Hallo Kolleg*innen,
Ich habe mal eine Frage:
Unsere 9 Seminarhäuser sind zurzeit noch geschlossen, sollen aber demnächst, vorbehaltlich einer ausreichenden Belegung, wieder öffnen dürfen.
Die bestehenden Maßnahmen- und Hygienekonzepte sind ausgereift und sehr gut umgesetzt – offen bleibt aber ein Thema:
Da wir natürlich nur Seminare mit dienstlichen Zusammenhang anbieten (die Gelder und Entsendung kommen vom Arbeitgeber) , sind wir unschlüssig, ob die 10qm-Regelung aus der aktuellen SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung für die Seminarteilnehmer*innen anzuwenden ist?
Wechselt quasi ihr Arbeitsplatz mit ins Seminar?
Wie haltet ihr das?
Viele Grüße aus dem „HomeOffice“ in Speyer,
Stefan