Betriebliches Eingliederungsmanagement.
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbe…management.html
Dazu gibt es reichlich im Netz.
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Neues Benutzerkonto erstellenBetriebliches Eingliederungsmanagement.
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Dazu gibt es reichlich im Netz.
Problem ist die Definition von "länger erkrankt". Das muss bei Covid-19 nicht unbedingt vorliegen.
Nennt man das nicht "Wiedereingliederung"? Dazu gibt es Regeln.
BEM greift erst nach 6 Wochen Abwesenheit durch Erkranung. Bei Uns.
BEM greift erst nach 6 Wochen Abwesenheit durch Erkranung. Bei Uns.
Problem ist die Definition von "länger erkrankt". Das muss bei Covid-19 nicht unbedingt vorliegen.
Genau.
Was ist, wenn die Leistungsfähigkeit/Einsatzfähigkeit aufgrund SARS-COVID 2 dauerhaft eingeschränkt bleiben? Also unabhängig davon ob 14 Tage oder 14 Monate AU. Oder einfacher: Weitere AU's nicht zu einer Besserung führen?
Meiner Meinung nach sollte in diesem Fall die Erkrankung ebenfalls berücksichtigt werden.
Ich interpretiere §176 (2) SGB-IX kraft meiner Wassersuppe einfach mal so:
Nach 6 Wochen AU muss die BEM angeboten werden. Da steht nicht, das sie nicht schon darunter angeboten werden darf.
Eigentlich sollte das auch im Interesse der GF sein, denn anstatt die Lohnfortzahlung zu "genießen" leistet der AN etwas und nimmt - im Rahmen seiner Möglichkeiten - aktiv an der Erfüllung der Unternehmensziele teil.
Meiner Meinung nach sollte in diesem Fall die Erkrankung ebenfalls berücksichtigt werden.
Der AG erfährt in der Regel aber nicht um welche Erkrankung es sich handelt, außer der Mitarbeiter teilt dies freiwillig mit. Wenn man nun BEM nach jeder Erkrankung anbietet wird man dies vielen Personen anbieten, die das nicht nötig haben. Aufwand und Nutzen passen somit nicht. Daher gehen viele AG dazu über eben erst nach entsprechend langer Erkrankung ein BEM anzubieten oder auf Rückfrage der Beschäftigten.
Da bei Corona die langfristigen Folgen noch weitgehend unbekannt sind, ist auch nicht bekannt, wie man jemanden da wieder in den Beschäftigungsalltag eingliedern kann, außer temporäre Schonung und da stellt sich dann die Frage, wie lange soll der temporäre Zustand andauern?
Der AG erfährt in der Regel aber nicht um welche Erkrankung es sich handelt, außer der Mitarbeiter teilt dies freiwillig mit. Wenn man nun BEM nach jeder Erkrankung anbietet wird man dies vielen Personen anbieten, die das nicht nötig haben. Aufwand und Nutzen passen somit nicht. Daher gehen viele AG dazu über eben erst nach entsprechend langer Erkrankung ein BEM anzubieten oder auf Rückfrage der Beschäftigten.
Da bei Corona die langfristigen Folgen noch weitgehend unbekannt sind, ist auch nicht bekannt, wie man jemanden da wieder in den Beschäftigungsalltag eingliedern kann, außer temporäre Schonung und da stellt sich dann die Frage, wie lange soll der temporäre Zustand andauern?
Stimme voll überein
Grade beim smurfen durch Zufall drüber gestolpert. Passt zum Thema:
Hat jemand hier im Forum etwas gelesen über die Nachsorge von positiv getesteten und an Covid 19 erkrankten Mitarbeitern?
Wir haben jetzt einige Rückkehrer, die aufgrund der Erkrankung zurzeit nicht 100 % leistungsfähig und nur eingeschränkt einsatzfähig sind.
Sofern jeman einen Link zur Verfügung hat...... bin ich für jeden Hinweis dankbar.
Ich habe auch sofort an das BEM denken müssen.
Wie du schon geschrieben hast, greift dies zwar erst nach sechs Wochen.
Von Seiten des AG macht es auch wenig Sinn vorher jeden MA nach Krankheit ein BEM anzubieten.
Aber auch die MA können von sich aus ein BEM anstoßen, wenn sie wissen dass es sowas gibt.
Ich würde vielleicht die MA dahingehen sensibilisieren, bei gesundheitlichen Problemen nicht erst die sechs Wochen Frist abzuwarten sondern schon vorher ein BEM beantragen.
Guten Morgen,
ich hatte ja die BAuA angeschrieben. Die Antworen ähnlich wie Ihr.
200721_BAuA_AW_Nachsorge von Covid-19 betroffenen Mitarbeitern.pdf
...ich habe unsere Betroffenen bei der BG zur Anerkennung einer Berufskrankheit angemeldet.
Aus den sich in Perspektive zeigenden Schäden/Belastbarkeiten wird der Handlungsbedarf von der BG aufgezeigt.
VG Reinhard
...ich habe unsere Betroffenen bei der BG zur Anerkennung einer Berufskrankheit angemeldet.
Aus den sich in Perspektive zeigenden Schäden/Belastbarkeiten wird der Handlungsbedarf von der BG aufgezeigt.
VG Reinhard
Präventiv? Was meinst Du?
Nochmal für Doofe, wie mich. Ein Arzt ein Pfleger erkranken an Corona. Ansteckung bei der Arbeit, Krankheit überstanden, u. U. noch Nachwirkungen --> BK anmelden? Habe ich das so richtig erfasst?
BK anmelden? Habe ich das so richtig erfasst?
Ja
BK anmelden? Habe ich das so richtig erfasst?
ja genau so habe ich es auf Anraten der BGW getan.
Danke Reinhard
Hallöle,
Gerade auf der Suche nach Postern über "Morgens lüften, viel Trinken, Pausen einlegen, etc." entdeckt:
Die BG BAU hat ein schönes Poster über Corona und Hitze herausgebracht (https://www.bgbau.de/service/angebo…-sicher-din-a4/).
Weitere Informationen findet man auch hier: https://www.bgbau.de/themen/sicherh…rona-und-hitze/
Viele Grüße
E.weline
Guten morgen,
die haben das Plakat entfernt....
Daher hier als Datei.
Viele Grüße
E.weline
Guten morgen,
die haben das Plakat entfernt....
Daher hier als Datei.
Viele Grüße
E.weline
Die Variante 2 gefällt mir wesentlich besser:
Mahlzeit.
Soeben hat die BAuA die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorab veröffentlicht. Die Arbeitsschutzregel "wird zeitnah durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft treten".
Stand des Textes ist der 10.08.