Gefährdungsbeurteilungen zum Thema Corona

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  • Wir befinden uns in NRW, eine 2-Regelung scheint es zur Zeit nicht zu geben. Die ab morgen gültige Corona-ArbeitsschutzVO sagt zwar, das der AG das wissen über den Impfstatus nutzen darf, diesen aber nicht erfragen darf.
    Vom organisatorischen her, stelle ich mir das so ähnlich vor. Die gewerblichen Kollegen der Frühschicht machen zwischen 10:00 und 12:00 Pause, die Verwaltung von 12:00 bis 14:00 und die Spätschicht von 17:00 bis 19:00.

    Maske bis zum Platz, D=Desinfektionsmittelspender, Belegtafel ähnlich wie die Einkaufswagenregel im Supermarkt (hängt kein Plastikkärtchen an der Tafel, ist auch kein Platz frei), gestrichelte Linien = mobile Trennwände.

    Die gelben Kästen haben nix zu bedeuten, habe die Skizze aus unserem Schließplan geliehen)


    Kantine Corona.JPG

    Gruß

    Harti

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  • Der Caterer soll die Kantine (subventioniert) eigenwirtschaftlich betreiben.

    Dann dürften ja auch alle Regelungen die getroffen werden im Verantwortungsbereich des Caterers liegen. Somit muss dieser diese festlegen und auch den Arbeitsschutz usw. regeln. => Du bist dafür möglicherweise überhaupt nicht zuständig.

    Nachtrag: Dein Schild auf dem Plan am Ausgang ist das falsche und es steht auf dem Kopf. Findet man auch an vielen Baustellen falsch beschildert so vor. Statt dem Zeichen 308 muss da das Zeichen 208 hin.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (9. September 2021 um 12:48)

  • Moin,

    vielleicht bin ich heute etwas begriffsstutzig, aber mir drängt sich gerade folgendes auf (ACHTUNG - nicht alles, was jetzt "zwischen den Zeilen kommt, als bare Münze nehmen. Am Schluss meines Beitrages wird klar, warum):

    Der Caterer soll die Kantine (subventioniert) eigenwirtschaftlich betreiben.

    Also, ein Gewerbetreibender nutzt eigenwirtschaftlich Eure Räumlichkeiten (gepachtet, gemietet whatever), um ein gastronomisches Angebot zu machen (Kantine).

    im Auftrag der GF soll ich eine GBU zur Wiedereröffnung/Nutzung unserer Betriebskantine durchführen.

    Deine Geschäftsführung beauftragt Dich für einen "fremden" Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zu machen? Das ist erst einmal Sache des Betreibers der Kantine. Du kannst ihn gerne beraten, weil Du die Bude kennst, mehr aber auch nicht.

    Die CoronaschVO vom 28.08.21 bezieht sich ja nur auf Nichtbetriebsangehörige.

    Alle, die dort Speisen und Getränke einnehmen, sind für den Betreiber keine Betriebsangehörigen (wenn nicht gerade sein eigenes Personal dort ist). Demnach gilt ganz normal für alle "Gäste" die Coronaschutzverordnung. Für Betriebsangehörige kann in der Verordnung eine eigene Regelung existieren.

    Wir befinden uns in NRW, eine 2-Regelung scheint es zur Zeit nicht zu geben.

    Sicher? Nicht böse sein, aber wenn Du bei einem solchen Thema, das gerade im Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht absolut sattelfest und aktuell bist, würde ich mich immer an jemanden wenden, der die Thematik beleuchten kann. Eventuell auch an mehrere Stellen, wenn es z.B. um eine rechtliche, eine Hygienische etc. Beurteilung geht. Kommen wir nochmals auf das "sicher?" zurück.

    Also stimmt derzeit Dein "scheint es nicht zu geben". ;)

    AAAABER, wenn in einer eigenen Kantine die Betriebsangehörigen versorgt werden, gilt nach dieser Vorschrift nicht einmal 3G. :!:

    Ist der Kantinenbetreiber ein eigenständiger Gewerbetreibender, ist jeder, der nicht direkt bei ihm beschäftigt ist, nicht dem Betrieb zugehörig. Damit gilt dann wieder 3G.

    Oder doch nicht? Wie werden Kantinen eingestuft, die durch einen eigenständigen Caterer in einem Betrieb betrieben werden und dafür noch einen Zuschuss erhalten. Was gilt montags oder wenn es sich um ein Schaltjahr handelt? Zählt der nette Nuchhalter Gustav-Georg Gruber als 3G?

    Fragen über Fragen. Worauf ich eigentlich hinaus will. Mache Dich schlau. Es gibt auch für NRW sicherlich Auslegungshinweise, Infotelefone bei den Gesundheitsämtern, ruf bei der DEHOGA an usw.

    Tendenziell geht meine Einschätzung dahin, dass für Eure Kantine nicht einmal 3G eine rechtliche Grundlage hat. Abwer vielleicht gibt es ja gerade für Euren Kreis eine Allgemeinverfügung, die über die CoronaSchV hinausgeht? :/ Du siehst, es ist ein sehr schwieriges terrain, in diesen zeiten belastbare Aussagen zu treffen. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Recherche. Nutze das Wissen derer, die sich täglich mit diesen Fragen herumschlagen müssen.

    ACHTUNG: Leider gibt es viele viele (Dach-)Verbände, die meinen Ihren Mitgliedern etwas gutes zu tun, wenn sie Tipps und Tricks zu den geltenden Rechtslagen auf der Website oder via Newsletter bereitstellen. Leider sind viele Verbände nicht up-to-date, so dass sich mancher schon auf Rechtsgrundlagen bezogen hat, die in dieser Form überhaupt nicht (mehr) existent waren. Wobei ich zur Ehrenrettung er DEHOGA sagen muss, dass die ziemlich flott und aktuell sind (aber immer verifizieren!).

    Die Verordnungen können nicht jeden Einzelfall abbilden. Ich bekomme es täglich live mit, welche Anfragen hier jeden Tag reinschneien, und obwohl wir nun seit etlichen Monaten uns auf diesem Terrain bewegen, schauen wir immer lieber einmal mehr nach, ob die Antwort auf die Frage, die uns gestern auch schon gestellt wurde, heute noch eine rechtlich korrekte Auskunft darstellt. :/

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Harti64

    Wenn Du Dir die Zitate anschaust, weist Du, worauf ich mit meinem beitrag raus möchte. ;)

    eine 2-Regelung scheint es zur Zeit nicht zu geben.

    Dann dürften ja auch alle Regelungen die getroffen werden im Verantwortungsbereich des Caterers liegen.

    bist dafür möglicherweise überhaupt nicht zuständig.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Axel und Frank ihr habt zu 100% recht mit euren Kommentaren und Einwänden. Des Pudels Kern ist in diesem Fall sehr vielteilig und vielschalig ;).

    Die Grundlagen was die Räumlichkeiten angeht sind variabel:

    A.) Verkauft der Caterer lediglich das Essen und hat nur den Raum hinter der Theke gemietet, ist die Angelegenheit unser Bier???

    B.) Hat der Caterer auch den Verzehrbereich gemietet, ist das sein Hoheitsgebiet und GBU etc. sein Bier???

    C.) ist bei dieser privatwirtschaftlichen Verrichtung überhaupt eine GBU erforderlich???

    Der Gesetzes- und Verordnungsgaul ist im Augenblick so am bocken, dass ich mich manchmal echt schwer tue im Sattel zu bleiben. Jedes Bundesland jongliert mit den G's (muß mich leider auch um Sachsen und Niedersachsen kümmern) und scheinbar versucht sich jeder Politiker vor den diversen Wahlen mit irgendwelchen Aussagen zu positionieren/profilieren.=O

    Zum Glück soll die Geschichte erst zum Jahresanfang 2022 an den Start gehen, wer weiß was bis dahin (nach den Wahlen) noch vorschriftenmäßig auf uns zukommt ...

    Gruß

    Harti

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  • Die Grundlagen was die Räumlichkeiten angeht sind variabel:

    A.) Verkauft der Caterer lediglich das Essen und hat nur den Raum hinter der Theke gemietet, ist die Angelegenheit unser Bier???

    B.) Hat der Caterer auch den Verzehrbereich gemietet, ist das sein Hoheitsgebiet und GBU etc. sein Bier???

    C.) ist bei dieser privatwirtschaftlichen Verrichtung überhaupt eine GBU erforderlich???

    Generell sind wir beim Einsatz von Fremdfirmen oder Dienstleistern für die Unterstützung bei der Erstellung von GBUs für deren Tätigkeiten in unserem Gebäude mit zuständig.

    Also sollten wir auch bei einem eingemieteten Caterer nicht ganz raus sein.

    Gruß Jörg

    Glück Auf aus dem Pott

    der Jörg

  • Kleine Hinweise.

    1. Hinweis alt: Weihnachtsparty in Oslo zeigt: So ansteckend ist Omikron trotz Impfung (watson.ch)

    2. Hinweis neu: Mitarbeiterin hat sich auf einer Familienfeier angesteckt. 10 Teilnehmer, 2 Positive am Tag der Zusammenkunft. Zusammenkunft wurde nach positivem Testergebnis aufgelöst, aber alle 8 weiteren Teilnehmer sind erkrankt. Ansteckungsquote: 100%.

    Funfacts: alle haben die Erkrankung gut überstanden. Die zwei (militanten) Ungeimpften haben die Infektion symptomlos überstanden. Kollegin ist 3x geimpft, war jeweils nach jeder Impfung eine Woche krank, und war jetzt zwei Wochen lang mit Corona ziemlich krank, hustet immer noch übel.

    Anmerkung: damit stelle ich nicht die Impfung in Frage, sondern sehe meine Beschreibung als starken Hinweis auf eine stochastische Verteilung der Schwere der Fälle, die man aber definitiv per Impfung beeinflusst.

  • Zusammenkunft wurde nach positivem Testergebnis aufgelöst, aber alle 8 weiteren Teilnehmer sind erkrankt.

    Wundert mich nicht. Für ein positives Testergebnis im Schnelltest benötigt man eine sehr hohe Virenlast. Das dürfte also vorgelegen haben. Weiterhin hält man im privaten Bereich eher nicht so sehr Abstand und die Masken fallen da auch schnell, wenn man sie überhaupt aufsetzt. Dann noch in relativ kleinen geschlossenen Räumen, schon sind alle notwendigen Parameter vorhanden für eine sichere Übertragung der Viren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wundert mich nicht. Für ein positives Testergebnis im Schnelltest benötigt man eine sehr hohe Virenlast. Das dürfte also vorgelegen haben. Weiterhin hält man im privaten Bereich eher nicht so sehr Abstand und die Masken fallen da auch schnell, wenn man sie überhaupt aufsetzt. Dann noch in relativ kleinen geschlossenen Räumen, schon sind alle notwendigen Parameter vorhanden für eine sichere Übertragung der Viren.

    Trotzdem spielt die Stochastik eine Rolle. 100% Infektionsquote ist unabhängig von der Viruslast bemerkenswert!

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  • bei einer so kleinen Stichprobe ist die Zahl "100 %" nicht wirklich verallgemeinerbar. Das kann auch Zufall gewesen sein.

    Trotzdem sind bei diesem Infektionsszenario hohe Ansteckungsraten vorprogrammiert.

    Ich hänge mal ein Paper, dass sich mit der Simulation von Aerosolverteilungen in Räumen beschäftigt an.

    Abb.2 und 4 finde ich besonders interessant, danach kann man einer Infektion nur schwer entkommen.

    Abstand macht quasi keinen Unterschied, das einzige was hilft, ist konsequent Maske tragen.

    Aerosol Dynamics Model.pdf

    Solange die "Pandemische Lage" von der WHO noch nicht wieder aufgehoben wurde, sind solche Veröffentlichungen frei und kostenlos zugänglich und verteilbar. Danach bitte Löschen und ggf -falls es kein "open access" paper ist- , kaufen

  • Wundert mich nicht. Für ein positives Testergebnis im Schnelltest benötigt man eine sehr hohe Virenlast. Das dürfte also vorgelegen haben. Weiterhin hält man im privaten Bereich eher nicht so sehr Abstand und die Masken fallen da auch schnell, wenn man sie überhaupt aufsetzt. Dann noch in relativ kleinen geschlossenen Räumen, schon sind alle notwendigen Parameter vorhanden für eine sichere Übertragung der Viren.

    Und genau in so einem Szenario, in dem ich rund 1 Stunde sass habe ich mich zu meiner grossen Verwunderung nicht angesteckt...

    Morgens hatte noch alle neg. Schnelltests, 1,5h nachdem ich weg war, hat sich die Kontakt-Person positiv getestet...

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Das ist immer das Problem mit Statistiken.

    Wenn ich 1.000 Leute mit Lungenkarzinom in die Reihe stelle, stehen da zwischen 790 und 810 Raucher und 190- 210 Nichtraucher.

    Wenn ich 10 Leute mit Lungenkarzinom in die Reihe stelle stehen da zwischen 0 und 10 Raucher und 0- 10 Nichtraucher. Mit der Nebenbedingung n(R) + n(NR)= 10

    Das macht es für viele Menschen so schwer, statistische Aussagen richtig einzuordnen und Schlüsse daraus zu ziehen- mit dem möglichen Risiko einer Infektion mit Querschwurbleritis.

    Erschwerend kommt hinzu, dass es in unserer Gesellschaft nicht verpönt ist, kein Mathe zu können, da kokettieren viele sogar mit.

    Man stelle sich vor, irgendjemand würde öffentlich damit protzen "in Lesen und Schreiben immer schon schlecht gewesen" zu sein....

  • Weitere Rechnung bitte!

    Mit p=0,8 ziehst Du aus der Gruppe aller Lungenkranken 10 Personen zufällig ohne zurücklegen.

    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, in der Stichprobe keinen, einen, zwei Raucher, drei Raucher zu finden? Binomialverteilung - ist geschenkt.

    Es geht also um Wahrscheinlichkeiten - und wenn 10 von 10 im selben Raum infiziert werden, ist die Wahrscheinlichkeit EXTREM gering, dass die Infektiosität der Krankheit eigentlich gering wäre.

    Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass die neueste Omikron-Variante hoch infektiös ist, weil die Infektionsrate in der kleinen gruppe 100% war, und meinen GBU-Entwurf daran ausrichte, gehe ich den Leuten vielleicht auf den Sack, aber ich mache keinen "Fehler" damit.

    Fehlervermeidung soll natürlich nicht die Leitlinie des Handelns sein. :44:

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (2. März 2022 um 12:02)

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  • Es geht also um Wahrscheinlichkeiten - und wenn 10 von 10 im selben Raum infiziert werden, ist die Wahrscheinlichkeit EXTREM gering, dass die Infektiosität der Krankheit eigentlich gering wäre.

    Aber nicht die deskriptive Statistik mit der mathematischen durcheinanderwerfen, gelle?

    Auch sehr unwahrscheinliche Szenarien treten bei sehr großen Grundgesamtheiten mit hoher Wahrscheinlichkeit ein....

    P.S.

    Um den anderen im Forum eine Freude zu machen könnten wir vielleicht die Normalverteilung aus der Binomialverteilung herleiten. 8o

  • Versteh ich nicht?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Versteh ich nicht?

    Statistik kann keine eindeutigen Vorhersagen für Einzelfälle oder kleine Stichproben machen.

    Um bei den Rauchern zu bleiben: Die durch starke wissenschftliche Evidenz gestützte (und damit "wahre" Aussage) ist: 80% aller Lungenkarzinome werden durch Rauchen verursacht.

    Jetzt ist es aber so, dass ich nicht zu 80% Lungenkrebs haben kann, sondern: ich habe LK oder ich habe keinen LK.

    Es gibt Raucher die kriegen keinen und Nichtraucher die kriegen welchen.

    Ich kann also einem einzelnen Raucher nicht mit beliebiger Genauigkeit vorhersagen, ob er Krebs kriegt oder nicht- genau so wenig wie einem Nichtraucher.

    Es gibt also eine Unschärfe, eine Streuung der Datenpunkte:

    wenn ich mir 1000 Lungenkrebskranke anschaue, erwarte ich, dass 800 von ihnen Raucher sind.

    Wenn ich jetzt messe, wer von den 1000 tatsächlich Raucher ist komme ich aber nicht auf 800, sondern auf irgendwas anderes, sagen wir mal 750

    Bei einer zweiten Gruppe von Kranken wären es z.B. 820.

    Die Differenz zwischen dem Erwartungswert und dem gemessenen Wert ist die Standardabweichung.

    mit der muss ich den Erwartungswert sozusagen korrigieren, was nicht zu einer exakten Zahl als Ergebnis führt, sondern zu einem Wertebereich, ähnlich wie eine Toleranz bei Werkstücken oder der Genauigkeit eines Messgerätes.

    Bei sehr kleinen Stichproben (oder großen Standardabweichungen) ist es also möglich, dass eine Vorhersage, die für 1000 Kranke beim Nachmessen ziemlich genau hinhaut, komplett danebenliegt , weil bei meiner Stichprobe zufällig eben kein Raucher dabei war (eher unwahrscheinlich) oder es nur Raucher waren (wahrscheinlicher) oder irgendwas dazwischen.

    Das wäre jetzt ein Beispiel für deskriptive Statistik. Ich schaue mir eine Stichprobe an, bestimme die Standardabweichung, tue so als ob die Standardabweichung der Stichprobe gleich der Standardabweichung der Grundgesamtheit ist und mache dann Vorhersagen für andere Stichproben der Grundgesamtheit.

    Wichtig bei den Vorhersagen ist der "Signifikanztest" ich muß meine Daten sorgfältig prüfen, ob in dem statistischen "Rauschen" überhaupt ein klares Signal ermittelbar ist.

    Das darf man jetzt nicht mit Wahrscheinlichkeitsrechnung (oder anderen Anwendungen der mathematischen Statistik) durcheinanderwerfen.

    Bei diesen würde man einem Einzelereignis eine Eintrittswahrscheinlichkeit zuordnen und dann anfangen zu rechnen.

    Da kommt man dann zu sogenannten "Verteilungen", z.B. die "diskreten" Bernoulli- oder Binomialverteilung, mit denen man keine Differetial- oder Integralrechnung betreiben kann, aus denen man dann aber die kontinuierlichen Verteilungen (z.B. die Normalverteilung) herleiten kann.

    Mit denen kann man dann (weil es mathematische Funktionen sind) auch "exakte" Infinitesimalrechnung machen, was in vielen Ingenieurs- und Naturwissenschaften ein unverzichtbares Werkzeug ist.

    P.S. Die Mathematiker unter euch mögen mir verzeihen: ich weiß dass das nicht 100%ig exakt ist, vereinfacht und z.T. das Pferd von hinten aufzäumt, das dient aber glaube ich der Verständlichkeit:

  • Für wen auch immer :44:

    In der Tat ist es eine SEHR häufige Diskussuion: "Aber ich bin doch geimpft, warum hat es mich so schwer erwischt"? (Heißt: der betreffende hatte wirklich hartes Männerschnupfen - gilt auch für Frauen).

    Mir persönlich ist es dann wichtig, das Vertrauen des Betreffenden in der Impfung zu schützen. Ganz so genau erkläre ich die Statistik nicht - habe ich auch nicht mehr drauf - aber ich versuche dann in diesem Zusammenhang darzustellen, dass die Impfung lediglich eine Wahrscheinlichkeit verschiebt, aber keine Barriere darstellt: wir wissen nicht, was da drin im Körper genau vorliegt, und wie dieser Körper mit dem Virus umgeht. Auf jeden Fall haben wir ihn aber schon mal vorbereitet, indem wir ihm gezeigt haben, wie der Feind aussieht. Was danach geschieht ist persönliches Shcicksal - meist mit gutem Ausgang nach einer Impfung (zumindest in der Altersklasse der Arbeitnehmer) - aber ohne Garantie.

  • Das habe ich verstanden. Vielen Dank. Ich verstehe heute viele Dinge deutlich besser als in der Schulzeit. Es dauert zwar immer ein wenig, muss manchmal zweimal lesen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick