Umgang mit Coronavirus

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  • Wie handhabt ihr dies bei euch?

    Wir haben auch MNS zur Verfügung gestellt. Diese wurden den MA direkt auf dem Postweg zugesendet.

    Eine Gebrauchs-Wasch und Pflegeanleitung ist enthalten. Es ist auch definiert dass es sich um keine PSA handelt. Die MNS gehen in den Privatbesitz der Mitarbeiter.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Da diese aber keine PSA sind haben wir diese als "Arbeitskleidung" deklariert und somit ist jeder selbst für die Reinigung zuständig.

    Eine gewagte These, die BiostoffV gibt da aber was anderes vor. "§ 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen...(3) Werden nicht ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende und toxische Wirkungen ausgeübt, hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei hat er insbesondere...

    4.die erforderlichen Maßnahmen zur Desinfektion, Inaktivierung oder Dekontamination sowie zur sachgerechten und sicheren Entsorgung von Biostoffen, kontaminierten Gegenständen, Materialien und Arbeitsmitteln zu ergreifen,"

    Wir haben uns auch dazu entschlossen die Masken bis auf weiteres aus dem Verbrauchslager zu entfernen um keinen auf dumme Gedanken zu bringen.

    Bei uns ist Schutzausrüstung schon seit einiger Zeit unter Verschluss und nur gegen Nachweis erhältlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • :moin:*TeTa*

    Wir schließen Desinfektionsmittel, Seife und unsere Masken (haben leider nur sehr wenige) weg, nachdem zu Beginn mit jeder neuen Meldung der Regierung Teile direkt verschwunden sind...

    Hatten wir beim Toilettenpapier auch kurz überlegt... aber keiner wollte das graue Sandpapier haben...:44:

    "§ 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen...(3) Werden nicht ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende und toxische Wirkungen ausgeübt,

    Ich denke mir das so, dass hier niemand bewusst Tätigkeiten mit Corona ausübt (Forschung oder Patienten) und wir da immer noch von einem allgemeinen Risiko sprechen können, insofern könnte man die Desinfektion jedem überlassen... ich würde hier aber die Deklaration als Arbeitskleidung überdenken und je nachdem mit welchen anderen Stoffen gearbeitet wird (toxische, mutagen...) die Reinigung doch in die Verantwortung des Arbeitgebers übergeht...

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo,

    ja unsere GF hat zum Glück einiges an FFP2 Masken besorgen lassen, da wir einige Bereiche haben die das benötigen. Aber für alle gab es zwei Schals die jeder zu tragen hat und überziehen muss wenn es eine Situation gibt bei der die 1,5m nicht eingehalten werden können. Die Schals sind nicht als PSA definiert und dem MA mit einer Wasch und Pflegeanleitung übergeben worden. Daher auch zwei Schals zum Wechsel.

    Wir haben uns auch dazu entschlossen die Masken bis auf weiteres aus dem Verbrauchslager zu entfernen um keinen auf dumme Gedanken zu bringen. Wie handhabt ihr dies bei euch?

    Grüße

    Für die Beratungen unserer Kunden, die zurzeit noch ruht, besorgen wir für die Beratungstische Spuckschutz. Wem Das nicht reicht bekommt waschbaren MNS. Die haben wir über einen Dienstleister eingekauft. Inkl. Abwurfbehälter, hygienischer Verpackung für gereinigte MNS. Für Kunden, die keinen MNS dabei haben, werden einfach MNS ausgegeben.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • :moin:*TeTa*

    Wir schließen Desinfektionsmittel, Seife und unsere Masken (haben leider nur sehr wenige) weg, nachdem zu Beginn mit jeder neuen Meldung der Regierung Teile direkt verschwunden sind...

    Hatten wir beim Toilettenpapier auch kurz überlegt... aber keiner wollte das graue Sandpapier haben...:44:

    das mit der 300ter Körnung haben wir auch. Das wird wirklich nicht mitgenommen. Ist auch noch überall erhältlich. Das liegt wie Blei in den Regalen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Danke! Ich habe es erst heute gesehen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Ich denke mir das so, dass hier niemand bewusst Tätigkeiten mit Corona ausübt

    Auch nicht gezielte Tätigkeit fällt unter die BiostoffV.

    Wenn ich von jedem verlange, dass er Mundschutz trägt, kann ich mich nicht mehr herausreden, dass die Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes sehr gering ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • - Innerbetrieblich: Biostoffverordnung?

    - In der allgemeinen Gesellschaft: Infektionsschutzgesetz?

    SCHWUPPS ändert sich die Rechtsnorm an der Pforte für die SELBE Person bei der SELBEN Tätigkeit?

    UND!

    - BioStoffV == Arbeitsschutzrecht

    - Infektionssschutzgesetz == Verwaltungsrecht

    Plus: wie erklärst Du die Munschutzpflicht in Pausen und auf Toiletten? Arbeitschutz bei privatwirtschaftlichen Tätigkeiten? Ich sehe nach wie vor keine Arbeitsschutzlogik bei den Corona-Maßnahmen. Und ich weigere mich für staatlich verordnete Maßnahmen (nicht Schutzziele sondern die fertigen MASSNAHMEN) die BioStoffV heranzuziehen. Wenn der Staat die BioStoffV in Betrieben UMSETZT, ist die Sifa überflüssig, denn der Staat hat schon umgesetzt, was die Sifa eigentlich erst noch beraten soll: die PSA.

    Last but not least - es handelt sich NICHT um ARBEITSSTOFFE. Wer bei Euch in der Firma holt Corona-KRANKE in das Arbeitssystem (bei Dir alle, Du bist in einem Krankenhaus - die Anderen eher nicht)? Apotheker tun das, Zahnärzte, Klinken und Altenheime, dort ist JEDE Infektion gleichzeitig Arbeitsstoff. Schreinereien holen keine Kranke in ihre Betriebe. Corona ist dort kein Arbeitsstoff.

    Ich krieg hier noch die Krise mit dem "Arbeitsschutz" und "Corona" (außerhalb von Gesundheitseinrichtungen und Ähnlichem).

    DU verlangst übrigens von niemandem, dass er PSA trägt, Dein Arbeitgeber verlangt das auch nicht. Dein Arbeitgeber hat den Auftrag (wie ein Türsteher in der Dico oder im Supermarkt), das zu verlangen, weil die Behörden dieses Verlangen haben, und Du bist bezüglich Corona ein Ausführungsgehilfe ohne Meinung, ohne Entscheidungsfreiheiten und -befugnissen. Ihr - und Du - setzt nur um, was Euch geheißen, wie willige Sklaven, ohne zu bewerten, und ohne zu unterscheiden.

    Das ist kein Arbeitsschutz, das ist schlicht Gehorsam, WAS NICHT SCHLIMM IST (sondern IMO gut).

    Es ist aber eine verdammte Frage der Zuständigkeiten, der Verantwortung und der korrekten Rechtsnorm, die für die Maßnahmen herangezogen wird. Alles andere wäre kein Rechtsstaat.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (28. April 2020 um 15:38)

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  • Alles andere wäre kein Rechtsstaat

    Der zur Zeit in Teilen aufgehoben ist oder ?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Weiß nicht? Fühle mich meiner Rechte nicht beraubt. Ich mache alles das, was ich vor Corona auch gemacht habe. Ich setze die empfohlenen Maßnahmen um. Ich tu das nicht nur für mich oder die Meinen. Ich mach das auch, um das Allgemeinwohl zu schützen. Das hat für mich Priorität. Mag sein, dass es auch andere Wege / Möglichkeiten gäbe. Aber man hat so entschieden. Wenn wir die Einzigen wären, würde ich mich auch wundern / ärgern. Aber die ganze Welt macht mit. Da ist nichts abgesprochen. Selbst die vielgelobten Schweden folgen langsam. War wohl doch der falsche Weg. Vielleicht ist der Preis am Ende zu hoch? Wer weiß das zum jetzigen Zeitpunkt? Hinterher wissen wir mehr.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hatte heute eine nette Diskussion mit meinem Kollegen über die Mund-Nasen-Bedeckung und das was man dazu beim RKI lesen kann.

    "Vermeiden Sie, während des Tragens die Mund-Nasen- Bedeckung anzufassen und zu verschieben."

    Verstehe ich, die Bedeckung könnte ja von außen kontaminiert sein, dann wären es meine Hände auch.

    " Berühren Sie beim Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung möglichst nicht die Außenseiten, da sich hier Erreger befinden können." Kann sein, aber warum soll ich eine solche Bedeckung tragen? Die Bedeckung soll doch andere schützen, falls ich unerkannt infektiös bin. Somit wäre die Innenseite der Maske wesentlich kritischer.

    "Nach der Verwendung sollte die Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Waschen luftdicht (z. B. in einem separaten Beutel) aufbewahrt oder am besten sofort bei 60 ° bis 95 ° C gewaschen werden."

    Wer wirft seine Waschmaschine wegen einem Stofftaschentuch an. Feuchte Maske im luftdichten Beutel, da freuen sich dann Schimmelsporen. Ein Topf mit kochendem Wasser, Verwendung des Backofens bei 80°C oder Mikrowelle, je nach Eignung des Materials, dürfte da deutlich sinnvoller sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo in die Runde, ich hatte eigentlich folgendes auf dem Schirm:

    Eine Wiederverwendung von MNS / Masken (Stand 14.04.2020) ist vom RKI ausschließlich in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der Pflege und Behandlung bis (derzeit) 31.08.2020 vorgesehen.

    Daher gibt es für die Verwaltungsleutchen und Bauleitung MNS als Einmalartikel und fertig. Für die Bauarbeiter finde ich MNS recht sinnfrei. Hier dann FFP - auch wenn die Tragezeiten nicht die tollsten sind und das Desinfizieren max. 3 mal möglich ist. Ergo pro Woche pro MA 2 Masken. Aber halt nur in den Bereichen in denen bei Ausführung der Tätigkeit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann bzw. mit Fremdgewerken zusammen agiert werden muss.

    Mir war es da im Rahmen der Schutzmaßnahmen schon wichtiger die Handwaschgelegenheiten in Arbeitsbereichsnähe umzusetzen, als diesem ganzen Maskenwahn zu folgen.

    Naja den Tankstellenräuber freut es - muss sich nicht so viele Gedanken machen, dass er auffallen würde.:Lach:

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  • Der zur Zeit in Teilen aufgehoben ist oder ?

    Sehe ich nicht so. Du kannst vor Gericht klagen und auch Recht bekommen (Demonstrationsrecht, Schulpflicht u.a. wurden von Gerichten bereits IMO recht gut bearbeitet). Rechtsstaat heiß nicht, dass sich alle (auch die Politiker) an geltendes Recht halten, sondern lediglich, dass Du das Recht hast, geltendes Recht vor einem unabhängigen Gericht einzuklagen, und ein politisch unabhängiges Urteil zu erhalten. Du hast das Recht, nach definierten Regeln das Urteil anzufechten und weitere Gerichte aufzurufen.

    Du kannst auch gegen jegliche Maskenpflicht, gegen den Rausschmiss aus der U-Bahn und gegen alle anderen Maßnahmen klagen, ohne zu befürchten, dadurch gesellschaftliche, persönliche oder politische Nachteile zu haben, und Du wirst ein rechtlich fundiertes Urteil erhalten.

    Geltendes Recht muss in einem Rechtsstaat auch kein Recht auf Freiheit sein - für einen Rechtsstaat reicht auch die Sharia, wenn sie für ALLE gleich ist (und nicht für Manche gleicher).

    Die Unabhängigkeit mancher Gerichte stelle ich bei uns auf Grund von Parteimitgliedschaften, Teilnahmen an Parteiveranstaltungen (Roman Herzog war bei der CDU immer ein willkommener Gast, ich war selbst auf dem Petersberg dabei) und Sympathien gegenüber bestimmten, politischen Strömungen (hauptsächlich links) grob in Frage, ABER die Unabhängigkeit ist aus dem Rechtsrahmen heraus definitiv gegeben. Insofern kann man hier noch vom Rechtsstaat reden (im Gegensatz zu Polen, Ungarn und Türkei, wo Richter, die frei [nach IHREM politischen Gusto] urteilen, dafür mindestens ihren Job, in der Türkei auch ihre Freiheit, ihre körperliche Unversehrtheit und vielleicht auch ihr Leben verlieren).

    Also: der Rechtsstaat ist bei uns NICHT aufgehoben. Rechte sind beschnitten - und Du kannst sie einklagen. Noch vertraue ich darauf, dass sie wieder gewährt werden, ohne vor Gericht klagen oder einen Bürgerkrieg entfachen zu müssen.

  • Ablehnung EilantragDu kannst auch gegen jegliche Maskenpflicht, gegen den Rausschmiss aus der U-Bahn und gegen alle anderen Maßnahmen klagen, ohne zu befürchten, dadurch gesellschaftliche, persönliche oder politische Nachteile zu haben, und Du wirst ein rechtlich fundiertes Urteil erhalten.

    In HH wurde heute ein Eilantrag abgehlehnt - Ablehnung Eilantrag

    Die Maskenpflicht würde das Persönlichkeitsrecht nicht verletzen.

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Voila, das ist passiert:

    "Du kannst auch gegen jegliche Maskenpflicht, gegen den Rausschmiss aus der U-Bahn und gegen alle anderen Maßnahmen klagen, ohne zu befürchten, dadurch gesellschaftliche, persönliche oder politische Nachteile zu haben, und Du wirst ein rechtlich fundiertes Urteil erhalten."

    Niemand behauptet dabei, dass jede Klage in einem Rechtsstaat immer zum (vollen) Erfolg für den Kläger führt. :)

    P.S.:

    Saarländischer Gerichtshof kippt Ausgangsbeschränkungen

    Topmeldung (20.52 Uhr): Im Saarland müssen die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Es gebe "aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung" mehr, entschieden die Verfassungsrichter am Dienstag. Das heißt: Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und Kontaktbeschränkungen seien ab sofort wieder möglich.

    Anmerkung zzz: geht doch!

    P.P.S.: ich halte Ausgehverbote übrigens für maßlos überzogen, und bin zum Glück nicht davon betroffen. An der frischen Luft in hinreichendem Abstand zu Anderen wird niemand Corona-Krank.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (28. April 2020 um 22:43)

  • Hallo,

    die Maßnahmen waren in ihrer Gesamtheit

    überzogen. Und das derzeit Bürger und Verfassungs-

    gerichte für Ordnung sorgen müssen, sollte einen

    sehr nachdenklich stimmen.

    Da werden Entscheidungen die über Existenzen

    entscheiden, mal eben wie auf dem Basar verhandelt.

    Man denke nur an die Maskenpflicht, wo sich nahezu

    jeder am Anfang noch einig war, wie sinnlos diese ist,

    die 800 qm² Regel usw. Und siehe heute nach Berlin

    mit dem Altenheim, da wo es wirklich um Konzepte und

    Sicherheit geht, bekommt man es auch weiterhin nicht

    auf die Reihe.

    Die Unabhängigkeit mancher Gerichte stelle ich bei uns auf Grund von Parteimitgliedschaften, Teilnahmen an Parteiveranstaltungen (Roman Herzog war bei der CDU immer ein willkommener Gast, ich war selbst auf dem Petersberg dabei) und Sympathien gegenüber bestimmten, politischen Strömungen (hauptsächlich links) grob in Frage, ABER die Unabhängigkeit ist aus dem Rechtsrahmen heraus definitiv gegeben. Insofern kann man hier noch vom Rechtsstaat reden (im Gegensatz zu Polen, Ungarn und Türkei, wo Richter, die frei [nach IHREM politischen Gusto] urteilen, dafür mindestens ihren Job, in der Türkei auch ihre Freiheit, ihre körperliche Unversehrtheit und vielleicht auch ihr Leben verlieren)

    Ja, da muss man sich aber gerade bei den deutschen

    Verfassungsgerichten keine Sorgen machen. Man siehe nur

    das Bundesverfassungsgericht, wie häufig die Gesetze

    wieder einkassieren. Und das unabhängig davon, dass viele

    der Verfassungsrichter ursprünglich aus dem politischen

    Betrieb kommen.

    Letztlich wird der Spuk bald ein Ende haben, der Wind dreht

    sich in der Politik und in der Bevölkerung. Die Akzeptanz sinkt

    deutlich. Und das ist auch gut so.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Vielleicht ist Beides gut, sowohl für die Demokratie als auch für die Hemmung der Ausbreitung des Virus: die Restriktionen UND ihre kritische Überprüfung.

    Dass man Gerichte bemühen muss, und dass Diskussionen geführt werden, betrachte ich nicht als "Basar", sondern als Funken Hoffnung, dass ein Rechtsstaat hier noch eine Weile gerettet werden kann. Insbesondere finde ich gut, dass Laschet und Söder (selbes politisches Spektrum) sich streiten. So findet man Kompromisse, so sollte es immer sein, und nicht "Basta" (Schröder) oder Merkel-Raute: "Alternativlos".

    Beim Verfassungsgericht habe ich soweit noch keine Zweifel, bei OLGs habe ich aber extreme Bedenken (vor allem Köln und Hamburg).

  • Rechtsstaat heiß nicht, dass sich alle (auch die Politiker) an geltendes Recht halten, sondern lediglich, dass Du das Recht hast, geltendes Recht vor einem unabhängigen Gericht einzuklagen, und ein politisch unabhängiges Urteil zu erhalten. Du hast das Recht, nach definierten Regeln das Urteil anzufechten und weitere Gerichte aufzurufen.

    Okay .

    Der zur Zeit in Teilen aufgehoben ist oder ?

    Ich fühle mich derzeit schon meiner Rechte stark eingeschränkt .

    Aus meiner Sicht hat die Politik eine ausreichende Ausstattung des Gesundheitssystems mit Atemmasken, Desinfektionsmitteln und Geräten der medizinischen Intensivpflege, Nachverfolgbarkeit, und ein umfangreiches Testungsprogramm,schlicht verschlafen. Andere ( Bsp. Südkorea) haben schon vor Monaten bewiesen, dass sich die Ausbreitung der Pandemie durch solche Schutzmaßnahmen entscheidend eindämmen lässt. Spätestens Ende Februar war auch hierzulande absehbar, dass Corona auf ein schlecht vorbereitetes Gesundheitssystem treffen wird.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.