Frohes Neues Jahr und alles gut für 2021.
Im Dezember 2020 wurde noch die
DGUV Information 205-001 Betrieblicher Brandschutz in der Praxis aktualisiert
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Neues Benutzerkonto erstellenFrohes Neues Jahr und alles gut für 2021.
Im Dezember 2020 wurde noch die
DGUV Information 205-001 Betrieblicher Brandschutz in der Praxis aktualisiert
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis.
Zur Veröffentlichtung selbst: Unbrauchbar und teils
gefährlich.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo zusammen,
ich finde die Informationsschrift nicht schlecht. Vieles davon nutze ich seit langem in meinen Unterweisungen. Vor allem die Bildchen
SimonSchmeisser Was daran ist unbrauchbar, oder gar gefährlich?
Gruß
Stephan
Unbrauchbar und teils gefährlich.
Heisst konkret?
Beim schnellen Überfliegen ist mir nichts aufgefallen ...
Hallo,
weil die Vielzahl der Themen so verkürzt dargestellt werden,
damit man falsche Rückschlüsse nicht gänzlich
ausschließen kann. Sicherlich gibt es in einzelnen Themen-
bereichen Hinweise auf weitere Literatur, wie z.B. auf die
ASR A2.2. Doch ich halte das für nicht ausreichend.
Generell muss man sich aber auch fragen, was die Zielgruppe
von diesem Blättchen sein soll? Ein Brandschutzbeauftragter
sicherlich nicht, da dafür die Themen zu verkürzt dargestellt sind.
Dementsprechend ist es in der Arbeit keine wirkliche Hilfe.
Unabhängig davon handelt es sich weitgehend um Grundwissen,
was ohnehin sitzen sollte, wenn man im BS tätig sein möchte.
Unternehmer/Geschäftsführer? Auch dafür halte ich das Blättchen
eher für fehlerhaft, als für eine Hilfe.
Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte, wie laut
der Beschreibung? Kann man nur als schlechter Scherz verstehen.
Gerade wenn man in der Rückschau betrachtet, wie in zahlreichen
Fällen (z.B. damals in der Überarbeitung der DIN 14096, aber auch
bei der Quali BSB usw), noch argumentiert wurde, warum die Fachkraft
für Arbeitssicherheit keinen Brandschutz fachlich leisten kann...
Jetzt will man sie ansprechen?!
In meinen Augen wurde da mal wieder sinnlos Geld und Zeit
verballert, die man in anderen Bereichen deutlich besser
hätte investieren können. Gerade bezogen auf den Brandschutz
und Brandschutzbeauftragten-Tätigkeit würden mir eine Vielzahl
an Themen einfallen, die in der Praxis deutlich mehr weiterhelfen
würden, als diese Veröffentlichung.
Gruß
Simon Schmeisser
Unter den Aspekten, korrekt.
Danke.
Scheint der DGUV in der letzten Zeit öfter zu passieren ...
Das sehe ich etwas anders.
Die Schrift ist eine Information. Im Rahmen dieser werden geltende Unterlagen bebildert und zusammengestellt.
Für jährliche Unterweisungen imo perfekt und mehr als ausreichend. Vertiefende Erkenntnisse können aus den genannten Quellen gezogen werden. Das ist nicht der Anspruch einer Informationsschrift.
Gruß
Stephan
Hallo,
Die Schrift ist eine Information. Im Rahmen dieser werden geltende Unterlagen bebildert und zusammengestellt.
Ja, aber eine sehr schlechte Information. Und eine Vielzahl
an Themen sind vollkommen willkürlich zusammengestellt.
Für jährliche Unterweisungen imo perfekt und mehr als ausreichend.
Wenn Ihnen das hilft, ist ja ok. Ich vermag aber den Sinn
dieses Blättchen nicht zu erkennen. Nicht nur wegen der
Art der Darstellung der Informationen, sondern auch wegen
den Widersprüchen.
Vertiefende Erkenntnisse können aus den genannten Quellen gezogen werden. Das ist nicht der Anspruch einer Informationsschrift.
Ja, da fängt aber die Problematik in mehrfacher Hinsicht an.
Zum einen muss der Leser/in tatsächlich auch die weiteren
Quellen aufrufen und sich nicht darauf verlässt, dass z.B.
hier der wesentliche Inhalt zusammengestellt ist. Auch findet
man in vielen Bereichen keine weiteren Hinweise zur Vertiefung.
Letztlich: Wer damit etwas anfangen kann, ist es ja ok.
Ich persönlich kann es nicht.
Gruß
Simon Schmeisser
Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte, wie laut
der Beschreibung? Kann man nur als schlechter Scherz verstehen
Da gibt es durchaus andere Ansichten
Hallo,
das mag man auf dieser Seite so sehen, die Entwicklung ist
doch aber eine gänzlich andere.
Gerade bezogen auf den Brandschutzbeauftragten war es z.B.
lange der Fall, dass man eine Ausbildung braucht. Aufgrund
der SIFA-Ausbildung war immer die Rede davon, dass man an
einer verkürzten BSB-Ausbildung teilnehmen kann. Doch das wurde
ja alles unter dem Verweis "keine ausreichende Befähigung für
den BS" gestrichen. Gleiches war z.B. bei der Brandschutzordnung
der Fall, hat man ja damals im Normungsverfahren auch alles
gestrichen, keine Qualifikation und so könnte ich jetzt die Liste
fortsetzen.
Ohne eine reguläre BSB-Ausbildung wird da nicht viel gehen.
Da sehe ich auch keinen Widerspruch auf dieser Seite.
Sätze wie diese:
"In einem Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten bestellt hat, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit Teile der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten mit übernehmen."
Sind in meinen Augen falsch formuliert. Ob die Fachkraft für
Arbeitssicherheit Aufgaben im BS hat oder nicht, obliegt
dem Unternehmen und dessen Organisation. Ein "MUSS" kann
nicht erkennen.
Gruß
Simon Schmeisser
Die Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdung ist Bestandteil der gängigen Gefährdungsbeurteilungen und somit durchaus SiFa Thema.
Je nach personeller Ausstattung des Betriebes werden daher eben mehr oder weniger dieser brandschutztechnischen Fragestellungen auch von SiFa übernommen werden.
Natürlich kann die SiFa nicht alle Aufgaben eines BSB übernehmen. Umgekehrt ist es ja genau so.
Hallo,
Die Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdung ist Bestandteil der gängigen Gefährdungsbeurteilungen und somit durchaus SiFa Thema.
Je nach personeller Ausstattung des Betriebes werden daher eben mehr oder weniger dieser brandschutztechnischen Fragestellungen auch von SiFa übernommen werden.
Natürlich kann die SiFa nicht alle Aufgaben eines BSB übernehmen. Umgekehrt ist es ja genau so.
Das setzt doch aber das notwendige Fachwissen dafür voraus. Und
gerade das wird doch seit einigen Jahren abgesprochen, sonst wäre
es doch zu diesen Entwicklungen gar nicht gekommen.
Ich kann aber auch ganz grundsätzlich diese Art von Diskussion,
wie Ihren Einwand oder von Tanzderhexen wenig nachvollziehen.
Das ganze erinnert mich irgendwie an Sandkasten und Schaufel.
Wer im BS tätig sein möchte, soll doch einfach die dafür notwendige
Grundlage mittels einer BSB-Ausbildung schaffen und gut ist.
Gruß
Simon Schmeisser
Wer im BS tätig sein möchte, soll doch einfach die dafür notwendige
Grundlage mittels einer BSB-Ausbildung schaffen und gut ist.
Grundsätzlich stimme ich zu. Hier bedarf es aber noch detaillierter Festlegungen in diversen Vorschriften etc.
Hier erinnert mich das dann irgendwie an Sandkasten und Schaufel.
Die Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdung ist Bestandteil der gängigen Gefährdungsbeurteilungen und somit durchaus SiFa Thema.
Wenn nicht die Bauordnung oder der Versicherer eine BSB fordert ergibt die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ein hohes Brandrisiko und hat als Ergebnis die Forderung einen Brandschutzbeauftragten zu benennen.
Zur GFU berät oder diese erstellt aber die Sifa und kann das auch nur, wenn zumindest Grundkenntnisse zum Brandschutz vorhanden sind.
Als Sifa kann ich mich hier nicht raushalten.
Hallo,
Grundsätzlich stimme ich zu. Hier bedarf es aber noch detaillierter Festlegungen in diversen Vorschriften etc.
Das soll was konkret sein?
Als Sifa kann ich mich hier nicht raushalten.
Sehr wohl, wenn keine Kenntnisse durch Schulungen/
Ausbildungen vorhanden sind. Wohin das sonst führt,
kann man bisweilen eindrucksvoll hier sehen.
Gruß
Simon Schmeisser
Guten Tag zusammen,
neben der oben genannten DGUV Information hat die DGUV Information 205-003 veröffentlicht, die sich mit der Beauftragung Qualifikation und Ausbildung beschäftigt. Diese Information ist Stand der Technik im Jahr 2023.
Nur als Info und Ergänzung. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3872
Gruß
Mattes
Hallo,
hatten wir hier schon und war Thema.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
oh ... ok ist mir dann wohl entgangen.
Sorry.
Gruß
Mattes
ergibt die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ein hohes Brandrisiko und hat als Ergebnis die Forderung einen Brandschutzbeauftragten zu benennen.
Also die Forderung würde ich daraus nicht ableiten. Ich würde daraus ableiten, dass entsprechende fachkundige Beratung notwendig ist, sofern ich nicht selbst entsprechende Schutzmaßnahmen empfehlen kann.
Sehr wohl, wenn keine Kenntnisse durch Schulungen/
Ausbildungen vorhanden sind.
In der Sifa-Ausbildung werden zumindest Grundkenntnisse zum Brandschutz vermittelt.
Wenn ich als Sifa eine Begehung durchführe und Mängel diesbezüglich feststelle kann ich mich nicht zurücklehnen und damit argumentieren dass mich der Brandschutz nichts angeht da ich ja keine Kenntnisse habe.
Ich würde daraus ableiten, dass entsprechende fachkundige Beratung notwendig ist, sofern ich nicht selbst entsprechende Schutzmaßnahmen empfehlen kann.
z. Bsp Wird für den betrachteten Betrieb eine Brandgefahr ermittelt, die über eine normale Brandgefahr hinaus geht und sind daher besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich, sollte für die Umsetzung, Überwachung und Anpassung dieser Maßnahmen ein BSB beauftragt werden
Hallo,
In der Sifa-Ausbildung werden zumindest Grundkenntnisse zum Brandschutz vermittelt.
Ganz schlechtes Argument. So toll können diese Grundkenntnisse
nicht sein. Nicht ohne Grund hat man bei der 2014er Reform der
BSB-Ausbildung die Möglichkeit der verkürzten BSB-Ausbildung
für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gestrichen..
Wenn ich als Sifa eine Begehung durchführe und Mängel diesbezüglich feststelle kann ich mich nicht zurücklehnen und damit argumentieren dass mich der Brandschutz nichts angeht da ich ja keine Kenntnisse habe.
Dann muss man seinem Chef mitteilen: Wir haben vermutlich
ein Bs-Problem, bitte BS Sachverständigen oder Brandschutz-
beauftragten ins Boot holen. Oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit
macht man selber die BSB-Ausbildung. Ich kann die Problematik
hier nicht verstehen.
Gruß
Simon Schmeisser