtsgrundlage.

    AxelS

    Ich habe das als Werks- oder Fertigungsleiter, in Absprache mit BR und HR so gehandhabt. Letztendlichist eine Untersuchung des AN auf nicht erkannte Krankheiten auch in seinem Interesse. Wenn der AN die Untersuchung nicht will, ich als sein direkter Vorgesetzter nach objektiver Beurteilung, in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Betriebsrat, ihn nicht mehr als Staplerfahrer oder Maschinenbediener einsetzen kann, darf oder will, sind ausreichende Gründe für eine Änderungskündigung gegeben.

    Ich als sein direkter Vorgesetzter entscheide, ob ich das Risiko eingehen kann, ihm gefährliche oder gefährdende Tätigkeiten anzuvertrauen.

    Nimmt er die Änderungskündigung an, alles gut, neuer Arbeitsplatz.

    Macht er die Untersuchung ohne Befund, auch gut, alter Arbeitsplatz unter Beobachtung

    Ansonsten Arbeitsgericht mit allen Konsequenzen. Wenn ich ihn als Gefahr für seine Kollegen erachte, bin ich zur Gefahrenabkehr verpflichtet.

    Deshalb der BA. Auch als Chance für den AN

    Frank

    PS: Ich bin neu im SiFa Geschäft, mache gerade den Lehrgang und war bisher immer im Bereich Fertigungsleitung mit diziplinarischer Verantwortung unterwegs. Daher habe ich vermutlich eine etwas andere Sichtweise auf solche Situationen

    Was ohne Beleg behauptet werden kann, kann auch ohne Beleg verworfen werden.

    Christopher Hitchens

    Murphy war Optimist

    unbekannter SiFa

  • Wenn der AN die Untersuchung nicht will, ich als sein direkter Vorgesetzter nach objektiver Beurteilung, in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Betriebsrat, ihn nicht mehr als Staplerfahrer oder Maschinenbediener einsetzen kann, darf oder will, sind ausreichende Gründe für eine Änderungskündigung gegeben.

    In meinem oben verlinkten Urteil ging es um einen Schusswaffenträger, der die Untersuchung abgelehnt hatte. Dessen AG hat die Kündigungsschutzklage verloren.

    Ich würde eine ähnliche Entscheidung auch bei Staplerfahrern erwarten. Zumindest wenn der AN einen entsprechend versierten Anwalt hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nach 14 Meinungen und guten Ansätzen sollten wir an dieser Stelle gelernt haben, dass das eine schwierige Situation ist. Damit sollten sich Juristen beschäftigen und der Arbeitgeber zusammen mit dem BR / PR eine Betriebsverinbarung auf den Markt bringen.

    Somit hat der Verantwortliche auch eine Handhabe entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Rest ist dann wieder eine Angelegenheit für die Juristen.

    Wir haben bei uns eine Suchtbeauftragte/*en

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich finde das so GEIL... NICHT.

    Das ist wie so oft im letzten Jahr.....

    Unsere Regierung/Vorgesetzte Behörde/der-der-was-zu-sagen-hat-oder-das-denkt, stellt sich vornehin und haut erstmal einen raus. "Canabis für ALLE!"

    Und alle die tagtäglich damit arbeiten denken sich nur..."WHAT?!?!?!? Das verstößt aber gegen

    -EuropaVerordnung

    - Gesetz 1

    - DGUV V154

    - BGR R154

    - ASR A14572,3 im vierten Unterabschnitt

    DAS GEHT JA MAL GAR NICHT! Wie sollen wir das umsetzen!"

    War das Gleiche mit FFP2 Masken Tragepflicht über acht Stunden... Das geht gar nicht ohne

    Untersuchung, Pause, etc...

    Ich brauch Bier. Oder dann bald was anderes.


    Aus aktuellem Anlass...

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    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo,

    Ich finde das so GEIL... NICHT.

    Das ist wie so oft im letzten Jahr.....

    Unsere Regierung/Vorgesetzte Behörde/der-der-was-zu-sagen-hat-oder-das-denkt, stellt sich vornehin und haut erstmal einen raus. "Canabis für ALLE!"

    Und alle die tagtäglich damit arbeiten denken sich nur...

    Neija, bis jetzt hat die Bundesregierung nur folgendes vereinbart und

    erklärt:

    Drogenpolitik

    „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus. Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.“

    Wie das letztlich aber umgesetzt wird, wird man beim ersten

    Gesetzentwurf sehen. Das Problem sehe ich wo anders: Man

    macht sich über ein Thema Gedanken, wo es derzeit nicht

    mal einen Entwurf von einem Gesetz gibt. Daher kann man

    aktuell unter dem Gesichtspunkt Arbeitsschutz, dieses Thema

    noch nicht diskutieren.

    Wenn überhaupt, könnte man mal einen Blick in die Länder werfen,

    wo es schon eine Freigabe gibt. Dort wird auch der Arbeitsschutz

    Erfahrungswerte/ Regelungen haben.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (22. Dezember 2021 um 11:28)

  • Aber genau darum gehts mir ja.

    Da stellt sich erstmal einer vorne hin und behauptet was. Das erzeugt einen Sturm im Wasserglas, verusarcht Unruhe (ja, auch ich hatte schon die erste Anfrage wie das jetzt mit den Drogen im Betrieb ist) und bevor irgendwas greifbares zu Papier gebracht wird, bricht eine Diskussion sondersgleichen los...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo,

    ich verstehe das. Aber letztlich hat man aktuell nichts außer

    einer Absichtserklärung zwischen mehreren Parteien die

    eine Bundesregierung bilden. Ob das kommt oder nicht, ist

    ungewiss, ebenso die Ausgestaltung.

    Und dann müsste man sich auch mal die Frage stellen,

    was soll da eine Sifa leisten? Beratung zu den Inhalten

    was dann im Gesetz steht? Aufklärung der Mitarbeiter/innen

    im Rahmen einer Unterweisung?

    Wäre da nicht generell eine gesonderte Person, Suchtbeauftragte/r

    sinnvoll?

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010