Gültigkeit der 10qm-Regelung für Seminarteilnehmer*innen

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  • Hallo Kolleg*innen,

    Ich habe mal eine Frage:

    Unsere 9 Seminarhäuser sind zurzeit noch geschlossen, sollen aber demnächst, vorbehaltlich einer ausreichenden Belegung, wieder öffnen dürfen.

    Die bestehenden Maßnahmen- und Hygienekonzepte sind ausgereift und sehr gut umgesetzt – offen bleibt aber ein Thema:

    Da wir natürlich nur Seminare mit dienstlichen Zusammenhang anbieten (die Gelder und Entsendung kommen vom Arbeitgeber) , sind wir unschlüssig, ob die 10qm-Regelung aus der aktuellen SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung für die Seminarteilnehmer*innen anzuwenden ist?

    Wechselt quasi ihr Arbeitsplatz mit ins Seminar?

    Wie haltet ihr das?

    Viele Grüße aus dem „HomeOffice“ in Speyer,

    Stefan

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  • Hi,

    10qm sind 10qm egal wo. Gilt also auch für Seminar und Besprechungsräume.
    Seminar = Forbildung = Tätigkeit im Berufsfeld um auf Stand zu bleiben oder sich weiterzuentwickeln = Arbeitsplatz = 10qm.

    Würd ja anders nur wenig Sinn machen.

    Dann könnt ich ja das Seminar in meine Stammkneipe verlegen:44:

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hi

    es steht doch auch drinn, das der Arbeitgeber durch andere

    geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherstellen kann, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen

    und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.

    oder ?

  • Hallo,

    ich würde euch empfehlen den aktuellen Richtlinien nach zu handeln und diese einhalten. Nicht ohne Grund wurde diese Regelung getroffen und der Veranstalter hat dafür zu Sorgen, das dies Umgesetzt und eingehalten wird.

  • Hallo Stefan,

    erst mal einen lieben Gruß nach Speyer!

    Auch ich sehe die 10 m² pro Person beim Seminarraum. Ist aber ja nicht so, dass es unumstößlich wäre, dass diese m²-Regelung eingehalten werden muss. Alternativ müssen dann eben weitere Maßnahmen umgesetzt werden, z.B. Lüftung. Aber ich denke das ist Dir eh bewusst.

    Bei einem Kunden wurden in Seminar- und Tagungsräumen zusätzlich CO2-Messgeräte aufgehangen. Das ist zwar nur ein Indikator für die Aerosole, aber gibt doch eine Möglichkeit an die Hand ein Lüftungskonzept auf zwei Beine (festgelegtes Lüftungsintervall und CO2-Messung) zu stellen.

    In den Schulen hier im Landkreis wird es übrigens auch so gehandhabt.

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Ist die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen erforderlich, so darf eine Mindestfläche von

    10 Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden, soweit die auszuführenden Tätigkeiten

    dies zulassen. Lassen die auszuführenden Tätigkeiten dies nicht zu, so hat der Arbeitgeber durch andere

    geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen

    und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.

    So steht es in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) Vom 21. Januar 2021

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

  • Hallo zusammen,

    danke für eure Anmerkungen - wir kennen die Regelungen, aber begründet mal, warum die 10qm-Regel im Seminar nicht gelten kann ("auszuführende Tätigkeit" ist Sitzen und Lernen ;)).

    Und alles andere ist schon vorhanden (inkl. Zusatzlüftungen und CO²-Ampeln mit Langzeitaufzeichnung).

  • ...das der Arbeitgeber durch andere

    geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherstellen kann, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen

    und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.

    oder ?

    Welche Abtrennung kann kleinste schwebende Aerosole zurückhalten?

    Bei unter 10m2/Person kannst Du faktisch dauerhaft lüften.

    Beim Seminar dürfte die 10m2 Regel auch nicht oder nur eingeschränkt gelten, denn es ist mit erhöhtem Aerosolausstoß durch die Redner zu rechnen, die ja laut und viel reden. Dann womöglich noch Diskussionsrunden. Wenn jetzt noch die Teilnehmer aus vielen unterschiedlichen Firmen oder Teilen davon kommen hast Du eine schöne Verteileraktion für Viren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.