Hallo zusammen,
als befähigte Person zur Prüfung Anschlagmitteln mache ich bei uns im Unternehmen die jährliche Prüfung.
Da ist ja noch die DGUV R 100-500
´´3.15.2.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Rundstahlketten, die als Anschlagmittel
verwendet werden, in Abständen von längstens drei Jahren einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden.
Die Prüfung kann z.B. durch ein zerstörungsfreies Prüfverfahren erfolgen.´´
Ich habe mich bei einem Hersteller für ´Fluxgeräte´ informiert, so ein Gerät kostet circa 15-20 k.
Wir haben circa 70 Ketten, so eine Investition würde sich eher nicht lohnen.
Auf Grund der Flexibilität möchte ich das nicht an einen externen Anbieter vergeben, sondern selber machen.
Letzte Woche habe ich mit unserem Lieferanten für Anschlagmittel telefoniert, mir wurde gesagt das so eine Prüfung auch mittels Belastung erfolgen kann,
indem man die Kette mit 1,25 fachen des zulässigen Gewichts belastet, circa 1-2 Minuten.
Wäre so ein Belastungstest zulässig und wäre die o.g. Pflichtprüfung damit erfüllt?
Habt ihr Tipps oder Erfahrungen wie man das sonst machen kann, vielleicht noch andere Methoden?
Wie macht ihr das bei euch im Unternehmen?
Vielen herzlichen Dank...