Beiträge von LL0rd

ANZEIGE
ANZEIGE

    Selbstverständlich.

    Und eine Bitte an den Rest ... legt doch einfach mal eure betrieblichen Scheuklappen ab. Danke.

    Es geht hier um einen Sicherheitsdienst, der auch Personenkontrollen bei Dunkelheit durchführt.

    Ahm..... ähm...... ähm...........

    Die Vorschrift macht die Unfallversicherung, damit die Mitarbeiter vor Unfällen bewahrt werden. Nicht damit die keine Schäden an Dritten verursachen.

    Und Pupillenreaktionskontrolle.... es geht immer noch um ein Sicherheitsdienst, nicht die Polizei oder einen Rettungsdienst.

    Also auch wieder ein Unternehmen die nur die Mindestzahl an Terminen zum Nachweis erbringt.

    Wieso wird da nicht immer unterwiesen - die Mitarbeiter müssen zuverlässig, geeignet, sachkundig und ausgebildet sein - ich kenne es (nur Auszüge) so.

    Weil es zu einer Unterweisung gehört, dass diese durch einen weisungsbefugten Angestellten erfolgt. Ist der Angestellte gleichgestellt, dann ist es keine Unterweisung.

    Und ja, wir bringen nur die Mindestzahl an Terminen. Auch das hat einen Grund. Bei 4 Terminen im Jahr kann man aus dem ganzen ein Event machen, das den Mitarbeitern auch Spaß macht. Bei 12 Terminen wird es eher zu einer Last.

    - vor dem ersten Schuss wird immer eine Sicherheitsbelehrung gemacht und das immer, egal ob die Teilnehmer es wissen oder nicht, das unterschreiben diese auch

    Also die Sicherheitsbelehrung betrifft ja das Verhalten auf dem Schießstand und nicht wie man mit der Waffe dienstlich umgeht.

    Kätzerisch könnte ich fragen ob du sicher bist, das alle Mitarbeiter den Apfel treffen würden?;)

    Nope ;)

    Bisher gab es aber auch noch niemanden, der sich da hätte hinstellen müssen. Und im Worst Case hätte ich dann eine Puffer-Patrone geladen und vor dem Abdrücken noch etwas Psycho-Show gemacht. "Oh, heute zittern meine Hände irgendwie sehr stark."

    Anders sieht es wieder mit Waffe aus, aber hier muss man eh den Nachweis aktuell halten. Geld und Werttransport haben höheren Gefährdungsgrad als z.B. Empfangsdienste oder Torkontrolle.

    Auch bei den Waffen gibt es zumindest bei uns keine Unterweisung. Da sage ich, wenn ein Mitarbeiter mit einer Waffe hantiert und eine Unterweisung braucht, dem gehört die Waffe abgenommen. Und woher weiß man, dass die MA keine Unterweisung brauchen? In dem bei den Vierteljährlichen Schießterminen nicht nur geschossen wird, sondern auch das Wissen abgefragt wird. Und wer die 4 Sicherheitsregeln nicht aus dem Schlaf kennt, steht mit einem Apfel auf dem Kopf vor der Zielscheibe ;)

    ...vor Gericht und auf hoher See...

    1. Eine 100%ige "Arsch an die Wand Strategie" gibt es nicht. Wenn mich ein Richter wegen einer fehlenden Unterweisung für eine Taschenlampe dran kriegen will, dann kann und tut er das!

    Was genau ist denn das Risiko, wenn die Unterweisung fehlen sollte? Sind ja maximal die Regressansprüche der BG. Mehr kann da ja nicht rauskommen. Etwas in Richtung KV scheidet ja aus, weil kein Vorsatz und auch keine grobe Fahrlässigkeit ist.

    Und auch bei den Regressansprüchen kann ich mir wenige Möglichkeiten ausdenken, wo etwas passieren könnte. Maximal: Die Taschenlampe geht kaputt, wenn man irgendwo im Dunklen unterwegs ist. Dann hat jeder ein Smartphone in der Tasche und das hat eine Taschenlampe. Und der Mitarbeiter kann sich dann damit in die Sicherheit bringen - als Backup.

    Ist immer noch keine Sensation, aber: Einfach machen und dokumentieren. Wer schreibt, der bleibt.

    Also ich kann meinen Weg durchaus vertreten, wenn ich Unsinniges einfach weglasse. Das ist meine Praxis.

    Der Kollege (hat weder mit dem Betrieb etwas zutun noch mit mir persönlich) ist der Meinung, dass er alles unterweisen muss, weil es ja die Vorschrift ist. Und wenn ich es nicht mache, dann würde ich gegen die Vorschrift verstoßen.

    Hinwegsetzen ist m.E. nicht der richtige Begriff. Wie unter #4 beschrieben wird, kann man von den Technischen Regeln abweichen, wenn man das gleiche Schutzniveau erreicht. Gefährdungsbeurteilung ist das Schlagwort.

    Ja, aber es ist ja keine technische Regel sondern eine Vorschrift.

    Ich sehe es genau so, das ganze könnte man ja auch der Ausgabe in einer Einweisung für seine ganze Ausrüstung dokumentieren.

    Wenn man den Vorschriften folgt, muss ja nicht nur eine Einweisung in die Ausrüstung erfolgen, sondern eine Unterweisung in die Handhabung dieser. Also wie man die Taschenlampe hält, wie man den Knopf bedient. Wie man damit leuchtet. *KopfGegenDieTischplatteHau*

    Augenmaß und Sinnhaftigkeit steht leider explizit in keiner Regel.

    Sehe ich absolut genauso. Deshalb verzichte ich auf Unterweisungen, die mir nicht Sinnhaftig erscheinen. Und der Kollege ist der Meinung, dass ich es nicht darf, weil ich mich dann über Vorschriften hinwegsetze. Und ich sage eben, dass ich es darf, wenn ich es nur ausreichend begründen kann.

    Woher hast Du diese Auslegung?

    Üblicherweise kannst Du andere Wege zum Ziel einschlagen, müsst dann aber nachweisen, dass das gleiche Schutzniveau erreicht wird.

    Um beim Taschenlampen Beispiel zu bleiben. Wenn die Lampe "idiotensicher" zu bedienen ist und allgemein bekannt ist, dass man nicht direkt in den Strahl blicken soll, dann kannst Du auf die Unterweisung verzichten, solltest aber die zuvor genannten Bedingungen nachweisen können. Was ist da wohl aufwändiger?

    Ich meine, dass es während irgendeiner Ausbildung bei der BG so genannt wurde. Und du bist ja wohl dann der gleichen Meinung, wenn man den letzten Absatz nimmt. Die Vorschrift sagt, dass man den Mitarbeiter in die Handhabung unterweisen muss. Ich sage auf der anderen Seite, dass der Mitarbeiter aufgrund der Auswahlverantwortung in der Lage ist, die Taschenlampe zu bedienen und weiß, dass er nicht in den Strahl blicken darf. Sonnst ist das Verletzungsrisiko so gering, dass ich es tolerieren kann. Deshalb verzichte ich auf die Unterweisung. Und zusätzlich mit der Begründung, dass der Mitarbeiter so viele Ausrüstungsgegenstände hat, die ebenso Idiotensicher sind und wenn ich den Mitarbeiter in all diesen Unterrichten würde, er sich nicht auf die Gefährdungen konzentrieren kann, die tatsächlich relevant sind.

    Deshalb setze ich mich über die Vorschrift einfach hinweg.

    Wobei ich jetzt nicht verstehe, wieso die Vorschrift lautet, dass der Mitarbeiter in die Handhabung unterwiesen sein muss. Solange von der Ausrüstung keine relevante Gefährdung ausgeht ist das größte Problem, dass der Mitarbeiter die Ausrüstung nicht bedienen kann. Das dürfte die BG dann doch nichts angehen, dass die da irgendwelche Vorschriften machen könnten, oder doch?

    Hallo Leute,

    ich habe mit einem Kollegen gerade einen kleinen Streit. Es geht um die DGUV Vorschrift 23

    Genauer gesagt um § 10:

    Zitat

    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sich die für das Wach- und Sicherungspersonal erforderlichen Einrichtungen, Ausrüstungen und Hilfsmittel in ordnungsgemäßem Zustand befinden und dass das Wach- und Sicherungspersonal in deren Handhabungen unterwiesen ist.

    Der Kollege ist nun der Meinung, dass man Jährlich eine Unterweisung in die Handhabung durchführen muss.

    Bei einer Taschenlampe würde er nicht nur in den Gefährdungen unterweisen, sondern quasi eine Ersteinweisung durchführen. Hier ist die Taschenlampe, hier geht sie an. Das sind die Betriebsmodi der Taschenlampe. Und ihr solltest übrigens nicht in das Licht reinschauen, da es blendet. Usw.

    Gehört der Betrieb einer Taschenlampe eurer Meinung nach in die jährliche Unterweisung?

    Und eine weitere Frage habe ich da:

    Ich bin Sicherheitsingenieur. Ich habe es so verstanden, dass ich mich über Vorschriften hinweg setzen kann, wenn ich es nur ausreichend begründe. Bleiben wir bei der Taschenlampe und der Unterweisung in die Handhabung. Wenn ich jetzt finde, dass ein Mitarbeiter keine Unterweisung in die Handhabung braucht, diese Unterweisung sogar kontraproduktiv ist, kann ich dann darauf verzichten? Also mich über die Vorschrift hinwegsetzen?

    Hallo Leute,

    in einem Unternehmen veranstalten die Mitarbeiter am Abend ein gemeinsames Grillen. Da der Sicherheitsgedanke relativ hoch ist, möchten die Mitarbeiter einen Feuerlöscher in der Nähe des Grills haben. Also nehmen die Mitarbeiter einfach den nächsten Feuerlöscher, der im Gebäude an der Wand hängt und nehmen ihn mit auf die Terrasse.

    Die Frage wäre, ob das so in Ordnung ist, denn die da den Feuerlöscher abhängen. Denn das Schild ist ja immer noch an der Wand und der Standort des Feuerlöschers ist im Brandschutzplan immer noch enthalten.

    Wobei... Was genau bringt mir das Schild und der Plan der Feuerlöscher? Im Brandfall kann ich mich trotzdem nicht darauf verlassen, da es ja sein kann, das jemand anders mit dem Feuerlöscher einen Löschversuch unternommen hat.

    Hey Leute,

    ich brauche mal eure Meinung zum Thema Lichtstärke. Die ASR A3.4 sagen ja, dass in einem Labor eine Lichtstärke von 500 lx sein soll. In wie weit kann ich diesen Wert mit einer Gefährdungsbeurteilung umgehen?

    Das Problem ist folgendes:
    Ich habe verschiedene Arbeitsplätze mit Durchlicht-Mikroskopen. Mit dem Präparat können die Mitarbeiter nur bei einer bestimmten Helligkeit der Mikroskop-Beleuchtung arbeiten. Jetzt gibt es zwei Fraktionen von Mitarbeitern. Die einen sagen, dass die nur dann arbeiten können, wenn das Umgebungslicht schwächer ist, als die Beleuchtung des Mikroskops. Und die anderen sagen, dass die Helligkeit genauso sein muss. Aber in jedem Fall unter den 500 lx aus der ASR A3.4. Bei einer größeren Helligkeit bekommen die Leute sofort Kopfschmerzen.

    Kann ich die 500 lx in einer Gefährdungsbeurteilung "drücken"?

    Ist es nun die Dummheit 3ter, meine oder niemand seine wenn was passiert ?

    Sicher muss alles in Verhältnismäßigkeit sein, aber die Dummen ignorieren hilft nicht weiter und Dezimieren werden sie sich sicherlich auch nicht so radikal dadurch

    Zu meiner Uni-Zeit habe ich an einem Forschungsinstitut gearbeitet. Dort hatten wir einige Labore mit Hochleistungs-Lasern. Jeder im Institut wusste, dass wenn das Blinklicht oben an der Tür des Labors leuchtet, man nicht eintreten darf. In den 5 Jahren meiner Arbeit dort hat es keiner gemacht. Im Notfall klopfte man eben an der Tür oder nutzte das Telefon. Jeder wusste, dass wenn er in den Raum geht, wenn das Licht oben an ist, dass er dann im schlimmsten Fall das Augenlicht riskiert. Und einige Laser, die aktuell nicht gebraucht wurden, standen direkt auf dem Flur. Und einige von denen hatten einen Schuko-Stecker.

    Mein Problem ist, dass ich zwar tausende Sicherungseinrichtungen einbauen kann um die Anlage bei Dummheit zu schützen. Das Problem ist aber, dass jeder zusätzliche Handgriff meiner Meinung nach eine Gefährdung für das bedienende Personal mit sich bringt. Die müssen dann auf mehr Sachen achten. Und unterm Strich verleitet es dann zu leichtsinnigen Manipulationen um sich das Leben einfacher zu machen.

    Na da bist du mit der Griffweite des Mitarbeiters aber schon lange im Gefahrenbereich. 10KV--Abstand mind.1m.

    Ich kann leider keine konkreten Bilder veröffentlichen. Aber stelle dir mal folgendes vor Du hast einen Raum mit 5x6 Metern. Mitten in dem Raum steht ein 2x3 Meter Tisch. Seitlich an dem Raum ist ein 2m breiter Flur, in dem die Schaltpulte hängen. Der Abstand zwischen den Personen und dem Tisch wird ca. 2-3 Meter betragen. Da das ganze Zeugs mitten auf dem Tisch steht, sind es garantiert 3m Abstand.


    Nun kann ich mir schlecht vorstellen wie das ganze aussieht. Aber, allein die Äußerung über nicht zugelassene Leitungen für die Spannung finde ich aber schon bedenklich.

    Das ist jetzt ein interessantes und spannendes Thema. Naja... Zugelassen? Was bedeutet denn zugelassen? Der Hersteller sagt, dass die Leitung bis zu dem und dem Wert verwendet werden kann. Für mich bedeutet es, dass wenn ich die Leitungen außerhalb der Spezifikation nutze, ich selbst das Risiko trage. Oder sehe ich das falsch?

    Im Übrigen sind teile der Versuchsanlage von dem Hersteller selbst gefertigt. Dort verwendet er auch keine fertigen Leitungen, sondern Kupfer-Blecke, die entsprechend zugeschnitten wurden.


    Wie wäre es denn, wenn eine vEFk (Verantwortliche Elektrofachkraft), wie ein Meister, ein Techniker oder Ing. sich das Ganze direkt an Ort und Stelle anschaut und im Rahmen der gültigen VDE Vorschriften eine Aussage trifft?

    Das Problem ist, dass die Elektrofachkraft einen Interessenkonflikt hat, dass der Versuch nicht durchgeführt wird. Ich selbst habe nen B.Sc. in E-Technik, die beiden Versuchsleiter sind Dr. Ing. für E-Technik. Beide sind der Meinung, dass dort nichts gefährliches dran ist.

    Die Frage ist auch, ob im Labor VDE Vorschriften beachtet werden müssen. Ich weiß nicht, wer von euch Chemie in der Schule hatte, aber die glühende Gurke ist da der Standard-Versuch:

    https://www.youtube.com/watch?v=KCdBg3PZxHI

    Dabei wird eine Gurke an zwei Kontakten aufgespießt und die Kontakte dann an die Stromleitung angeschlossen. Hier liegen an den Kontakten auch 230V an und man sieht, dass die Versuchsbetreuer relativ nahe ran gehen. Außerdem verwenden die normale Messleitungen, die nur bis 60V zugelassen sind.

    Also es geht um eine Spannung von ca. 10kV. Der Strom ist auf 40mA begrenzt.

    Kann dies nicht außerhalb des Gefahrenbereiches sein?

    Was ist denn für dich da der Gefahrenbereich? Für mich ist der Gefahrenbereich die Griffweite eines Mitarbeiters. Um zu verhindern, dass die Mitarbeiter in den Gefahrenbereich gehen während die Anlage läuft, werden eben die Taster eingesetzt. Aus der Position des Tasters ist die Anlage so weit weg, dass sie dort nicht hinlangen können.

    Was bleibt ist das angebliche Problem von dritten Personen. Zwei sind an dem Versuch beteiligt, die bitten aber eine dritte Person auf den Taster zu drücken, während eine zur Anlage geht. Oder dass eine dritte Person in den Raum reingeht, unbemerkt an den beiden Versuchsleitern vorbeiläuft und dann die Anlage berührt. Bzw. es reicht nicht aus, einen Kontakt zu berühren, damit ein Schaden entsteht, sondern zwei.

    Ich bin der Meinung, dass so etwas nicht passieren kann und man keine Maßnahme braucht. Die Mitarbeiter werden schon keinen dritten Mann dazu holen und selbst nachschauen, da die über die Gefahr im Klaren sind. Ebenso wenig werden die es zulassen, dass eine dritte Person an denen vorbeiläuft.

    Andere Mitarbeiter, die mit der ganzen Geschichte nichts zutun haben, fordern z.B. die Einhausung in ein Gehäuse und dass sobald jemand die Tür öffnet, die Anlage auch abgeschaltet wird. Der dritte Punkt ist, dass die Leitungen für die Spannung nicht zugelassen sind.

    Letzteres kann aber zu zwei Problemen führen:
    1) Bei Berührung kann es zu einem Schlag kommen - was aber nicht passieren wird, da es keine Möglichkeit gibt an die Anlage zu kommen, wenn die unter Strom ist.

    2) Es kommt zu einem Lichtbogen zwischen den Leitungen, wenn die zu nahe an einander liegen. Da sage ich, dass die Mitarbeiter einfach darauf achten, dass die Leitungen entsprechend weit auseinander liegen. Machen die es nicht und es kommt dennoch zu einem Lichtbogen, dann passiert den Mitarbeitern auch nichts. Und da die Materialien entweder nichtberennend oder selbstlöschend sind, gibt es auch keine Brandgefahr.

    Damit wird verhindert, dass z.B. ein Taster dauerhaft mechanisch blockiert wird und somit die Zweihandschaltung überbrückt ist.

    Die Idee hinter dem Taster ist, dass es reicht wenn eine Person den Taster loslässt, damit die Stromversorgung ausgeschaltet wird. Quasi als Sicherheitsmaßnahme sollte es einen Bedarf geben, dass der Strom schnell ausgeschaltet werden soll. Kann ich da einfach sagen, dass die Mitarbeiter so verlässlich sind, dass diese den Taster nicht blockieren werden? (Also die Leute sind tatsächlich so zuverlässig, dass die da keinen Scheiß machen werden.)


    Umstecken des Steckers sehe ich eher kritisch, denn da ist ja dann die Hochspannung auf den beiden Kontakten, oder sehe ich das falsch? Reicht der Kontaktabstand überhaupt aus für die Hochspannung?

    Nein, das hast du jetzt falsch verstanden. Der Stecker hat die normale Netzspannung. Bzw. sobald die Taster losgelassen werden, gar keine Spannung mehr.

    Ist er auf aus, wird geerdet, ist er ein, kann die Anlage über den Taster mit Hochspannung versorgt werden. Wenn man jetzt den Schlüssel für den Schalter immer über eine Leine am Hosenbund trägt, kommt man auch nicht in Versuchung in die nicht geerdete Anlage zu gehen.

    Diese Art der Umsetzung wird schwierig sein, denn aktuell haben wir einfach ein Relais angebracht, das mit 230V über die gleiche Steckdose, wie die HV Anlage versorgt wird. Ist der Strom aus, Schließt das Relais die beiden Kontakte kurz und dann gegen Erde. Und die Kritiker würden dann sagen, dass man den Schlüssel ja abschneiden kann und dann die Anlage so in Betrieb nimmt. Was man natürlich machen könnte... In den beiden Pulten ist ein RFID Lesegerät verbaut. Man könnte es eben so programmieren, dass der Taster nur nach dem Lesen der richtigen Karte funktioniert.

    Die Frage wäre aber, ob das nicht schon zu viel ist. Denn je komplizierter (mehr Bedienschritte) ich das ganze für die Leute mache, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Wichtiges vergessen wird oder dass die Leute anfangen zu pfuschen.

    Hallo Leute,

    ich würde gerne mal eure Meinung zu einem Thema hören. In einem Labor für E-Technik soll ein Experiment mit Hochspannung durchgeführt werden. Dabei gibt es aktuell zwei Gefährdungen, die ich für unbedenklich halte, die anderen (jedoch unbeteiligten) Beschäftigten sind jedoch der Meinung, dass das Risiko groß ist.

    Bei dem Experiment sind Teile des Versuchsaufbaus unter Hochspannung und es werden nicht genug isolierte Leitungen verwendet.

    Bei dem Experiment sind zwei Personen beteiligt. Damit diese in Sicherheit sind, wird der Versuch über eine Schuko-Steckdose betrieben, die über zwei abgesetzte Schaltpulte per Taster aktiviert wird. Also beide Personen müssen den Taster drücken, damit die Steckdose geschaltet wird. Lässt einer los, ist der Strom weg. Zusätzlich haben die Mitarbeiter die Anweisung den Stecker aus der Steckdose zu ziehen, wenn sie an die Versuchsanlage gehen und anschließend die Kontakte zu erden - zusätzlich zu bereits vorhandenen Entladewiderständen. Weiterhin sind alle Stoffe in der Nähe entweder nicht brennbar oder selbstlöschend. Im Worst Case stehen aber auch Löschmittel zur Verfügung.

    Jetzt kommt der Einwand der anderen Mitarbeiter, die sagen, dass es ja alles sehr gefährlich ist. Was wäre denn wenn die Anlage in Betrieb genommen wird, wenn noch eine dritte Person im Raum ist. Oder wenn zufällig zwei andere Mitarbeiter ins Labor gehen, den gezogenen Stecker sehen und ihn reinstecken und dann die Steckdose am Pult aktivieren? Oder wenn die Entladewiderstände versagen und die Mitarbeiter vergessen die Kontakte kurzzuschließen, dann könnte es dennoch zu einem elektrischen Schlag kommen. Oder oder oder....

    Ja, vor allem das letzte Argument mit den versagenden Entladewiderständen ist richtig. Der elektrische Schlag dürfte aber eher auf dem Niveau einer statischen Entladung liegen. Und die Argumente mit "dritte Person im Raum" ist IMHO Blödsinn. Dennoch wollte ich es hier mal zur Diskussion stellen. Was meint ihr?


    @Llord Was sagt den euer Errichter/Elektriker der Beleuchtungseinrichtung hierzu? Wenn deine Aufzählungen hier stimmen könnten hat er ja schön gepfuscht.

    Wir haben seit 10 Jahren flache LED Panels, bei denen man den leuchtenden Teil nicht selbst auswechseln kann.
    Momentan bin ich der Meinung, dass solche Arbeiten entweder von einem speziell unterwiesenen Personal (aka Hausmeister) durchgeführt werden muss oder durch eine Elektrofachkraft. Aber nicht durch einen 0815-Büromitarbeiter.


    Ja sehr wichtig, wenn der Elektriker mal wieder die Sicherungen im Sicherungskasten falsch beschriften. Spannungsfreiheit feststellen ist mein bester Freund am Wochenende geworden. :D Und der 2 poliger Spannungsprüfer mein bester Freund.

    Und wie sagt man so schön: Wer viel misst, misst viel Mist!
    Und was macht dein zweipoliger Spannungsprüfer, wenn sich der Errichter entschieden hat N statt L zu schalten? Dann hast du zwischen den beiden Polen ein Potentialunterschied von im besten Fall ein paar Volt. Gegen Erde aber die 230V.

    Hallo Leute,

    ich habe mal eine Frage an euch und möchte da mal eure Meinung zu hören. Es geht um das Thema "Wieviele Mitarbeiter braucht man um eine Glühbirne auszuwechseln?"

    Wie einige von euch evtl. wissen, gelten ja z.B. Neozed Sicherungen seit einiger Zeit als nicht Laienbedienbar. Aber wie ist es bei einer klassischen Glühbirne? Ich sehe da momentan folgende Probleme:

    1) Manche Fassungen sind so gebaut, dass ein Teil des Sockels der Birne nicht verdeckt wird. Wenn die Lampe falsch angeschlossen ist, können dort 230V anliegen.
    2) Ebenso kann es passieren, dass die Glühbirne aus der Fassung raus ist, aber am Rand der Fassung 230V anliegen, weil:
    2a) Der Lichtschalter immer noch an ist
    2b) Der Lichtschalter N statt L schaltet.
    3) Weil.... Die Glühbirne hat einen Zweck, nämlich den Arbeitsplatz zu beleuchten. Ist die Birne nicht mehr da, ist es dunkel. Will man die Glühbirne austauschen, muss man oft das Licht im ganzen Raum ausschalten.
    4) Überraschung, wenn das Licht beim Einschrauben an geht und der MA von der Leiter fallen kann.

    Ich bin mal auf eure Meinung zu dem Thema gespannt.

    Moin,

    Auftraggeber, die dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, dürfen ein solches Zertifikat, das keine Rechtsgrundlage hat, im Vergabeverfahren überhaupt nicht fordern oder müssen die Möglichkeit eröffnen, Qualitätsnachweise in anderer Form zu ermöglichen. Ich kann ja auch keine Ausschreibung machen, in der ich für ein Gerät den blauen Engel fordere.

    Gruß Frank

    Hallo Frank,

    es ist ja keine öffentliche Ausschreibung. Dieser Text befindet sich auf einer Informationsseite für ganz normale Gewerbetreibende. Mein Einwand ist, dass Unternehmer - also potentielle Kunden - auf die Website gehen und denen dort gesagt wird, dass eine externe Sifa eine solche Zertifizierung haben muss. Auch wenn ich den Kunden nun erzähle, das es falsch ist, so werden die durch diese offizielle Website zumindest verunsichert und gehen eher zu einem Unternehmen, dass dieses Schutzgeld für den Wisch bezahlt hat.

    Das ist auch das, was mich nervt. Potentielle Kunden - also Gründer und Unternehmer, die Mitarbeiter einstellen wollen - rufen die Seite auf und denen wird vermittelt, dass die bei einer externen Sifa die GQA-Zertifizierung brauchen. Und wieso gerade GQA und nicht ABC oder 0815? Selbst bei der Hauptuntersuchung hat man das TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS und andere. Aber hier wird eine einzige Bude hervorgehoben.

    Ich habe mal eine der zuständigen Stellen bei mir aus der Stadt - die auch den gleichen Text verwendet haben - mal angeschrieben und um eine Erläuterung gebeten. Mal schauen, was die antworten.

    Oder sollte ich gleich auf das Niveau der Behörden gehen und die Abmahnen bzw. per EV untersagen, den Text auf der Website zu haben? :76: