Wie ich bei meinem Posting zu Umfrage zum Thema Schutzmasken bemerkt habe, wurde das ArbSchG überarbeitet, den nun ist im §25 von 30.000 €, statt der mir bekannten 25.000€, die Rede.
Dadurch ist es mir gleich aufgefallen, was sich sonst noch geändert hat: Keine Ahnung.
Als Service für Euch das 2020er ArbSchG als PDF anbei.