Rissprüfung bei Anschlagketten

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  • Hallo zusammen,


    als befähigte Person zur Prüfung Anschlagmitteln mache ich bei uns im Unternehmen die jährliche Prüfung.


    Da ist ja noch die DGUV R 100-500

    ´´3.15.2.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Rundstahlketten, die als Anschlagmittel

    verwendet werden, in Abständen von längstens drei Jahren einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden.

    Die Prüfung kann z.B. durch ein zerstörungsfreies Prüfverfahren erfolgen.´´


    Ich habe mich bei einem Hersteller für ´Fluxgeräte´ informiert, so ein Gerät kostet circa 15-20 k.

    Wir haben circa 70 Ketten, so eine Investition würde sich eher nicht lohnen.


    Auf Grund der Flexibilität möchte ich das nicht an einen externen Anbieter vergeben, sondern selber machen.


    Letzte Woche habe ich mit unserem Lieferanten für Anschlagmittel telefoniert, mir wurde gesagt das so eine Prüfung auch mittels Belastung erfolgen kann,

    indem man die Kette mit 1,25 fachen des zulässigen Gewichts belastet, circa 1-2 Minuten.


    Wäre so ein Belastungstest zulässig und wäre die o.g. Pflichtprüfung damit erfüllt?


    Habt ihr Tipps oder Erfahrungen wie man das sonst machen kann, vielleicht noch andere Methoden?

    Wie macht ihr das bei euch im Unternehmen?


    Vielen herzlichen Dank...

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  • Nur mal hypothetisch gedacht. Du hebst mit einem Kran das 1,25 fache des zulässigen G.

    Die Kette reisst. Das Gewicht fällt runter und verletzt jemanden. Ha!! Gehe nicht über Los,

    ziehe nicht €4.000,-- ein, begib dich direkt ins Gefängnis.

    Selbst wenn nur der Boden Schaden nimmt. Als GF würde ich dich hängen. Wenn dir die

    Beschaffung zu teuer, dann nimm einen Externen. Dir geht es ja nur um persönliche Befindlichkeiten.


    Ein weiterer Punkt wäre ja auch: was passiert, wenn die Kette einen Schaden bei der Prüfung nimmt

    und du merkst das gar nicht?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,

    kommt mir irgendwie unangebracht scharf vor die Antwort...

    Die Frage ist ob jemand mit einem in der Norm vorgesehenem Prüfverfahren Erfahrung hat. Kann ich erstmal nix Schlimmes dran finden.

    Ich würde mir an deiner Stelle zuerst die einschlägige Norm besorgen und gucken was genau gemacht werden soll und ob ihr das überhaupt könnt. In einem alten Betrieb von mir haben wir auch mit dem Gedanken gespielt, haben uns aber aus Zeitgründen (gesamter Ablauf inkl. nochmalige Sichtprüfung nach der Belastungsprüfung) und Unklarheiten wie wir das sauber dokumentiert kriegen dagegen entschieden.


    Gruß

    Moritz

  • So war es auch gedacht.

    Siehe dazu auch die neue DGUV - R 100 - 500 Kapitel 2.8 Lastanschlagmittel. (wie oben beschrieben)

    Als befähigte Person sollte er die Norm haben.

    Ich würde belastungsfrei extern prüfen lassen.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Sly84,


    in 3.15.2.1 ist die Rede von der jährlichen Prüfung von Lastaufnahmemitteln durch einen Sachkundigen (befähigte Person), die Du ja bist.


    Der von Dir zitierte Abschnitt bezieht sich auf eine zusätzliche, besondere Prüfung für Rundstahlketten, die als Anschlagmittel benutzt werden und spricht hierbei explizit von einer Prüfung auf Rissfreiheit. Ohne hier wirklich Spezialist zu sein sehe ich nicht, wie eine Belastungsprüfung Dir evtl. Risse im Material so aufzeigen könnten, wie es z.B. ein Fluxverfahren tut.


    Aber...nur meine Sicht der Dinge. Wie gesagt, bin kein Spezi...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Die Prüfung kann z.B. durch ein zerstörungsfreies Prüfverfahren erfolgen.´´


    ... das so eine Prüfung auch mittels Belastung erfolgen kann, indem man die Kette mit 1,25 fachen des zulässigen Gewichts belastet, circa 1-2 Minuten.

    Guten Morgen,


    ich bin da absolut keine Fachfrau, aber die beiden Aussagen beißen sich doch, oder? "Zerstörungsfrei" und "Belastung über das zulässige Gewicht hinaus"... Bei so einer Belastung erwarte ich auf Dauer (nach 2-3 Tests) eine Materialermüdung.

    Ein zerstörungsfreies Verfahren stelle ich mir durch Beschallung, Durchleuchtung oder ähnlichem vor, aber doch nicht durch Material-Überbeanspruchung?

    Vielleicht nicht einen Lieferanten, sondern einen Techniker/Ingenieur befragen, welches Verfahren selbst machbar wäre und der Vorgabe entspräche?


    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • ch bin da absolut keine Fachfrau, aber die beiden Aussagen beißen sich doch, oder? "Zerstörungsfrei" und "Belastung über das zulässige Gewicht hinaus"... Bei so einer Belastung erwarte ich auf Dauer (nach 2-3 Tests) eine Materialermüdung.

    Da die Ketten eine 2-3 fache Sicherheit haben, brauchst du keine Materialermütung befürchten.

    Auf Grund der Flexibilität möchte ich das nicht an einen externen Anbieter vergeben, sondern selber machen.

    Externe Anbieter haben nicht nur den Vorteil, das du die Arbeit abgibst, sondern auch die Verantwortung.

    Wenn du dich jetzt selber einliest, alles besorgst und vorbereitest( kostet auch alles Zeit und Geld) und dann alle 3 Jahre prüfst, dann kann man nicht von zeitnahen beruflichen Tätigkeit sprechen. Willst du die Verantwortung dafür dann übernehmen?

  • Hallo sly84,


    es ist ja auch außer dem Fluxen noch das Farbeindringverfahren zugelassen.

    Sieh mal in die anhängende Veröffentlichung eines Fachunternehmens, da findest du deine

    Belastungsprüfung wieder - aber in anderem Kontext als dir wohl erzählt wurde.

    Ich hätte die Kenntnis über die zugelassenen Verfahren beim Erwerb der Fachkunde erwartet,

    war bei mir so - ist aber schon locker 25 Jahre her.


    mfg

  • moritz_p

    An Zeit sollte es bei mir auf der Arbeit nicht mangeln, aber nur auf der Arbeit :D.

    Die Dokumentation würde ich auch noch sauber hinkriegen, aber der ganze Ablauf halt…


    MichaelD

    Ehrlich gesagt habe ich das auch nicht ganz verstanden.

    Oder wird da einfach drauf gesetzt, nach dem Motto, wenn die Kette überlastet wird und nicht reißt, kann bei einer normalen Belastung erst recht nichts passieren?


    E.weline

    Der Sicherheitsfaktor beträgt bei Anschlagketten 4:1, und bei Rundschlingen sogar 7:1, eine grüne Rundschlinge, 2 t Tragkraft, darf erst bei 14!! t reißen, das ist natürlich enorm.


    jeske

    Zum Thema Verantwortung: Ich habe keine Angst vor Verantwortung, im Gegenteil, übernehme sie gerne.

    Wer sein Gebiet gut beherrscht braucht auch keine Angst zu haben das er irgendwann hinter schwedischen Gardinen landet.

    Und wer Angst vor Verantwortung hat, sollte auch nicht die normale jährliche Sichtkontrolle machen und erst gar nicht SIFA werden.

    Zum Thema zeitnahe berufliche Tätigkeit: Das ist überhaupt kein Problem, ich würde so eine Prüfung jährlich machen und jedes Jahr nur ein Drittel der im Umlauf befindlichen Ketten prüfen, somit wäre der Punkt zeitnahe berufliche Tätigkeit voll und ganz erfüllt :D


    Kiter

    Das Farbeindringverfahren ist mir bekannt, wird auch glaube ich bei Stapler-Gabelzinken so gemacht?

    Nur ist dieses Verfahren sehr aufwendig (Reinigung, Eindringmittel auftragen, nochmal Oberfläche reinigen, und zum Schluss Entwickler auftragen),

    und m.E. auf Grund der Form der einzelnen Glieder nicht gewissenhaft zu realisieren.


    Vielen Dank für die pdf Datei.

    Genau so etwas habe ich gesucht.

    Hier wird ja bestätigt das so eine Belastungsprüfung zulässig ist:

    5.2 Für die Prüfung auf Rissfreiheit sind nach DIN 685 zwei Prüfverfahren (5.2.1 oder 5.2.2) zu gelassen.


    Weiter geht es mit 5.2.1

    In unserem Fall, Güteklasse 8 muss die Kette dann mit dem 2 fachen Wert der Tragfähigkeit belastet werden. Im Anschluss an die Probebelastung kommt die Sichtprüfung gemäß Punkt 5.1

    So, und 5.1 ist wirklich nur die Sichtprüfung, wie sie bei der jährlichen Prüfung vorgeschrieben ist.

    D.h. wenn ich die Ketten entsprechend belaste, anschließend eine Sichtprüfung und Funktionsprüfung durchführe mit dem Ergebnis i.O., dann ist alles safe!

    Klar, man kann immer etwas übersehen, aber das gilt auch für alle anderen Prüfungen...

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  • Zum Thema Verantwortung: Ich habe keine Angst vor Verantwortung, im Gegenteil, übernehme sie gerne.

    Wer sein Gebiet gut beherrscht braucht auch keine Angst zu haben das er irgendwann hinter schwedischen Gardinen landet.

    Und wer Angst vor Verantwortung hat, sollte auch nicht die normale jährliche Sichtkontrolle machen und erst gar nicht SIFA werden.

    Zum Thema zeitnahe berufliche Tätigkeit: Das ist überhaupt kein Problem, ich würde so eine Prüfung jährlich machen und jedes Jahr nur ein Drittel der im Umlauf befindlichen Ketten prüfen, somit wäre der Punkt zeitnahe berufliche Tätigkeit voll und ganz erfüllt

    Sagt keiner, dass man nicht Verantwortung übernehmen kann. Verantwortung muss aber bezahlt werden, wenn du häufiger Verantwortung übernimmst, zahlt es sich aus?

    Auch wenn man sein Gebiet beherrscht, kann man vor Gericht landen. In meinen beruflichen Leben habe ich eine Menge Leute kennengelernt, die alles richtig gemacht haben und trotzdem vor den Augen von Sachverständigen, ihre Prüfung duchführen müssten oder Ihre Dokumentation zerrissen worden. Kein schönes Gefühl für Sie.

    Und ob Du bei 70 Prüflinge in 3 Jahren als befähigte Person durchgehen kannst, gibt es auch unterschiedliche Meinungen.

    Ehrlich gesagt habe ich das auch nicht ganz verstanden.

    Oder wird da einfach drauf gesetzt, nach dem Motto, wenn die Kette überlastet wird und nicht reißt, kann bei einer normalen Belastung erst recht nichts passieren?

    Deine Annahme ist so vollständig richtig. Der Riss schwächt zwar das Material und der Querschnitt sinkt und durch die Einkerbung verringert sich die Zugfestigkeit zusätzlich (aufgrund der Kerbwirkung) , aber wenn es bei 2000 kg nicht reißt..warum den bei 1000 kg? Wäre ja nicht logisch oder?

    3 Mal editiert, zuletzt von jeske ()

  • Hallo sly84,

    Nur ist dieses Verfahren sehr aufwendig

    das ist die Prüfung mittels Probebelastung aber auch. ;)

    Auch meinerseits die Empfehlung: Machen lassen! Die Unternehmen, die sowas anbieten haben dafür gewöhnlich eine Prüfbank oder kalibrierte Prüfgewichte zur Verfügung. Wenigstens ersteres ist ähnlich teuer wie die Fluxgeräte.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • 1 ..... Ich habe mich bei einem Hersteller für ´Fluxgeräte´ informiert, so ein Gerät kostet circa 15-20 k.


    2 .... Letzte Woche habe ich mit unserem Lieferanten für Anschlagmittel telefoniert, mir wurde gesagt das so eine Prüfung auch mittels Belastung erfolgen kann, indem man die Kette mit 1,25 fachen des zulässigen Gewichts belastet, circa 1-2 Minuten.


    Wäre so ein Belastungstest zulässig und wäre die o.g. Pflichtprüfung damit erfüllt?

    zu 1) es gibt auch die Möglichkeit des Anmietens


    zu 2) wurde bei einem Kunden von mir auch so gemacht und als Anschlagmittelprüfung anerkannt. Erklärung war, dass die 1,25 fache Belastung vorhandene Schadbilder verstärken und somit leichter erkennbar machen würden. Eine funktionstüchtige im Material ungeschwächte Kette hält auch einer 1,25 fachen Belastung stand. Die Querschnitte werden immer unter Berücksichtigung von Sicherheitsaufschlägen ermittelt.


    Ich kann mich nicht entsinnen, dass bei einer dieser Prüfung es je zu einem Komplettversagen des Kettengliedes kam.

  • Ich kann mich nicht entsinnen, dass bei einer dieser Prüfung es je zu einem Komplettversagen des Kettengliedes kam.

    Das muss es ja auch nicht. Aber die Wahrscheinlichkeit ist aber da. Wenn man sich das Anschlagmittel vorher mal angesehen hat, sollten solche Schäden schon im Vorfeld entdecken können.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • zu 1) es gibt auch die Möglichkeit des Anmietens


    zu 2) wurde bei einem Kunden von mir auch so gemacht und als Anschlagmittelprüfung anerkannt. Erklärung war, dass die 1,25 fache Belastung vorhandene Schadbilder verstärken und somit leichter erkennbar machen würden. Eine funktionstüchtige im Material ungeschwächte Kette hält auch einer 1,25 fachen Belastung stand. Die Querschnitte werden immer unter Berücksichtigung von Sicherheitsaufschlägen ermittelt.


    Ich kann mich nicht entsinnen, dass bei einer dieser Prüfung es je zu einem Komplettversagen des Kettengliedes kam.

    Erst einmal, vielen Dank für den sinnvollen und sachlichen Beitrag😁

    Dann werde ich mal gucken was am besten zu realisieren ist.

    Das mit den Probegewichten hört sich umsetzbar an.

    Ich werde bei Gelegenheit mal gucken was ich für am sinnvollsten halte.

    Vielen Dank.

  • Erklärung war, dass die 1,25 fache Belastung vorhandene Schadbilder verstärken und somit leichter erkennbar machen würden. Eine funktionstüchtige im Material ungeschwächte Kette hält auch einer 1,25 fachen Belastung stand. Die Querschnitte werden immer unter Berücksichtigung von Sicherheitsaufschlägen ermittelt.

    Hinterfrage das 1,25:1 stark...bei Anschlagketten kommen wir von einer Anfangssicherheit von 4:1.Beim Faktor 1,25 greift noch nicht mal der Anwenderfehler ...z.B. Anwender verschätzt sich beim Gesamtgewicht / Ketten werden über 60 Grad verwendet/ Der Schwerpunkt ist außer Mitte /usw.


    Worauf beruft sich euer Zulieferer/ Kunde?

  • Hinterfrage das 1,25:1 stark...bei Anschlagketten kommen wir von einer Anfangssicherheit von 4:1.Beim Faktor 1,25 greift noch nicht mal der Anwenderfehler ...z.B. Anwender verschätzt sich beim Gesamtgewicht / Ketten werden über 60 Grad verwendet/ Der Schwerpunkt ist außer Mitte /usw.


    Worauf beruft sich euer Zulieferer/ Kunde?

    das kann ich Dir nicht sagen...aber eigentlich erklärst Du es selbst. Selbst bei einer Überlast, weil falsch geschätztes Gesamtgewicht, würde das Anschlagmittel nicht versagen - also Anwenderfehler sind in den Sicherheitsfaktoren für die Ermittlung der Querschnitte mit berücksichtigt. Ich habe es auch nicht weiter hinterfragt, der Zulieferer hat die Prüfung so durchgeführt. Für mich war nur die erfolgte regelmäßige Prüfung relevant.