Hallo zusammen,
bei mir auf Arbeit gibt es eine Betriebsanweisung für die Herdplatte, den Geschirrspüler und die Mikrowelle. Ich habe schon überlegt ob ich noch jeweils eine weitere Betriebsanweisung für die Kaffeemaschine, den Wasserkocher und den Kühlschrank vorschlagen soll? (Die Bemerkung konnte ich mir gerade nicht verkneifen)
Gibt es irgendwo eine DGUV Information oder etwas vergleichbares wo geschrieben steht, daß ich das alles unter haushaltsähnliche Küchengeräte zusammenfassen kann? Wäre es nicht sinnvoller EINE Betriebsanweisung für all diese Geräte anzufertigen und das unter dem Begriff "haushaltsähnliche Küchengeräte" zusammenzufassen"?
Gefunden habe ich nur das hier https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/42551#
Das beantwortet aber meine Frage nicht wirklich. Wir haben keine Bedienungsanleitungen für die Geräte mehr. Deshalb Betriebsanweisungen.
Beste Grüße und schönes Wochenende