Rückfrage zu Vorschriften

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  • Gehört der Betrieb einer Taschenlampe eurer Meinung nach in die jährliche Unterweisung

    Ich bin auch wie Michael der Meinung dass das Bedienen einer Taschenlampe zum allgemeinen Lebensrisiko gehört und nicht jährlich unterwiesen werden muss. Wenn wir solch banale Arbeitsmittel explizit jährlich unterweisen sollen dann muss ich gefühlt 3 -5 Tage pro Bereich unterweisen.


    " § 10 Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sich die für das Wach- und Sicherungspersonal erforderlichen Einrichtungen, Ausrüstungen und Hilfsmittel in ordnungsgemäßem Zustand befinden "


    Hier muss es schon bei der AUSWAHL DER ARBEITSMITTEL anfangen


    "§ 3 Eignung Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Wach- und Sicherungstätigkeiten nur von Versicherten ausgeführt werden, die die erforderlichen Befähigungen besitzen. Die Versicherten dürfen für diese Tätigkeiten nicht offensichtlich ungeeignet sein. Über die Befähigungen sind Aufzeichnungen zu führen "


    Wie hier im Beitrag schon erwähnt. Taschenlampe und deren Bedienung.

    Wer von Euch hat in seinem Wirkungsbereich eine Betriebsanweisung für Taschenlampen erstellt? Auf Grundlage dieser müsste dann auch eine Unterweisung erfolgen.

    Gibt es hier Kollegen die dies durchführen ??

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanzderhexen () aus folgendem Grund: WAS VERGESSEN

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  • Genau deshalb macht man übrigens eine Gefährdungsbeurteilung. :)


    Dort identifiziert man "arbeitsbedingt erhöhte" sprich über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefährdungen und legt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr fest.


    Dazu können auch Unterweisungen gehören: idealerweise zielgruppenspezifisch und in angemessenen Abständen - was das konkret heißt, legt jeder Betrieb für sich fest...


    Gruß

    Schmandhoff

  • Anders sieht es wieder mit Waffe aus, aber hier muss man eh den Nachweis aktuell halten. Geld und Werttransport haben höheren Gefährdungsgrad als z.B. Empfangsdienste oder Torkontrolle.

    Auch bei den Waffen gibt es zumindest bei uns keine Unterweisung. Da sage ich, wenn ein Mitarbeiter mit einer Waffe hantiert und eine Unterweisung braucht, dem gehört die Waffe abgenommen. Und woher weiß man, dass die MA keine Unterweisung brauchen? In dem bei den Vierteljährlichen Schießterminen nicht nur geschossen wird, sondern auch das Wissen abgefragt wird. Und wer die 4 Sicherheitsregeln nicht aus dem Schlaf kennt, steht mit einem Apfel auf dem Kopf vor der Zielscheibe ;)

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Auch bei den Waffen gibt es zumindest bei uns keine Unterweisung. Da sage ich, wenn ein Mitarbeiter mit einer Waffe hantiert und eine Unterweisung braucht, dem gehört die Waffe abgenommen. Und woher weiß man, dass die MA keine Unterweisung brauchen? In dem bei den Vierteljährlichen Schießterminen nicht nur geschossen wird, sondern auch das Wissen abgefragt wird. Und wer die 4 Sicherheitsregeln nicht aus dem Schlaf kennt, steht mit einem Apfel auf dem Kopf vor der Zielscheibe ;)

    Also auch wieder ein Unternehmen die nur die Mindestzahl an Terminen zum Nachweis erbringt.

    Wieso wird da nicht immer unterwiesen - die Mitarbeiter müssen zuverlässig, geeignet, sachkundig und ausgebildet sein - ich kenne es (nur Auszüge) so.

    - Termine 12 pro Jahr

    - vor dem ersten Schuss wird immer eine Sicherheitsbelehrung gemacht und das immer, egal ob die Teilnehmer es wissen oder nicht, das unterschreiben diese auch

    - dann Überprüfung der Handhabung (muss ja im Einsatz, bzw der Vorbereitung anwendungssicher funktionieren)

    - in jedem Halbjahr gibt es zusätzlich zum praktischen Teil auch einen theoretischen, in dem Inhalte (Änderungen, vllt sogar mal Rechtsurteile oder oder oder) des WaffG und der Selbsthilferechte besprochen werden


    Ich habe jetzt schon einige Schießen mitgemacht (seit 2005 sind es so einige), sowohl aktiv als Schütze (zivil und BW (ab und zu immernoch)), als auch als Aufsicht und als Leitender und ich habe immer eine Unterweisung gemacht/erlebt.


    Sicher sollten MA die eine Unterweisung benötigten keine Schusswaffe führen dürfen, aber dennoch, lieber eine Unterweisung mehr als nötig, als das in einer Stresssituation dieses scheinbare Wissen nicht sitzt und dann zu einem Unfall kommt, oder zu einer unbeabsichtigten Schussabgabe. Denn im Falle eines Falles arbeiten die eingesetzen Mitarbeiter gegen die Sicherheitsregeln.


    Ich will damit nicht eure Arbeit in Frage stellen, denn formal scheint es richtig zu laufen, die Frage ist aber, ist alles mögliche getan oder kann mehr getan werden ohne großen Aufwand.


    Kätzerisch könnte ich fragen ob du sicher bist, das alle Mitarbeiter den Apfel treffen würden?;)



    Bearbeitet wegen Missverständnis

    Einmal editiert, zuletzt von stekue ()

  • Ich habe jetzt schon einige Schießen mitgemacht (seit 2005 sind es so einige), sowohl aktiv als Schütze (zivil und BW (ab und zu immernoch)), als auch als Aufsicht und auch als Leitender und ich habe noch nie, keine Unterweisung gemacht/erlebt.

    Also wenn Du als Leitender noch nie eine Unterweisung gemacht hast - dann läuft doch bei Dir was falsch...


    Und wenn Du als Teilnehmer noch keine gemacht hast, aber um die Notwendigkeit weist - warum hast Du dann nicht mal eine eingefordert?!?!?


    ...aber sorry, das geht schon wieder am Thema vorbei...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • dachte schon Ich habe ein "k" vergessen, aber hast du vllt nur Überlesen.

    noch nie KEINE... habe ich geschrieben


    VG Stefan

    2 Mal editiert, zuletzt von stekue ()

  • Nee, hassu nicht! Du hast "...nie, keine..." geschrieben...


    Aber wir wollen jetzt mal nicht über Interpunktion reden... ;)


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • ...wo wären wir denn, wenn nicht auch mal ein bisschen Spass erlaubt wäre...


    Ich würde sofort zum Thema zurück kommen - hab' aber leider dazu nix mehr zu sagen...


    In diesem Sinne schöne Grüße aus Hi in die alte Heimat...


    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin zusammen,


    echt jetzt, wegen einer Taschenlampe und deren Bedienung.


    Kurz mal aufgeschlüsselt, Auswahl Verantwortung (Vorgesetzter/e) --> Kontrolle der MA (bei ihrer Tätigkeit) --> sichere Betriebsmittel zur Verfügung stellen (Unternehmen).

    Im Allgemeinen stellt die Verwendung einer Taschenlampe, wenn es nicht gerade die FlashTorch Mini oder der gleichen ist, die Lebenswirklichkeit dar. Jeder ist vertraut im Umgang mit einer Taschenlampe, das ändert auch nichts bei Tätigkeiten auf der Arbeit.


    Selbst wenn die Fasi die Zeit hat, sich mit so einem Thema zu befassen und auch den Willen, würde bei der GBU doch nur ein geringes Risiko entstehen (grüner Bereich) und somit Maßnahmenslos dokumentiert werden, oder sehe ich das falsch... So lange bin ich noch keine Fasi ihr könnt mich gerne berichtigen.


    Insofern, Butter bei die Fische, Take ist easy.


    MFG

    OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • Gehört der Betrieb einer Taschenlampe eurer Meinung nach in die jährliche Unterweisung?

    Selbstverständlich!


    Mir fehlt aber meistens die Zeit dafür, weil ich sehr viele Workshops vorbereiten und abhalten muss:


    Richtiges Binden der Schnürsenkel der Sicherheitschuhe

    Vor Benutzung des Urinals - Reißverschluss öffnen

    Korrekte Benutzung von Kupplung, Bremse und Gaspedal in PKWs

    :Lach:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Off-Topic schreibe ich meistens klein und hell, damit ich das Thema nicht störe, denn es hilft dem Fragesteller ja nur bedingt, auch wenn hinter dem off-topic eine ernste Aussage steht.

    Gruß Frank



    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Also auch wieder ein Unternehmen die nur die Mindestzahl an Terminen zum Nachweis erbringt.

    Wieso wird da nicht immer unterwiesen - die Mitarbeiter müssen zuverlässig, geeignet, sachkundig und ausgebildet sein - ich kenne es (nur Auszüge) so.

    Weil es zu einer Unterweisung gehört, dass diese durch einen weisungsbefugten Angestellten erfolgt. Ist der Angestellte gleichgestellt, dann ist es keine Unterweisung.


    Und ja, wir bringen nur die Mindestzahl an Terminen. Auch das hat einen Grund. Bei 4 Terminen im Jahr kann man aus dem ganzen ein Event machen, das den Mitarbeitern auch Spaß macht. Bei 12 Terminen wird es eher zu einer Last.

    - vor dem ersten Schuss wird immer eine Sicherheitsbelehrung gemacht und das immer, egal ob die Teilnehmer es wissen oder nicht, das unterschreiben diese auch

    Also die Sicherheitsbelehrung betrifft ja das Verhalten auf dem Schießstand und nicht wie man mit der Waffe dienstlich umgeht.


    Kätzerisch könnte ich fragen ob du sicher bist, das alle Mitarbeiter den Apfel treffen würden?;)


    Nope ;)

    Bisher gab es aber auch noch niemanden, der sich da hätte hinstellen müssen. Und im Worst Case hätte ich dann eine Puffer-Patrone geladen und vor dem Abdrücken noch etwas Psycho-Show gemacht. "Oh, heute zittern meine Hände irgendwie sehr stark."

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Gehört der Betrieb einer Taschenlampe eurer Meinung nach in die jährliche Unterweisung?

    Selbstverständlich.

    Und eine Bitte an den Rest ... legt doch einfach mal eure betrieblichen Scheuklappen ab. Danke.

    Es geht hier um einen Sicherheitsdienst, der auch Personenkontrollen bei Dunkelheit durchführt.

    Die Praxis zeigt immer wieder, dass diese Leute, aber auch Polizei, Ordnungsamt und Rettungsdienste in der richtigen Handhabung von Taschenleuchten gar nicht so "umgangssicher" sind, wie es eigentlich erforderlich wäre.
    Da geht es nicht um die Handhabung (einschalten, ausschalten), sondern speziell um die Gefahren bei der Nutzung einer X-beliebigen Taschenleuchte zur Pupillenreaktionskontrolle.

    Mir landen immer mal wieder Berichte auf dem Tisch, in denen Betroffene von Augenbrennen, Nachbildern und teils auch länger anhaltenden Sehstörungen berichten, selbst bei nur kurzzeitigem Einsatz handelsüblicher LED-Leuchten.


    Besondere Gefahr geht hierbei von weißen bzw. blauen Hochleistungs-LED aus, die in Taschenleuchten zum Einsatz kommen. Diese bewirken bereits nach wenigen Sekunden auf der Netzhaut einen photochemischen Prozess. Dieser kann zu einer Art „Sonnenbrand“ auf der Netzhaut mit teils erheblichen Folgeschäden führen. Dieser Effekt kann ebenfalls durch leistungsstarke konventionelle Taschenleuchten ausgelöst werden.


    In meinem Tätigkeitsbereich haben wir deshalb festgelegt:

    • Zur Pupillenreaktionskontrolle dürfen nur Leuchten eingesetzt werden, die vom Hersteller ausdrücklich für diesen Zweck zugelassen sind.
    • Die Verwendung lichtstarker Taschenleuchten und handelsüblicher LED-Leuchten zur Pupillenreaktionskontrolle ist ausdrücklich untersagt!
    • Unsere Mitarbeiter werden im Rahmen von Praxisübungen (also mindestens jährlich) in Bezug auf die richtige Durchführung der Pupillenreaktionskontrolle unterwiesen bzw. die richtige Durchführung wird kontrolliert.

    Ähnliche Dienstanweisungen gibt es übrigens auch bei den Landespolizeien (dort seit 2007).

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

  • Selbstverständlich.

    Und eine Bitte an den Rest ... legt doch einfach mal eure betrieblichen Scheuklappen ab. Danke.

    Es geht hier um einen Sicherheitsdienst, der auch Personenkontrollen bei Dunkelheit durchführt.

    Ahm..... ähm...... ähm...........

    Die Vorschrift macht die Unfallversicherung, damit die Mitarbeiter vor Unfällen bewahrt werden. Nicht damit die keine Schäden an Dritten verursachen.


    Und Pupillenreaktionskontrolle.... es geht immer noch um ein Sicherheitsdienst, nicht die Polizei oder einen Rettungsdienst.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • Und Pupillenreaktionskontrolle.... es geht immer noch um ein Sicherheitsdienst, nicht die Polizei oder einen Rettungsdienst.

    DAS habe ich verstanden.
    Führen eure Leute grundsätzlich keine Personenkontrollen durch? Auch nicht, wenn eine Person irgendwo im oder am Objekt in einer Ecke liegt?
    Wird grundsätzlich keinen anderen Personen aus kurzer Entfernung ins Gesicht geleuchtet?
    Sind Maßnahmen zur Eigensicherung grundsätzlich nicht erforderlich?
    Wenn das der Fall ist, sind meine Ausführungen natürlich obsolet.

    Die Vorschrift macht die Unfallversicherung, damit die Mitarbeiter vor Unfällen bewahrt werden. Nicht damit die keine Schäden an Dritten verursachen.

    Das steht nicht zur Debatte. Aber es gibt dummerweise noch ein übergeordnetes (Arbeitsschutz-) Recht.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)