Hallo zusammen,
wir haben in einer Fertigungshalle einen Elektromagneten im Einsatz.
Um auf die Gefahr von Elektromagnetischer Strahlung hin zu weisen, wollte ich den Bereich entsprechend ausmessen und den Gefahrenbereich kenntlich machen (z.B. Radius von 10 Meter !?).
Unsere Leitung wollte da auf Nr.- Sicher gehen und es wurden entsprechende Warnhinweis an allen Eingangstüren in die Halle angebracht um somit die ganze Halle als Gefahrenbereich auszuweisen.
Nun gibt es die Meinung, das trotzdem alle Eingänge der Halle mit Warnhinweisen versehen wurden, der eigentliche Gefahrenbereich (mit dem Bsp. Radius von 10 m) trotzdem noch kenntlich gemacht werden muß ?!
Wie seht Ihr das und wo kann ich dazu entsprechendes finden...
Danke und Grüße,
Heinz