Nachrüstung / Stand der Technik von Altmaschinen

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  • Das Schutzziel bleibt das gleiche, unabhängig ob ich eine neue oder alte Maschine betreibe. Somit ist der Stand der Technik, das was meine Schutzvorgaben ausmacht und dadurch auch alles das, was neue Maschinen an Schutzeinrichtungen haben als Vorgabe für die Altmaschine. Da aber oft nicht alles technisch nachrüstbar ist, muss dann über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, welche Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden, um die Altmaschine weiter sicher zu betreiben. Im Extremfall kann es auch dazu kommen, dass eine Nachrüstung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, die Kompensationsmaßnahmen nicht ausreichen und dann ist eine Neubeschaffung notwendig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Kollega im vormaligen Betrieb hat beim Unfall gelogen ("Beim Putzen mit dem Finger drangekommen") und in Wirklichkeit die Fräskante untersucht und ist mit dem Finger zwischen Werkstück und Fräse geraten - mit entsprechenden Folgen (Nasebohren war dann erst einmal mit dem Finger schwierig). Den wahren Unfallablauf hat der Meister anhand des Verletzungsbildes selbst rekonstruiert. Das mit dem Finger dazwischengeraten war auch eine selten blöde Unfallbeschreibung.

    Die ganze Unfall-Litanei von A bis Z.

    Also. Altmaschine so lassen?

  • Also. Altmaschine so lassen?

    Ja.

    Absichtlich bewegte Werkzeuge, die Metall schneiden, schneiden auch Finger.

    Das liegt in der Natur der Sache. Wenn sie nicht schneiden täten, könnten sie ihren Zweck nicht erfüllen.

    Im automatisierten Produktionsbetrieb muss es Abschirmungen oder Lichtvorhänge oder was immer auch geben, im Einricht- und Probebetrieb ist das aber nicht praktikabel, weil es das Ziel der Handlungen in diesen Betriebszuständen ein anderes ist.

    Deshalb setzt man auch nur besonders qualifiziertes Personal für solche Tätigkeiten ein.

    Was man tun muss, ist u.a. Fangstellen zu eliminieren, so dass im Schadensfall "nur" in den Finger gefräst (oder gedreht oder gebohrt) wird und nicht der Daumen zusammen mit der Sehne aus dem Gelenk gerissen wird.

    Dafür macht man eine Gefährdungsbeurteilung.

  • Hallo,

    In der DGUV Information 209-066 ( https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv…-der-zerspanung)

    habe ich zu dem Thema auf Seite 15 fogendes gefunden:

    1.2.2 Nachrüstung von Altmaschinen

    Bereits in Betrieb befindliche Maschinen

    und Anlagen in Deutschland fallen in den

    Geltungsbereich der Betriebssicherheitsver-

    ordnung (BetrSichV), die in Deutschland

    u. a. die EG-Arbeitsmittelbenutzungsrichtli-

    nie in nationales Recht umsetzt. Hierbei

    handelt es sich um keine Binnenmarktrichtli-

    nie (technische Richt linie), sondern eine

    weit gefasste Arbeitsschutzrichtlinie. Sie

    enthält Mindest vorschriften für die Sicher-

    heit und den Gesundheitsschutz bei der

    Benutzung von Arbeitsmitteln aller Art, die

    auch für Maschinen gelten.

    Beschaffenheitsanforderungen für Arbeits-

    mittel sind im Anhang 1 der BetrSichV aufge-

    führt. Für die Einhaltung dieser Anforderun-

    gen ist also nicht der Hersteller oder

    Importeur verantwortlich, sondern derjenige,

    der die Arbeitsmittel in seinem Betrieb be-

    reitstellt (Betreiber).

    Nach einem von den berufsgenossenschaft-

    lichen Fachausschüssen durch geführten

    Vergleich des berufsgenossenschaftlichen

    Vorschriftenwerkes mit den Anforderungen

    der EG-Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie

    wird in der Bundesrepublik eine Nachrüs-

    tung nicht für erforderlich gehalten.

    Hier steht ja im letzten Satz, dass einen Nachrüstung für nicht erforderlich gehalten wird.

    Ist ja ein Widerspruch zu allem was bisher angeführt wurde.

    Kann ich mich in der GBU darauf beziehen?

    Wir haben nämlich auch noch ein paar alte Mschinen bei denen es um Nachrüstung geht.

    Gruß Hardy

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  • Ich habe den Gesetzestext nicht zu 100 % im Kopf.

    Es gibt aber noch den Begriff SdT = Stand der Technik.

    Insbesondere wird im § 4 Pflichten des Arbeitgebers darauf hingewiesen.

    Inwieweit sich das jetzt mit Deiner Aussage kreuzt ist mir noch nicht ganz klar.

    Aus meiner Sicht kommst Du um eine Anpassung an den Stand der Technik nicht drum herum.

    Die Absätze 1 + 2 sind da aus m. S. wieder eindeutig.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Das ist einer der Kernsätze für Sifas:

    IM ARBEITSSCHUTZ GIBT ES KEINEN BESTANDSSCHUTZ!

    Im Baurecht schon, im Produkt(haftungs)recht im Prinzip auch, im Betreiberrecht kriegt man höchstens mal eine "angemessene Frist" zur Umrüstung eingeräumt.

  • Am besten den Hersteller. Ansonsten müsste (?) einen neue CE-Kennzeichnung gemacht werden. Aus meiner sicht sind das wesentliche Änderungen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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  • wir haben eine Drehmaschine und Standbohrmaschinen mit Bohrfutterschutz bzw. Spindelschutz nachrüsten lassen, haben es auch der BG vorgeführt, waren damit einverstanden. Die Firma die das für uns gemacht hat, da müsste ich noch ein wenig suchen.

  • wir haben eine Drehmaschine und Standbohrmaschinen mit Bohrfutterschutz bzw. Spindelschutz nachrüsten lassen, haben es auch der BG vorgeführt, waren damit einverstanden. Die Firma die das für uns gemacht hat, da müsste ich noch ein wenig suchen.

    wäre super wenn du mir was zukommen lassen würdest danke

  • Altmaschinen müssen den Stand der Stand der Technik entsprechen, wir haben unsere Maschinen nachgerüstet, war günstiger als eine Neubeschaffung ;-).

    Habt ihr vorab eine Analyse gemacht von der Maschine. Oder wie habt ihr das gemacht

    würde mich über eine Antwort freuen. Wir stehen vor dem gleichen Problem

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  • Ich versteh die Frage nicht.

    Du hast ne Altmaschine; das ist dir wohl bewusst. Du hast die Checklisten bzw. die Anforderungen. Dann schaust du dir die Maschine mit der Checkliste in der Hand an... Das ist doch schon die Analyse und auch gliech noch dein Handlungsbedarf... oder was meinst du?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Es gibt ja die Reihe T008 der BGRCI, da wird ja vieles zu Altmaschinen abgehandelt.

    Anfrage beim Hersteller der Maschine kann auch hilfreich sein, sofern es ihn noch gibt.

    Ansonsten einfach eine Neumaschine ansehen und abgleichen.

    Ich hatte bei meiner Recherche mal folgende Firma gefunden, kann aber keinerlei Aussage zu deren Angeboten machen, da bei uns noch nicht beauftragt und umgesetzt. Gibt bestimmt noch mehr Firmen, die sich mit entsprechender Nachrüstung beschäftigen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich versteh die Frage nicht.

    Du hast ne Altmaschine; das ist dir wohl bewusst. Du hast die Checklisten bzw. die Anforderungen. Dann schaust du dir die Maschine mit der Checkliste in der Hand an... Das ist doch schon die Analyse und auch gliech noch dein Handlungsbedarf... oder was meinst du?

    Das ist mir schon klar . Ich meinte welche Firma hat das nachgerüstet bei euch