Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben.
Zitat von BMAS FAQ 24.05.2022Die Infektionszahlen in Deutschland sind immer noch sehr hoch – vor allem aufgrund der stark ansteckenden Omikron-Variante. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Infektionszahlen zum Frühsommer zurückgehen werden. Die Beschäftigten müssen bis dahin vor arbeitsbedingten Infektionen geschützt werden, gerade auch dann, wenn Tätigkeiten nicht im häuslichen Bereich ausgeführt werden.
Die Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, ggf. anzupassen und umzusetzen.
Dabei sind die folgenden bewährten Basisschutzmaßnahmen zu berücksichtigen:
- Mindestabstand von 1,50 m;
- Personenkontakte im Betrieb reduzieren, z. B. durch Vermeidung oder Verminderung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen. Hierzu hat sich z.B. das Homeoffice besonders bewährt;
- infektionsschutzgerechtes Lüften von Innenräumen, die von mehreren Personen genutzt werden, um dort die Viruslast zu senken;
- Maskenpflicht überall dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten;
- regelmäßige betriebliche Testangebote, um die Gefahr von Infektionseinträgen in den Betrieb zu verringern.
Das gibt mir doch für übermorgen wertvolle Hinweise und Orientierung.
Gruß Frank