Umgang mit Coronavirus

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  • Hallo,

    Es sollte möglich sein, Partys und alle unnötigen Zusammenkünfte in geschlossenen, wenig belüfteten Räumen (privat und nicht privat) für eine Weile zu unterbinden, es sei denn, es existiert Maskenpflicht, die eingehalten wird, und ein Blüftungskonzept mit > 4x pro Stunde 100% Luftaustausch (wenn wir von den 15 min Kontaktdauer aus der Corona-App ausgehen).

    Na, das werden Sie so pauschal aber nicht haben können.

    Da mit einer solchen Regelung ein erheblicher Eingriff

    in Grundrechte (u.a. Unverletzlichkeit der Wohnung)

    verbunden ist. Und das ist auch gut so, der Staat hat im

    privaten Wohnraum nichts zu suchen.

    Im Ernst: diese Unterstellung ist wieder so ein Ding, dass ich Personengruppen abfangen lassen will, die MIR nicht genehm sind. Mir persönlich sind ALLE Personengruppen egal,

    Das ist keine Unterstellung! Sie kommen hier immer

    wieder mit Personengruppen. Und da ist dann schon die

    Frage erlaubt, wer sonst noch abgefangen werden soll.

    Und Nein, Ihnen sind nicht alle Personengruppen egal.

    Vielleicht lesen Sie nochmals Ihre Posts.

    Wenn ich vom Staat in die Haftung genommen werde, nur weil ich meinen Job als SiFa mache, erwarte ich die maximale Vorarbeit durch diesen Staat.

    Sie übertreiben.

    Aber lassen wir es, eine Diskussion mit diesen permanenten

    Übertreibungen und dem leugnen von eigenen Aussagen, macht

    überhaupt gar keinen Sinn.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • :032:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das durch aus alles korrekt (ohne das ich es gelesen habe) aber ist mir alles zuviel prosa.

    Ich bin da bei Andrasta. Verdienen tun andere, nicht die, die es verdient haben. Deswegen

    werde ich, wenn ich mal so ende, nicht mehr viel Bares oder so zur Verfügung haben.

    Soll man mich doch einschläfern.....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    Wenn ich gewisse Gruppen aus der Gesellschaft entfernt sehen möchte, dann meine ich heute genau Diese:

    https://m.focus.de/politik/deutsc…d_12479344.html

    Ich wüsste nicht, mit welcher Begründung sich diese Personen jetzt außerhalb einer Quarantäne bewegen dürfen, ohne in frühestens 5 Tage einen negativen Test vorzulegen (auf eigene Kosten).

    Warum sollte hier die Notwendigkeit einer Quarantäne

    vorliegen?

    Unabhängig davon, finde ich dieses Beispiel und Ihre

    Äußerungen bemerkenswert. Da wird blind ein

    Sachverhalt übernommen und deftig kommentiert.

    Schau ich mir auf den ersten Blick die Coronaverordnung

    NRW an, so sehe ich hier nicht wirklich einen Verstoß.

    Wenngleich das Bild genauso unglücklick ist, wie am

    ersten Spieltag der Bundesliga in Sachen Chefetage der

    Bayern.

    Warum sehe ich hier keinen Verstoß?

    1: Versammlungen und Veranstaltungen mit bis zu

    300 Personen sind erlaubt. Mir erweckt das Bild nicht

    den Eindruck, als wäre diese Personenzahl überschritten.

    2: Ein Mindestabstand von 1.5 m muss nicht eingehalten

    werden, wenn es feste Sitzplätze gibt und

    die "besondere Rückverfolgbarkeit" gewährleistet ist.

    Ich unterstelle jetzt mal der SPD, das dieses gewährleistet ist.

    Dieser Eindruck vermittelt auch das Bild. In der Regel sind

    ja Wahlpartys eher Steh-Veranstaltungen.

    3: Am Sitzplatz ist keine Maskenpflicht. Jetzt stehen natürlich

    sieben Menschen auf dem Bild. Ob diese dauerhaft stehen

    oder nur in diesem Augenblick, z.B. weil Wahlergebnisse

    präsentiert werden, mag ich jetzt nicht zu beurteilen. Letztlich

    ist das Bild aber eine Momentaufnahme.

    Sofern hier tatsächlich ein Verstoß vorliegt, dann maximal von

    diesen sieben Menschen im Hinblick auf die Maskenpflicht.

    Das kann man aber anhand von einem solchen Bild nicht

    beurteilen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Gut. Irgendwo sitzen die Kriminellen:

    1. Im Landtag, weil die Covid Arbeitsschutzregel Masken in solchen Situationen vorschreibt, um nicht zu sagen, dass solche Situationen komplett zu vermeiden sind - wenn möglich - und hier war es möglich

    2. In der Wahlparty, weil die Sitzordnung, so es Eine hab, ganz deutlich nicht eingehalten wurde. Sieben Abweichungen bei (maximal) 300 Teilnehmern falsifizieren jede Behauptung, eine Maßnahme, die binär angelegt ist, sei wirksam gewesen.

    Hier nimmt sich also Bund und Landtag heraus, einander widersprechende Regeln zu veröffentlichen, und das Land, die Regeln nicht anzuwenden.

    Sie dürfen das. Aber dann müssen sie auch mit der schlechten Bewertung klarkommen. Ein Rechtsstaat lebt von der gleichen Bewertung gleicher Stachelhalte. Die fehlt bei Corona komplett.

    Zudem sind länderspezifische Regelungen des Infektionsschutzes in einer mobilen Gesellschaft ebenfalls Unsinn. Das Recht muss nicht in Frage gestellt werden, aber was sich das gewählte Klientel in diesem Zusammenhang leistet, ist katastrophal.

    Die Quittung kommt gerade rein. Schönreden muss man da nichts mehr.

  • :pop4:

    es bleibt weiter spannend

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    Ernsthaft?

    s mehr.

    1. Im Landtag, weil die Covid Arbeitsschutzregel Masken in solchen Situationen vorschreibt, um nicht zu sagen, dass solche Situationen komplett zu vermeiden sind - wenn möglich - und hier war es möglich

    2. In der Wahlparty, weil die Sitzordnung, so es Eine hab, ganz deutlich nicht eingehalten wurde. Sieben Abweichungen bei (maximal) 300 Teilnehmern falsifizieren jede Behauptung, eine Maßnahme, die binär angelegt ist, sei wirksam gewesen.

    Ich bitte Sie, schauen Sie sich doch die Verordnung an.

    Ich kann hier keinen Verstoß, wenn man jetzt die sieben

    stehenden Personen mal auslässt, erkennen.

    Dann benennen Sie doch jetzt mal sehr konkret die Verstöße

    (mit RECHTSQUELLE!) die Sie hier angeblich sehen.

    Hier nimmt sich also Bund und Landtag heraus, einander widersprechende Regeln zu veröffentlichen, und das Land, die Regeln nicht anzuwenden.

    Das trifft doch gar nicht zu.

    Zudem sind länderspezifische Regelungen des Infektionsschutzes in einer mobilen Gesellschaft ebenfalls Unsinn.

    Nein ist es nicht. Werden Infektionsschutzmaßnahmen

    ergriffen die z.B. mit Einschränkungen von Grundrechten verbunden

    sind, so gibt es hier hohe Hürden. Sie können nicht pauschal und

    dauerhaft ein ganzes Land solchen Maßnahmen unterziehen.

    Das ist eben nicht verhältnismäßig und damit nicht rechtlich

    zulässig. Lesen Sie dazu die UNZÄHLIGEN URTEILE der Verwaltungs-

    und Verfassungsgerichte. Mal völlig unabhängig von den rechtlichen

    Kompetenzen zwischen Ländern und Bund.

    Sie können diese Meinung gerne vertreten, es würde aber einer

    Diskussion ungemein helfen, eine bestehende Rechtsprechung nicht

    zu ignorieren.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Einspruch!

    Seit Mai erstelle ich Infektionsschutz für verschiedene Locations und Veranstalter in und um Köln und bin daher durch die Rückmeldungen des Gesundheitsamtes auf dem aktuellen Stand. Seit über drei Wochen bestehen zusätzlich zu den Regeln in der CoronaSchVO und der offiziellen Anlage Hygienestandards verschärfte Auflagen.

    Zu 1: Veranstaltungen sind NICHT generell bis 300 Personen erlaubt. Es "sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur

    Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, und gegebenenfalls zur Umsetzung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (§ 2 Absatz 3) sicherzustellen."

    Richtig ist, dass bis 300 Personen kein Infektionsschutzkonzept erstellt und vorgelegt werden muss.

    Zu 2: Die besondere Rückverfolgbarkeit setzt voraus, dass die Personen sitzen und sitzenbleiben und über einen Sitzplan die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden kann. Vor über drei Wochen wurden die Bedingungen bei der b.R. in Köln verschärft. Jetzt ist auch hier die MNB Pflicht!

    Zu 3: siehe zu 2. Au0erdem werden dort Getränke ausgeschenkt. Dann gilt der Punkt I der Anlage und Sitzplatzpflicht und nicht mehr die besondere Rückverfolgbarkeit, sowie dass die einzelnen Tische 1,5m in alle Richtungen auseinanderstehen müssen und die Personen der Tischgruppen sich vorher bekannt sein müssen. Zusätzlich Registrierungspflicht am Tisch und außerhalb des Tisches/Sitzes MNB-Pflicht.

    Willkommen in meiner aktuellen Welt...

    Gesunde Grüße

    Falco Zanini

  • Heftig...dein Erfahrungsschatz beschränkt sich hier auf Köln, aber auf ZZZ benannten Artikel anwendbar.

    Na dann wird das für den Veranstalter recht interessant werden. Sofern hier mit gleichem Maßstab gemessen wird in Bezug auf Ahndung von Verstößen. Ich kann es nicht wirklich glauben, wenn man so Videos und Streams von politischen Veranstaltungen sieht.

    Die haben es einfach nicht kapiert...

    Aber das wird so weiter gehen und weiter gehen und weiter gehen und somit wird Co19 ein Alltagsgeschehen werden. Es werden immer wieder paar umfallen, ein paar lassen sich impfen, ein paar nicht. Bei dem Thema kann man sich wirklich nur auf sein "Verantwortungsfeld" beschränken und beim Rest einfach ein gepflegtes "F... d..." denken.

  • Hallo,

    Danke für Ihre Ausführungen.

    Höchstwahrscheinlich werden Sie Recht haben, wenngleich

    ich da Zweifel habe. Ich habe mir die Verordnung

    mal ganz durchgelesen und nicht nur den FAQ in Kurzform

    auf der Seite vom Ministerium, ich kann Ihre Rückschlüsse

    aber nicht ganz teilen.

    Letztlich wird man sehen, ob da was passiert. Sollte Ihre

    Einschätzung zutreffen, liegen Verstöße vor. Wie sich

    mittlerweile herausgestellt hat, hat es auf den Wahlpartys

    von CDU und Grüne, inkl. der Oberbürgermeisterin von Köln

    nicht anders ausgesehen. In ersten Stellungnahmen wurde

    dem Vorwurf von Verstößen widersprochen, vielmehr sei

    dies so zulässig gewesen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Um die Wahrscheinlichkeit der Infektion mit unserer heiligen Corona im Alltag zu reduzieren, haben sich bislang folgende Maßnahmen herauskristallisiert:

    - Kontaktvermeidung

    - Abstand (1,5 m politisch festgelegt)

    - MNB

    - Lüften/filtern

    Zusatzbedingung: Nachverfolgung.

    Andere Regeln muss es nicht geben, um diese Seuche unter Kontrolle zu halten.

    Den 🐂💩 mit 50, 100 oder 300 Teilnehmer pro Party usw., kann man sich sparen. In einem Raum haben nur so viel Menschen Platz, wie 1,5 m Abstand jederzeit sichergestellt ist - damit ist die Teilnehmerzahl von Partys technisch festgelegt. Ja, von zwei Personen ist der Abstand dann 3 m. Na und?

    Wer sich trifft, muss dokumentieren, wie und dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt sind.

    Da Corona keinen Unterschied zwischen gewerblich und privat macht, muss jede Maßnahme für alle gelten. Wer bei einer Abweichung von den Maßnahmen erwischt wird, muss wie ein Infizierter behandelt werden. So einfach könnte die Sache sein. Gleiches Recht für alle.

    Statt dessen wird jedes mögliche Szenario in kilometerlangen Schriften ausführlich dargelegt, und auf Verfassungsmäßigkeit geprüft. Das Szenario heißt Versammlung, dann gilt anderes Recht als für Schule, anderes Recht als für Gastronomie.

    EIGENTLICH zielen die Publikationen der Länder auf diese einfachen Erkenntnisse des Infektionsschutzes, sind aber unnötig kompliziert und inkonsistent, also 🐂💩 - sorry. Viren/Aerosole kennen keine Verfassung, Schule, Gastronomie oder Demos.

    Trotzdem: von JEDER Regel kann man abweichen, wenn die Ausnahme genehmigt und gesteuert ist. Diese Ausnahme (z.B. Schule, Pflege, körpernahe Dienstleistung, Mannschaftssport) muss aber erst festgelegt werden, dort können zusätzlich individuelle Schutzmaßnahmen angeordnet werden - UND sie müssen eingehalten werden, sonst Ausnahmegenhmigung futsch und alle Teilnehmer in Quarantäne.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (29. September 2020 um 13:09)

  • Hallo,

    da ist jetzt aber wieder viel Wunschdenken und schlicht

    die Missachtung von Recht dabei. Man sollte Sie wirklich

    mal in einen Staat stecken, der es so handhabt wie Sie

    es wünschen und dann auch zu Zeiten, wenn kein Corona

    ist. Dann würden Sie vielleicht mal merken, was Sie da fordern.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich habe in einem Staat gesteckt, in dem verboten war, was nicht erlaubt war, und alle Erlaubnisse, die Freiheit bedeutet hätten, waren Fake. Die DDR war dagegen frei und demokratisch (Nordkorea, wie heute bekannt, kommt in etwa hin).

    Ich kann demnach aus eigener Lebenserfahrung zwischen Demokratie und Anarchie unterscheiden. Wir haben hier nur den Deckmantel einer Demokratie. Demokratie haben die Amis mal korrekt beschrieben: "One man one vote". Mehr Definition ist unnötig. Du bist auch in JEDEM Post die Begründung für Deine Unterstellungen schuldig geblieben - kein Problem, belasse es bitte dabei. wir spammen ohnehin zu viel im Forum. Per PN gerne, öffentlich == sinnlos.

    Alles andere als die demokratische, gleiche Beteiligung an der Willensbildung ist regelbar.

    Regeln und ihre Durchsetzung sind keinesfalls undemokratisch.

    KEINE Demokratie ist, Regeln nur auf die anzuwenden, die dumm genug sind, sie zu befolgen, oder um sich zu widersetzen.

    6 Mal editiert, zuletzt von zzz (29. September 2020 um 13:38)

  • Hallo,

    Wir haben hier nur den Deckmantel einer Demokratie

    Unglaublich....

    Du bist auch in JEDEM Post die Begründung für Deine Unterstellungen schuldig geblieben -

    Ja, wo? Das ich Ihre Beiträge oftmals rassistisch sind, meiner

    Meinung? Soll ich diese ganzen Beiträge hier auflisten?

    Sie könnten aber auch einfach in Ihre letzten Posts in diesem

    Thread schauen. Sie bedienen sich hier stetig einer Wortwahl

    (z.B. Kulturbereicherer), die man sonst nur bei bestimmten

    Parteien wie u.a. AfD findet.

    Soll ich Ihnen jetzt die weit über 130 Gerichtsentscheidungen

    hier reinkopieren? Damit Sie mal zur Kenntnis nehmen können,

    viele Beschränkungen wurden kassiert. Weil eben nicht

    der Infektionsschutz (Gesundheit) über allem steht?!

    kein Problem, belasse es bitte dabei.

    Nein, warum sollte man eine solche Meinung unkommentiert

    stehen lassen?

    Regeln und ihre Durchsetzung sind keinesfalls undemokratisch.

    Das ist nicht der Punkt, da es dazu auch keine Meinungsverschiedenheit

    gibt. Nur Sie fordern oftmals Sachverhalte, die bisweilen bereits von

    Gerichte einkassiert worden sind oder schlicht von der Verfassung

    so nicht vorgesehen ist. Zur Demokratie gehört es aber halt auch,

    das man Regeln (Gesetze) etc. auch ändern kann, auch aus dem Volk

    heraus. Was dann aber im Umkehrschluss auch bedeutet, das

    Volk ist keineswegs nur ein Befehlsempfänger des Staates.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ist ja nett dass einige die Diskussion zwischen Simon und ZZZ witzig finden, oder langweilig oder Popcorn würdig.

    Ich für meinen Teil finde sie gar nicht so unseriös. Und muss Simon zustimmen.

    In Ländern wo man Demokratie erlebt (hat noch niemand gesagt dass es immer gerecht für alle ist) wird, wird meistens am aller lautesten herum gebrüllt es gäbe ja keine. Erst gestern wieder die Infektionszahlen gesehen. Wir sind in D nach wie vor diejenigen die diese Pandemie mit am besten in den Schranken halten.

    Ich würde es begrüßen wenn sich die Kandidaten die das hier belustigend finden sich damit begnügen in ihre Tastatur zu lachen anstatt hier den Thread mit unsinnigen Smileys zu verschandeln.