Gehört der Betrieb einer Taschenlampe eurer Meinung nach in die jährliche Unterweisung
Ich bin auch wie Michael der Meinung dass das Bedienen einer Taschenlampe zum allgemeinen Lebensrisiko gehört und nicht jährlich unterwiesen werden muss. Wenn wir solch banale Arbeitsmittel explizit jährlich unterweisen sollen dann muss ich gefühlt 3 -5 Tage pro Bereich unterweisen.
" § 10 Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sich die für das Wach- und Sicherungspersonal erforderlichen Einrichtungen, Ausrüstungen und Hilfsmittel in ordnungsgemäßem Zustand befinden "
Hier muss es schon bei der AUSWAHL DER ARBEITSMITTEL anfangen
"§ 3 Eignung Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Wach- und Sicherungstätigkeiten nur von Versicherten ausgeführt werden, die die erforderlichen Befähigungen besitzen. Die Versicherten dürfen für diese Tätigkeiten nicht offensichtlich ungeeignet sein. Über die Befähigungen sind Aufzeichnungen zu führen "
Wie hier im Beitrag schon erwähnt. Taschenlampe und deren Bedienung.
Wer von Euch hat in seinem Wirkungsbereich eine Betriebsanweisung für Taschenlampen erstellt? Auf Grundlage dieser müsste dann auch eine Unterweisung erfolgen.
Gibt es hier Kollegen die dies durchführen ??