Das sehe ich leider nicht so. Ich habe grade mit einem Ausbilder zu tun, der im zwei Monaten die Meisterprüfung ablegt (AdA-Schein ist vorhanden), der aus allen Wolken fiel als ich im erzählte das
a) er für die Sicherheit in "seiner Werkstatt" zuständig ist (Wie die Verantwortlichkeiten genau geregelt sind ist mir nicht bekannt. Ich sehe ihn aber in der Verantwortung, da er den direkten Umgang mit den jungs hat)
und
b) ich seine "Unterweisungen" (ich durfte eine Unterweisung seiner Jungs an der Säulenbohrmaschine miterleben) für gefährlich halte. Auf meine Frage wie er denn die Durchführung der Unterweisung dokumentiere, ließ er ein Blatt herumgehen auf dem er oben "Unterweisung an der Säulenbohrmaschine" hinschrieb und zum unterschreiben herumgehen ließ... Angaben über den Inhalt der Unterweisung? Fehlanzeige. (Das habe ich in meiner Ausbildungswerkstatt damals anders gehandhabt, da war alles sauber dokumentiert.)
Als ich nach den Dokumentationen der bisherigen Unterweisungen fragte war klar, dass er die "im Augenblick nicht parat" hat. (Da liegt noch einiges anderes im Argen aber für vieles kann er nichts.)
Wir haben uns dann über seine Meisterausbildung unterhalten, dabei kam heraus, daß das Thema Arbeitssicherheit wohl sehr ... Stiefmütterlich behandelt wird/wurde.
Als ich ihm dann §§ 25 & 26 ArbSchG zeigte, guckte er komisch und sagte sinngemäß etwa, daß er einiges ändern wird als er merkte, daß ich ihm garnicht ans Bein pinkeln will...
Schaumama.
Als ich die Meisterschule besuchte, war es mit dem Arbeitsschutz ähnlich schlecht. Auf die Stellung der UVV'en wurde garnicht eingegangen, nur das sie "beachtet werden müssen". Auf dem JArbSchG wurde allerdings sehr intensiv herumgeritten.